Lexware® Warenwirtschaft & Buchhaltung: Steuerfälle des Paragraphen 13 b UStG buchen, Vorgehensweise ab Kontenplan 2015, Anleitung von Lexware
§ 13b UStG regelt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für bestimmte Lieferungen und Leistungen. Die Umsatzsteuer wird nicht wie üblich durch den leistenden Unternehmer, sondern durch den Leistungsempfänger geschuldet. Lern-Ware Hinweis für WJ ab 2019: Der Leistungsempfänger muss als Steuerschuldner die Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bis 2018 in den Zeilen 48-52 ausweisen, ab 2019 in den […]