Lexware® Buchhaltungs-Nutzung und Warenwirtschafts-Belege ab 01.07.2020: Mehrwertsteuersatz 16 % aus dem Archiv holen, Mehrwertsteuersatz 5 % neu für USt und VSt einstellen

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In diesem Beitrag finden Sie Infos und Links zu:

Lern-Ware TIPP:

Halten Sie bitte Rücksprache mit dem Händler, der Ihnen die Lexware® -Software verkauft, welche Vorgehensweise für Sie sinnvoll ist. Wir sind unseren Lern-Ware Kunden gegenüber verantwortlich und stellen in diesem Beitrag das Für und Wider von Änderungen in Programm- und Konto-Einstellungen vor, falls eine Ermessens-Entscheidung betriebseigener Art getroffen werden muss, da die Zeit drängt. Unsere Kunden fragen seit dem 04.06.2020 bei uns an.

Lexware® selber rät zum Abwarten auf das Erscheinen des Updates am 29.06.2020:  hier Methode 4. DATEV gibt das Update schrittweise am 30.06.2020 ab 18.30 h preis.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Lieferanten für betriebsindividuelle Hilfestellung, wenn nach dem Update Programm-Problematiken oder Funktionsverluste bei Ihnen vorliegen. Wir nehmen zur Jahreswende  2020/2021 wieder Lexware Nutzer der Financial Office Software Familie (keine Büroeasy- oder Finanzmanager-Software)  als neue Lern-Ware Kunden auf. Die Lexware®- Hotlines selbst sind telefonisch seit 30.06.2020 „coronabedingt“ leider nur schwer erreichbar. Wir wünschen gute Besserung…

Die Beiträge auf Lern-Ware.de sind für jedermann als RSS-Feed abonnierbar. Für Lern-Ware Kunden nach deren Login auch dauerhaft lesbar.

Stand 30.06.2020:

Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020

Die Beiträge und Verlinkungen auf Lern-Ware beziehen sich auf die gesamte Financial Office Familie- also auch die Einplatzversionen, Kompaktversionen als Einzelplatz und die Einzelanwendungen für Rechnungsstellung und Buchhaltung!


Aufgabenerkennung der Notwendigkeit zur zeitlich beschränkten Reduzierung von Steuersätzen bei der Umsatzsteuer in 2020 wegen kommenden Konjunkturpaket ab 01.07.2020

Das Bundesfinanzministerium meldet am 04.06.2020:

Lern-Ware Konjunkturpaket mit Auswirkung auf Umsatzsteuersätze der Lexware® Finanzbuchhaltung

 

Dieses Vorhaben muss noch durch den Bundesrat am 29. Juni 2020. Und durch die Lexware® Produktentwicklung und die der Elster-Finanzverwaltung. Hier eine Anleitung für den Fall, das Gesetz wird, was noch nicht ganz und gar Softwa(h)rheit ist. Aber zumindest zu 16%- für alle Sollversteuerer ohne großen bürokratischen Zusatzaufwand…

Differenzbesteuerung § 25 a UStG- bitte bachten!

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Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie diese Anleitung im Bereich der Warenwirtschaft nutzen müss(t)en, wenn Sie bereits Angebote für Leistungen oder Verkäufe in der zweiten Jahreshälfte planen bzw. versenden. Nach bisherigen Erfahrungen ist dafür die „Methode 1“ am besten geeignet und am wenigsten „angreifbar“ durch ein künftiges Update, von dem noch keiner weiß, wie es wann erfolgt.

Unternehmen, die nach § 25 a UStG die Differenz des Verkaufspreises zum Einkaufspreis mit Mehrwertsteuer belegen (KFZ-Handel, Antiquariate, Waffenhandel, Kunsthandel, Handel mit Gebrauchtgeräten im Humanmedizinbereich usw.), sollten ein eigenes Interesse daran haben, zum 01.07.2020 die Angebote und Rechnungen wirklich korrekt ausweisen zu können.  Im Grunde geht es um Einkauf von privaten Endkunden oder umsatzsteuerbefreiten Firmenkunden (Humanmediziner, Versicherungsmakler etc.), deren „gebrauchte“ Ware gewerblich weiter veräussert wird.

