Lexware® Buchhaltung: Darstellung der Sammelkonten in der Handels- und E-Bilanz
Hintergrund Verrechnungsverbot Im Bilanzrecht (§ 246 Abs. 2 HGB) gibt es ein Verrechnungsverbot von Forderungen und Verbindlichkeiten: § 246 Abs. 2 HGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. Aufgrund des Verrechnungsverbotes werden in der Bilanz diese Forderungen und Verbindlichkeiten […]