Geschützt: Lexware® Buchhaltung: Lieferung von einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer, Kennzahl 89-61, ab Buchungsjahr 2015
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
1.a) Download und Installation im Betriebssystem durch die Sicherheitssoftware und der Windows Updates hindurch
© fotolia_74875626
1.b) Lexware® Handbücher (Betriebs-/ Bedienungsanleitung) als „Übersicht Produkthilfe“ + „Neues in dieser Version“ im Fragezeichenmenü direkt im Anwender-PC:
Beschaffung von & Ausnahmen-Einstellung in bzw. Handhabung von Sicherheits- und sonstiger Anwender-Software in Zusammenarbeit mit Lexware® Applikationen
wegen Datenschutz/Datensicherheit (eigene Rubrik , bitte klicken):
wegen Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung „GoBD“ für inländische Klein + und Mittelstandsbetriebe ohne Rechenschafts-Pflicht via kostenpflichtige Wirtschaftsprüfer, weil Betriebsgröße untenstehende Merkmale auf der Tabelle auf Dauer unterschreitet. Eine Steuerberatungs-Pflicht gibt es in Deutschland nicht.
Bedeutet für das Unternehmen, Mitarbeiter vom örtlichen Finanzamt, der Zollbehörde und der Deutschen Rentenversicherungsanstalt prüfen allein alle Belege & Vorgänge im Betrieb und ziehen Quervergleiche zu Belegen, die bei Kunden oder bei Lieferanten vom/für eigenen Betrieb vorliegen:
© IHK Stuttgart Nr. 23441 Stand Januar 2019- bei Klick auf Link Originaltext abladbar
4.a) Lohnsteuer-Meldung für Arbeitgeber
Rechtssicher aufzufindende Informationen für den Betrieb als Zahlstelle zu
aller Lohnsteuerbelange auf Grundlage von z. B. Informationsportalen der Finanzverwaltung:
4.b) Sozialversicherungs-Abgaben-Last in allen Zweigen
4.b.a) mit monatlicher Ermittlung + Meldung & Entrichtung+ Erstattung am Beispiel von:
4.b.b) mit jährlicher Ermittlung + Meldung & Entrichtung am Beispiel von:
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Sie erhalten Leistungen § 13b, z. B. Bauleistungen, Gebäudereinigung oder Lieferungen von Schrott, Edelmetallen oder Gold. Als Leistungsempfänger sind Sie Steuerschuldner nach § 13b UStG. Hintergrund Bei bestimmten Umsätzen zwischen Unternehmen im Inland ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner. Die Umsätze werden in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Zeile 52, Umsatzsteuerposition/Kennzahl 84 und 85 ausgewiesen (§ 13b Abs. […]
Änderungen der Zuordnung in der UStVA ab 2019: Sie erhalten Werklieferungen oder Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers und sind als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b UStG. Sie melden den Aufwand in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bis 2018 in den Umsatzsteuerpositionen 52/53, ab 2019 in den Umsatzsteuerpositionen 84/85. Hintergrund Werklieferungen und alle Leistungen eines im Ausland ansässigen […]
Hintergrund Für Unternehmer, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erhalten, ist die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes maßgeblich. Wenn der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG im Empfängerort liegt, sind Sie als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 1 UStG. Wer leistet? (Auftragnehmer) Unternehmer in der EU. Was wird geleistet? Beratungsleistungen, Arbeiten an beweglichen Gegenständen, Güterbeförderung, Veranstaltungsleistungen, usw. […]
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Hintergrund Die Standardkontenrahmen (z. B. SKR-03, SKR-04) in Lexware® Buchhalter pro und Buchhalter Plus, haben in der Regel vierstellige Sachkontennummern fünfstellige Debitoren- und Kreditorenkontonummern Passend dazu ist im Firmenstamm im Buchhalter Pro (Netzwerkversion) die maximale Zeichenanzahl der Kontonummern auf 5 eingestellt: Kontonummernlänge in Netzwerkversion ändern Wenn Sie Konten mit längeren Kontonummern anlegen wollen, […]
Voraussetzungen für Pro und Premium-Versionen (Buchhalter Pro, Buchhalter Premium, Handwerk Plus, Business Plus und Business Pro): Als Supervisor verfügen Sie über alle Programmrechte und können den Jahresabschluss aufheben. Wenn Sie sich als freier Benutzer im Programm anmelden, muss Ihnen der Supervisor das Programmrecht ‚Jahresabschluss‘ zuordnen. Die Benutzerverwaltung kann im jeweiligen Einzelprogramm des Buchhalters im Menüpunkt‘ […]
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