Lern-Ware Hinweis zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zur Beibehaltung des Steuersatzes für Tabakwaren ab 01.07.2020 auf Seite 3 der Drucksache des Bundesrates vom 19.06.2020 erreichbar durch Klick auf das Bild

Ein Hinweis im Angebotstext auf den möglicher Weise variierenden USt-Satz als Textbaustein kann alternativ aber auch helfen. Kosten werden dann für  o. g. Unternehmer bzw. Endverbraucher ja eh weniger, wenn erst ab Juli geliefert und geleistet wird. Im Unternehmensbereich ist die USt nach wie vor durchlaufender Posten. Bestimmt aber die Höhe der Zahllast, die zu entrichten oder zu erhalten ist- je nachdem wie hoch die Vorsteuerforderung zeitanteilig ausfällt. Allerdings sind Rechnungen, die 7% oder 19% USt ausweisen, auch mit 7% oder 19% USt an die Finanzverwaltung abzuführen, auch in Zeiten mit anderen Regelsteuersätzen.  Falls der Steuersatz nicht stimmt und der Kunde  bzw. der Betriebsprüfer das moniert… Sie kennen ja die Folgen, oder?

Im Verkauf  bei Differenzbesteuerung ist die Mehrwertsteuersenkung gewinnrelevant – auch bei der Nutzung von Bruttopreisen (Nettopreis inkl. USt = Gesamtpreis mit Ausweis der USt), statt Nettopreisen (Nettopreis zzgl. USt = Gesamtpreis) im Verkauf an Endverbraucher. Bei Einkauf nicht vorsteuerabzugsberechtigter Kunden oder Unternehmer umgekehrt ebenso für diese eine Entlastung im Kostenbereich.

Unternehmer als Kunden- Kunden als Unternehmer

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Unternehmen, die ohne Vorsteuer zu ziehen, einkaufen (öffentliche Ämter und Ministerien, Humanmediziner, Versicherungsmakler, Kleinunternehmer nach § 19 UStG etc.) haben ein ähnlich gerichtetes Interesse an einer „gekürzten“ Rechnung bei Neukauf von Betriebsvermögen (z. B. Büromöbel, KFZ, Betriebswerkzeug) und Ware  oder Verbrauchsmaterial (Bürobedarf, Diesel, Super, Reisekosten etc.) und werden die paar Wochen auf die Lieferung und Leistung  noch warten wollen. Auch wenn es bei den Reduzierungen im MwSt-Satz lediglich um minimale Erleichterungen geht, die ansonsten und bislang über Rabattgewährung oder Skontoziehung  angeboten werden könnten und wurden.

Im Bereich der Finanzbuchhaltung, bzw. im Einkauf, wenn dieser nicht auch in der Warenwirtschaft für Lagereingänge mitgebucht wird, kann das Erfassen von Buchungssätzen erst einmal geschoben werden, da es ja kostenfreie Stundungsmöglichkeiten von der Finanzverwaltung bereits gibt. Da gilt dann „Methode 4“, falls das Update nicht rechtzeitig zu Ihnen gelangt.

Das DATEV-Update erfolgt schrittweise ab 30.06.2020 18.30 h . Lexware® hat die Warenwirtschafts- und Faktura-Updates am 29.06.2020 um 16.36 h in Umlauf gebracht.

