Transparenzregister vom Bundesverwaltungsamt 2022 offiziell als neue Meldestelle für wirtschaftlich Berechtigte der juristischen Personen privaten Rechts

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Wichtig für Lexware® und myfactory® Nutzer sowie alle anderen Wirtschaftsteilnehmer als Inhaber von Betrieben einer juristischen Person des Privatrechts: Transparenzregister verlangt kostenfreien Eintrag des wirtschaftlich Berechtigten, damit keine kostenpflichtige Ordnungsstrafe mangels Eintrag folgt.

Kaum zu glauben, aber wahr: ein neues Register verlangt ab 2022 unternehmerisches Handeln unter Strafandrohung, wenn dieses Handeln nicht in der rechtzeitigen Bekanntgabe der persönlichen Daten des oder der Eigentümer(s) einer GmbH, AG, e. V., e. G. als Eintrag in dieses Register erfolgt. Da die bereits bestehenden öffentlichen Register zwar dazu dienen, die Vollständigkeit der Einträge ab August 2022 zu prüfen und dann Ordnungsstrafen zu erteilen, wenn die wirtschaftliche Berechtigung der natürlichen Personen nicht (ein weiteres Mal) bekannt gegeben wurde, aber nicht mehr, um die Einträge aus anderen öffentlichen Registern als wahr und ehrlich anzuerkennen.

Sämtliche die Körperschaft „beherrschende“ Gesellschafter, Genossen sowie Vereinsmitglieder werden somit erst mal unter den Verdacht gestellt, Geldwäsche zu betreiben, wenn nicht (ein weiteres Mal) klar dargelegt wird, dass sie als natürliche Person wirtschaftlich berechtigt an den Erträgen oder am Betriebsvermögen sind.

So klingt diese Mutmaßung dann im Amtsdeutsch:

https://www.transparenzregister.de/treg/de/ueberuns?4

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Pressemitteilung Landkreis Celle vom 10.01.2022, Link bei Bildaufruf

Fakt ist, nachdem die Lern-Ware Konzept UG (haftungsbeschränkt) vor zwei Tagen dort eingetragen wurde, dass nur durch Ausschreibung des Begriffs „UG“ mit dem Anhängsel in Klammern diese Körperschaft des privaten Rechts dort „gefunden“ bzw. zum Eintrag akzeptiert werden konnte.

Die HRB-Nummer und das zuständige Amtsgericht, welches ja auch vermerkt werden musste, wurde nicht auf Anhieb verprobt. Es gab auch keinen Änderungs-Vorschlag für die laut Register korrekte Schreibweise aufgrund der HRB Nummer des zuständigen Amtsgerichts. Digitalisierung? Hilfestellung? Plausibilitätsverprobung? Fremdworte für Registrare?

Aber eine Prüfung auf Existenz des Eintrags, sofern formvollendet notiert, ist und war vorhanden– warum? Sind doch alle Körperschaften dort auffindbar gelistet, um Ordnungsstrafen verpaßt zu erhalten, wenn die Frist zum 30.03.2022 bzw. 30.06.2022 abgelaufen ist?

Einsichtsrecht in dieses Register hat dann anscheinend wieder Hinz- und Kunz. Aber Datenschutz ist ja vorhanden, oder? Es muss ja nur die Prozentangaben zur Verteilung der Gesellschafts-/Genossenschaftsanteile eingetragen werden. Sollte diese weniger als 25 % bei allen Berechtigten betragen, wird hilfsweise der oder die geschäftsführende Person als wirtschaftlich Berechtigter hinterlegt.

Die Digitalisierung lebt von der (Auswertung) Verwertbarkeit stimmiger Einträge in Datenbanken– hier mal wieder eine, die bei jeder gesellschaftsvertraglichen Änderung zusätzlich manuell modifiziert werden muss, damit keine Ordnungsstrafe gilt. Eintrag ins Handelsregister nicht ausreichend- Notare müssen dort bei Kenntnisnahme separat melden. So die Erfahrung aus 2022. Zusätzlich gebührenträchtig natürlich.

Stellt sich nur die Frage, warum die bestehenden öffentlichen Register nicht für den überwiegenden Anteil der unternehmerischen Bevölkerung wahrhaftig genug sein dürfen, um zu gelten. Das Steuerrecht, welches jedes Unternehmen sowieso von jeher nach wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet hat und gemäß Abgabenordnung auch pflichtgemäß in Anspruch nimmt, hat bei den Betrieben, die nicht durchleuchtbar waren, doch auch schon die Pflicht zur Offenlegung von gesellschaftlichen Verhältnissen zur Bedingung gemacht. Warum alles doppelt? Warum für alle Wirtschaftsteilnehmer und nicht nur denen, die unter realem Verdacht stehen, mißbräuchlich zu handeln?

Auch bei Alleingesellschaftern laut Handelsrecht, deren 100%iges Allein-Eigentum zu 100 % über die Einträge im Handelsregister Firma für Firma nachvollziehbar sind, wenn diese ihre GmbHs oder AGs miteinander im Privateigentum verschachtelt haben, sind bereits 2021 Ordnungsstrafgelder verhängt worden. Egal, wie offensichtlich die Beteiligungsverhältnisse Schritt um Schritt via Handelsregistereintrag nachvollziehbar waren. Details zu dieser Information unterliegen jetzt aber dem Datenschutz. Den haben wir ja auch noch, oder?

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