Lexware® Buchhaltung ELSTER: Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens, Kennzahl 52-53(bis 2018), KZ 84-85 ab 2019, z. B. Ebay-Gebühren

Veröffentlicht Veröffentlicht in 1. LEXWARE® SOFTWARE im PC & Netzwerk, 4. LEXWARE® BUCHHALTUNG & E-BILANZ + EÜR, 6. LEXWARE® WARENWIRTSCHAFT & WEBSHOP, Datenübergabe an StB / Lexware® Buchhaltung / Webshop, Datenübergabe an StB / Lexware® E-Bilanz / EÜR / EHUG, Formular- & Berichts-Positionen zuordnen, Geschäftsvorfälle & Elektronische Meldungen, Jahresabschluss & Elektronische Meldungen, Lern-Ware Service & Lexware® Anleitung, Rechnungsbelege ein- & ausgeben, Rechtsquellen & Lexware® Handbücher, Stammdateneingabe & Elektronische Stammdatenabfrage, Stammdateneingabe & Kontenplan

Änderungen der Zuordnung in der UStVA ab 2019: Sie erhalten Werklieferungen oder Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers und sind als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b UStG. Sie melden den Aufwand in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bis 2018 in den Umsatzsteuerpositionen 52/53, ab 2019 in den Umsatzsteuerpositionen 84/85. Hintergrund Werklieferungen und alle Leistungen eines im Ausland ansässigen […]

Lexware® Buchhaltung ELSTER: Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens, Kennzahl 46-47, z. B. Werkleistungen

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Hintergrund Für Unternehmer, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erhalten, ist die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes maßgeblich. Wenn der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG im Empfängerort liegt, sind Sie als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 1 UStG. Wer leistet? (Auftragnehmer) Unternehmer in der EU. Was wird geleistet? Beratungsleistungen, Arbeiten an beweglichen Gegenständen, Güterbeförderung, Veranstaltungsleistungen, usw. […]