Lern-Ware Lexware® Update Software und Betriebssystem

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 Lern-Ware Umsatzsteuersenkung 01.07.2020 Schreiben des Bundesfinanzministeriums  mit geplanten Einzelheiten

Lern-Ware Hinweis:

In diesem Beitrag werden Konten-Beispiele  für die Steuersammel-, die Aufwands- und Erlöskonten aus dem Musterkontenrahmen SKR03 benutzt. Wenn Sie SKR04 nutzen, googlen Sie bitte nach dem Datevmusterkontenrahmen SKR03 und SKR04 und wählen dann die KontonNAMEN aus SKR03 im diesbezüglichen PDF als Hilfestellung zur Suche der KontoNUMMER im PDF mit dem Musterkontenrahmen SKR04. Danke.

Hier die geplanten neu besteuerten aber altbekannten Konten ab 01.07.2020 von DATEV:

SKR03 neue Konten laut DATEV ab Juli 2020

SKR04 neue Konten laut DATEV ab Juli 2020

Neue Information Stand 22.06.2020: Die bisherigen Erlös- und Aufwandskonten mit automatischer Steuerziehung (USt und VSt) werden von DATEV beibehalten und umbenannt. Es sollen neue Beginndaten für die Steuerberechnung in die Eigenschaften  der Steuerzuweisungstabelle der Sachkonten eingebaut werden. Erscheinungsdatum des FiBU-Updates voraussichtlich 30.06.2020 ab 18.30 h. DATEV weist auch darauf hin, das die Buchungsdatenerfassung mit 19% und 7 % am 30.06.2020 abgeschlossen sein sollte, da das Update, aufgrund der Kontennummerngleichheit, nur anhand des Belegdatums wohl die Steuerzugehörigkeit unterscheiden kann.

Parallel dazu ist zumindest das Lohnupdate von Lexware® bzw. DATEV wegen des bereits verabschiedeten Corona-Steuerpakets in den Juli 2020 verschoben und muss dann rückwärts korrigieren, da die Qualitätssicherung sonst keine ausreichende Zeit für Tests hat- so zumindest die Angaben im LODAS Newsletter für DATEV-Lohn und in der Lexware® Infozentrale des eigenen Lexware-Software-Programms.

Stand 30.06.2020:Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020

Sämtliche Software- Produzenten richten sich nach den DATEV-Kontenrahmen und  übernehmen dann deren Gestaltung im nachhinein. Hier die Stellungnahme von DATEV zum zeitlichen Ablauf im Juni/Juli 2020:

Kontenplanänderung, Sammekontenänderung und Steuerschlüsseländerung nach DATEV-Vorgaben in Lexware® Software umsetzbar

UStVA bedeutet „UmsatzSteuerVorAnmeldung“, USTE entsprechend „UmsatzStErklärung“.

Hier  als PDF (bitte klicken) die  für Lexware® notwendigen DATEV-Steuerschlüssel ab 2019 bis zumindest 30.06.2020.:

DATEV-Steuerschlüssel ab 2019

Es werden ab 01.07.2020 weitere Steuerschlüssel folgen müssen, hier der Plan:

Lern-Ware Lexware® Steuerschlüssel für DATEV Kontenzuordnung ab 01.07.2020 gemäß vorläufigen Angaben von DATEV

Wir haben Ihnen eine Checkliste für die Umstellung in der Warenwirtschaft- und Buchhaltungs-Anwendung erstellt, die auf dieser Kunden-Selbst-Hilfe-Anleitung für den Umstellungsbedarf bis zum 01.07.2020 und ab 01.07.2020 basiert, falls das Software- und Elster-Update nicht rechtzeitig zum Tragen kommen kann: Lern-Ware Checkliste Buchhaltungsumstellung für Lexware® Software inklusive Warenwirtschaft wegen Konjunkturpaket Juli 2020 Steuersatz 5 und 16 Prozent-  im Ergänzungsbeitrag greifbar

Stand 30.06.2020 mit Hinweisen zur Buchhaltungsumstellung: Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020

Lern-Ware Tipp: Die Beiträge auf Lern-Ware.de sind für jedermann als RSS-Feed abonnierbar. Für Lern-Ware Kunden nach deren Login auch dauerhaft lesbar.

Aufgabenumfeld für Finanzbuchhaltung und Warenwirtschaft durch zeitweise Änderung des Mehrwertsteuersatzes

Wenn Sie die Kompaktversionen von Lexware inklusive Buchhaltungs-Anwendung nutzen oder einfach nur gemeinsam installiert haben, die Buchhaltungs-Anwendung aber ignorieren, erfolgen die Änderungen für die Warenwirtschaft trotzdem in der Finanz-Buchhaltungsanwendung.

Nutzen Sie alleinig die Warenwirtschafts-Software als Einzelapplikation, finden Sie die Buchhaltungskonten, Steuersätze etc. alles in der Zentrale der Anwendung zwecks Bearbeitung, nicht direkt in der Warenwirtschafts-Applikation, eine Ebene höher bzw. vorher

Lern-Ware Warwirtschaft Einzelversion: Lexware® Steuersätze und Kontenverwaltung in der Zentrale abänderbar- bei Kompatkversionen mit Buchhaltungs-Applikation auch in der Buchhaltungs-Applikation im gleichen Menüpunkt abänderbar
Lern-Ware: Lexware® Service Center Hilfe in Verwaltung Steuersätze der Zentrale der Lexware® Anwendung mit Hinweisen zu Vorgehensweisen beim Konjunkturpaket und Anleitung zur Steuersatzänderung als Selbsthilfe (so auch in der Kompaktversion erreichbar)

Die historisch gewachsene Steuersatzverwaltung hat, in egal welcher installierten Version, die mit Finanzbuchhaltung und/oder Warenwirschaft zu tun hat,  in Lexware® schon 16% Umsatzsteuer- und Vorsteuer-Sätze sowie die dafür notwendigen Steuersammelkonten aus den Jahren von vor 2007 vorrätig.

In Lexware® Software sind darüber hinaus eigenständige Ergänzungen zu Mehrwertsteuersätzen sowie Änderungen für die dazugehörigen Umsatzsteuerkonten oder Vorsteuerkonten von vornherein möglich.

Nicht (mehr) möglich ist, die grau gesperrten voreingestellten Standardsteuersätze von 7%, 16% und 19% auf einen anderen Wert (z. B. 7 % auf 5%) zu ändern. Es bedarf neuer Steuersätze und neuer Zuordnungen dieser Steuersätze im jeweiligen Sachkonto des Aufwands oder Ertrags.

Lern-Ware Steuersatzverwaltung auf Konjunkturpaket-Inhalte prüfen in Lexware® Finanzbuchhaltung

Unmöglich ist zudem die Abänderung des Beginndatums einer Besteuerung für ein Sachkonto oder die Erweiterung der dafür im Konto vorgesehenen Liste um weitere Zeilen. Die Zelleneingaben und die Tabellenergänzungsmöglichkeiten sind gesperrt. Das Dropdown-Menü im Spaltenkopf „Steuersatz“ läßt aber die Wahl zwischen den verschiedenen Steuersätzen der  firmeninternen Steuersatzverwaltung zu.

USt -Änderung auf 16 % in Erlös- und Aufwandskonten wegen Konjunkturpaket 2020
Bis zum Software-Update, welches kam 29.06.2020 um 16.36 h in Umlauf gebracht wurde,  können Sie aber schon für den Verkauf und Einkauf vorbereitend tätig werden- falls die Zeit zur Umstellung zu knapp werden sollte.

01.07.2020: Anleitung von Lexware® selbst (!!!)  für Steuersatz- und Kontenerstellung ohne Standard-Kontenrahmen mit der Notwendigkeit der Neuanlage von Steuersätzen, Steuersammelkonten und Erlöskonten durch und für den Nutzer allein: FAQ Corona Anleitung individuelle Kontenrahmen Wawi

Folgende Schritte werden von Lexware® angeraten- wie bei uns im Ergänzungsbeitrag jetzt auch für alle Interessierten hier verfügbar. Ob diese Anleitungen auch für die Korrekturen im SKR03/SKR04 empfohlen werden können? Von unserer Seite auf jeden Fall:

Schritt 1: Steuersatztabelle bereinigen
Schritt 2: Neue Steuersätze anlegen
Schritt 3: Erlöskonten aus den Warengruppen ermitteln
Schritt 4: Eigenschaften der Erlöskonten anpassen
Schritt 5: Eigenschaften der Aufwandskonten anpassen
Schritt 6: Überprüfung der Änderungen

Die Lexware® Anleitungen als PDF-Download, bitteschön:

Lern-Ware für Lexware® Benutzerdefinierter Kontenrahmen Umsetzung Mehrwersteuersenkung

Lern-Ware für Lexware® SKR50 Umsetzung Mehrwersteuersenkung

Lern-Ware für Lexware® SKR30 Umsetzung Mehrwersteuersenkung

Lern-Ware für Lexware®SKR20 Umsetzung Mehrwersteuersenkung

Lern.Ware für Lexware® SKR01 Umsetzung Mehrwersteuersenkung

01.07.2020:Anleitung zwecks Prüfung von  Lexware Kontoeigenschaften :Lexware-Kontoeigenschaften

Lern-Ware Hinweis 30.06.2020:

Alle Neuerungen finden Sie auf  Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020

Mehrwertsteuerbelange berühren in Form der Umsatzsteuer die Verkaufsbelege – Obacht in der Warenwirtschaft!

Verkaufsbelege werden grundsätzlich in der Warenwirtschaft erzeugt. In der Lexware® Warenwirtschaft sind die umsatzsteuerbezogenen Erlöskonten in den Warengruppen enthalten. Diese Erlöskonten können bei Bedarf, bestmöglich am Stichtag 01.07.2020, ausgetauscht werden und funktionieren dann in alter Pracht weiter:

Lern-Ware Austausch von Erlös und Aufwandskonten in den Warengruppen wegen Konjunkturpaket vor neuem Update- Voraussetzung ist, dass  in der Finanzbuchhaltung die Erlös – und Aufwandskonten die geeigneten Umsatzsteuersätze ab 01.07.2020 aufweisen

Vorsicht auch bei Angeboten, die vor dem 01.07.2020 erfaßt wurden und noch nicht abgeschlossen sind. Grundsätzlich wird bei diesen Angeboten der Steuersatz aus der Zeit, in der die Artikel aus der Warengruppe in den Beleg gepickt wurden, weiter fortgeführt. Wenn das nicht so sein soll, da noch keine Lieferung oder Leistung bis zum 01.07.2020 stattgefunden hat, dieses Angebot bitte auf „obsolet“ stellen und ein neues starten- aber nicht das alte als Duplikat nutzen! Damit wird auch der alte nichtsnutzige Buchungssatz wieder zur Grundlage gemacht.

Also: Fortführungen oder Duplikate von Belegen aus Zeiten vor dem 01.07.2020 sollte unterbleiben.

Bitte beachten: Die Lieferscheine, die im ersten Halbjahr ausgeführt wurden, können im gleichen Vorgang als Rechnungsbeleg weitergeführt werden. Sollten Sie auch, damit nur ein Mal vom Lager über den LS abgebucht wird.  Die Einstellung von Rechnungserstellungen, die vom LS unabhänig ohne Fortführung des LS-Belegs erfolgen, sollten dahingehend in „Bearbeiten-> Firma/Firmeneinstellungen->Warenwirtschaft“geprüft werden, ob die Einzelrechnungen nochmals vom Lager abbuchen dürfen. Entweder die Einstellung in den Firmenstammdaten ändern oder die Lagerabbuchung manuell nach Erstellung des Belegs rückgängig machen, wäre hier eine passende Vorgehensweise.

 Lern-Ware Hinweis 30.06.2020, es gibt Warnmeldungen bei Nutzung von Rechnungsstellungdaten aus dem ersten Halbjahr:

Lern-Ware Lexware® Umstellungsassistent Warnhinweis bei Mischbelegen für Faktura und Wawi

Alle Neuerungen finden Sie auf Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020

Weitere Knackpunkte für Rechnungsneuerstellungen ohne vorhergehendes Update durch die Lexware® Produktentwicklung:

Betriebe, die Nettopreise Ihren Kunden in der Rechnung offenbaren, weisen nach Austausch der Erlöskonten einen geringeren Gesamtpreis nach. Unternehmen, die Bruttopreise ansetzen (z. B. der gesamte Lebensmittel- oder Einzelhandel an sich, Buchhändler, Reiseveranstalter), müssen, um Preisreduzierungen zu bewirken, die Bruttopreise eines jeden Artikels reduzieren, damit die Mehrwertsteuersenkung sich auf den Gesamtpreis auswirkt. Zusammen mit dem Austausch der Erlöskonten in der Warenwirtschaft.

Falls das Modul „Abo-Wartung“ genutzt wird, bedarf es einer Einzelanpassung in jedem Beleg separat durch Aufruf der über die Umsatzsteuerzuordnung erneuerten Artikelpositionen im Bereich der Warengruppen. Fleißarbeit- ohne Update. Unter Umständen wird auch ein Zusatztool von Lexware® Fachhändlern in diesem Bereich für Erleichterung sorgen. Wir werden an dieser Stelle davon berichten und dieses zum Kauf anbieten.

Stand 30.06.2020: Die Vorlagen müssen markiert und können dann in Summe aller Belege aktualisert werden, sobald das Unteremenü mit der rechten Maustaste ausgeführt wird:

Lern-Ware Lexware® Umstellungsassistent Mehrwertsteuer Abo Wartung Preis- und Mehrwertsteueraktualisierung für Faktura und Wawi

Prüfen Sie bei jedem Erlöskonto, das aus alten Zeiten von vor 2007 übernommen wurde, die Eigenschaften über den „Bearbeitungsaufruf“ dieses Kontos mit der rechten Maustaste. Gerade § 13 b/Reverse Charge -Eigenschaften müssen auf Aktualität kontrolliert und ggf. korrigiert werden, damit auch die Zuordnung zur UStVA klappt- diese benötigt dann natürlich auch ein Update von Seiten der Finanzverwaltung und ein „Me(e)hr“ an Zusatzzeilen, die es zuzuordnen gilt.

Lern-Ware Exkurs Lexware® Lohn und Gehalt ab 01.07.2020 bzw.  zur unentgeltlichen Leistungs-/ Sachentnahmen durch Unternehmer aus dem eigenen Betrieb:

In Bezug auf die Lohnanwendungen bedarf es auch eines Austauschs von Erlöskonten im Bereich der geldwerten Vorteile in der Kontenverwaltung der Lohnanwendung, bzw. Sachbezüge. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Software-Betreuer, welches Erlöskonto zu kopieren und auszutauschen ist. Es geht dabei um Dienstwagenbezüge jeder Art- also auch um die bereits steuerbegünstigten Elektro-Hybrid-Fahrzeug sowie Dienstfahrräder.

Auch die Konten für die Berechnung des Steuerbetrags bei unentgeltlicher Entnahme von Nutzungen oder Sachen durch den Unternehmer oder dessen Familienangehörigen müssen neu bedacht werden (Eigenverbrauchstatbestände).

Lern-Ware Tipp:

Sie können mit dem Import der Gehalts-Buchungslisten oder dem Einbuchen der Eigenverbrauchstatbetände aber auch bis nach dem Update warten- das wäre dann ein Problem weniger, der Import der Buchungsdaten aus der Lohnanwendung drängelt ja normaler Weise nicht so.

Mehrwertsteuerbelange berühren in Form der Vorsteuer die Einkaufsbelege – Sorgfalt fleißiger Art in der Finanzbuchhaltung!

Einkaufsbelege kommen in Form von  Papier oder PDF von Lieferanten, Vermietern, Bürobedarfshandel, bzw. allem, was hier mit Vorsteuersatz in den Betriebsausgaben pro Kontenklasse benannt wird:

Lern-Ware Kontenplan mit Kontenklassen auf Umsatzsteuerbelange prüfen, hier die Kontenklasse „Wareneinkauf“ mit alleinig den vom Betrieb genutzten Sachkonten- eingeblendet über „Filter ausblenden“. Wird „Filter  ausblenden“ geklickt, sind auch unbebuchte Sachkonten des Kontenrahmens angezeigt, was momentan keinen Sinn macht, da nur die relevanten Konten eingeblendet sein sollten.
Lern-ware Listeneinstellung im Kontenplan mit Spalte der USt-Sätze „Steuerautomatik neu“

Aufgabenbewältigung der Inanspruchnahme des alten Mehrwert-Steuersatzes von 16 %  von vor 2007 und der Einrichtung eines neuen Mehrwert-Steuersatzes von 5 % ab 01.07.2020

Methode 1-3 nachlesen

4.  Methode „Update nutzen“- Steuerberater und Buchführungsbüros können unter Umständen warten:

  • Sie vertrauen darauf, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Lexware® Produktentwicklung zum 30.06.2020 alles rechtzeitig und fehlerfrei im beidseitigem Zusammenspiel fertig haben. Gemessen an der Umstellung ab 2007 wird es einen Umstellungsassistenten geben, der den neuen Steuersatz in die Steuersatzverwaltung, neue Steuersammelkonten in den Kontenplan, neue Erlöskonten integriert und die Aufwandskonten mit neuem Beginndatum sowie Steuersatz für die neue Umsatzsteuer- und Vorsteuerlage versieht.
  • Ein Wechsel der Erlöskonten in den Warengruppen der Warenwirtschaft ist per Stichtag bzw. abends am 30.06.2020 damit trotzdem unumgänglich, falls neue Erlöskonten zum Inhalt des Kontenplans werden, da die Erlöskonten den Ausweis in der UStVA/UStE erzeugen. Falls das Update so gemacht wird. Vortsteuertechnisch wäre dann schon alles ok.
  • Für buchführungsdienstleistende Anbieter, wie Steuerberater und Büroservices, kann sein, dass diese Variante, auf das Produkt-Update von Software-Hersteller und Finanzverwaltung zu warten, die ist, die zum Tragen kommen kann, ohne im Juni  oder Juli in Hektik ausbrechen zu müssen. Alle fremddienstleistenden Buchführer erhalten normaler Weise zeitversetzt die Daten von ihren Kunden/Mandanten. Damit wäre dort Entspannung im Juni /Juli 2020. Beim Kunden oder Mandanten können die ersten drei Methoden dann ab Juli 2020 zu den Belegen führen, die später fremdverarbeitet werden müssen. Kunden und Mandaten müssen allerdings dann  auf die DATEV-Tauglichkeit des Daten-Exports bei Wahl der o. g. Methoden achten. Auch dann, wenn dieser erst zum Ende des Jahres anstehen sollte. Ansonsten kann nur nach Summen- und Saldenlisten + PDF Sach-/Personenkontenblättern der Jahresabschluss schnellstmöglich gefertigt werden. Ist aber ein anderes Thema…

Lern-Ware Hinweis 30.06.2020:

Alle Neuerungen finden Sie auf Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020


Zum Ergänzungsbeitrag mit einem Klick:
Methoden 1-3, sowie Detailangaben zu den Methoden und Vorschlag zur zeitlichen Abfolge

Aufgabenkontrolle in der Umsatzsteuervoranmeldung

Da abzuwarten bleibt, wie (schnell) sich das Formular für die UStVA ändert, nur hier der Hinweis darauf, dass auch dort die Kontrollmöglichkeiten über die Umsatzsteuerverprobung und den Kontennachweis zur USt nach wie vor vorhanden sein muss.

 

Lern-Ware USt Voranmeldung in Bezug auf Zuordnung zu Bericht pro Zeile und Konto kontrollieren

 

Lern-Ware USt Voranmeldung in Bezug auf Bemessungsgrundlagen pro Konto kontrollieren

Das nächste Update kommt bestimmt- auch zu diesem Sachverhalt…


Lern-Ware Hinweis:

Lexware® Faktura & Warenwirtschaft Umstellungsassistent Mehrwertsteuer und Schreiben vom Bundesfinanzministerium zur Aufteilung von Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2020 bzw. ab 01.07.2020

Lexware® Buchhaltungsnutzung und Warenwirtschaftsbelege ab 01.07.2020: Vorschläge zur Änderungen des Mehrwertsteuersatzes in der Software


Aktualisiert zuletzt mit:

12.06.2020 DATEV-Kontenzuordnung für“ Methode 1:…“

12.06.2020 Nettopreise zzgl. USt versus Bruttopreise inkl.  USt in „Auswirkungen der Änderungen auf Verkaufsbelege“

18.06.2020: angebliches DATEV Vorgehen für Fibu, Lohnupdate in Juli verschoben in Lern-Ware Hinweis  zu DATEV Vorgehen

20.06.2020: Stellungnahme des Normenkontrollrates ist für Ausnahme der Mehrwertsteuersenkung bei Tabakwaren, Sitzung Bundesrat für Konjunkturpaket am 29.06.2020 (im Bereich „Aufgabenerkennung…“)

20.06.2020: Lern-Ware Hinweise zu Hilfen von Lexware® in der Einzel- und Kompaktanwendung mit Anleitung von Lexware® zur Steuersatzänderung sowie Hinweise zum Stand der Umsetzung von Software-Änderungsnotwendigkeiten wegen des Konjunkturpakets ´(im Bereich „Aufgabenumfeld in Finanzbuchhaltung und Warenwirtschaft..“)

22.06.2020: Lern-Ware Hinweise zu den geplanten neuen Konten und Steuerschlüsseln von DATEV (im Bereich „Hinweis zu DATEV Vorgehen“)

29.06.2020: Leware® Warenwirtschafts- und Faktura Update ist Umlauf seit 16.36 h

29.06.2020: Abgleiche der Steuersatzverwaltung in Lexware® mit DATEV manuell im Juli vornehmen (im Ergänzungsbeitrag in grüner Schrift), Exportsperre für Buchungsdaten nach Update von Seiten Lexwares bis Anfang August 2020 (DATEV und ASCII)

30.06.2020: Analyse des Updateverlaufs und der Konsequenzen auf eigenerstellte Konten und Steuersätze (Ergänzungsbeitrag in grüner Schrift)

01.07.2020: PDF- Anleitung von Lexware für individuellen Kontenrahmen (im Bereich der Steuersatzverwaltung)- ergänzt am 02.07.2020 und 04.07.2020 um die Lexware® PDF-Anleitungen für manuelle Umsatzsteuer-Umstellungen für alle Nutzer mit Altversionen bzw. Kontenrahmen, die nicht SKR03 und SKR04 in Anwendung haben


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Formular- & Berichts-Positionen zuordnen4. LEXWARE® BUCHHALTUNG & E-BILANZ + EÜR6. LEXWARE® WARENWIRTSCHAFT & WEBSHOPBerichtskontrolle für Eigen- & Fremdprüfung (FA, Bundesanzeiger)Geschäftsvorfälle & Elektronische Meldungen