zuletzt aktualisiert: 30.03.2020
Selbständige sozialversicherungsfreie Unternehmer müssen von Ihren Reserven leben oder anderweitig Hilfestellung über Bürgschaftsbanken des Landes (NBank in Niedersachsen als ein Beispiel), die Fördermittel des Bundes (KfW-Kreditbank) über die eigene Hausbank (Pflicht zur Weiterleitung von Fördermitteln soll bestehen) kurzfristig in Anspruch nehmen. Es soll auch auf das jeweilige Bundesland bezogene Zuschüsse (nicht rückzahlungspflichtig) geben, die Sie auf der Webseite Ihres Geschäftssitz-Bundeslandes in Erfahrung bringen können.
In diesem Beitrag finden Sie Infos und Links zu:
Hier finden Sie eine staatliche Fördergeldsuche je nach Wohnort/Geschäftssitz- klicken Sie bitte auf das Bild:

Für die Prüfung einer vorübergehenden Ausweitung oder NEU-GEWÄHRUNG eines Betriebsmittel-KREDITES bzw. Prüfung von Kreditanfragen WERDEN folgende Unterlagen FÜR IHRE HAUSBANK BENÖTIGT:
- Jahresabschluss 2018
- BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenliste 2019
- AKTUELLE BEWERTUNG VON VORRATSVERMÖGEN/ LAGERWARE (für Händler & Handwerker)
- KREDITHAUSEIGENE Selbstauskunft ZU PRIVATEN VERMÖGENSVERHÄLTNISSEN ( für alle Gesellschafter/Unternehmer auszufüllen)
- Fixkostenübersicht BETRIEB (Miete, Leasing, Kredite, Personalkosten)
- Auftragsvorlauf (inkl. Stornierungen, Verschiebungen)
- Beschreibung zur aktuellen Lage / Schwierigkeiten in der Firma inkl. eigener, ergriffener Maßnahmen
- Ertragsvorschaurechnung und Liquiditätsplan für die nächsten 12 Monate (ergibt sich aus AUFTRAGSVORLAUF UND FIXKOSTENÜBERSICHT)
Für die Beantragung von KfW Mitteln weiterhin:
• letzte Einkommensteuererklärung und letzter Bescheid (nicht älter als 24 Monate) aller GESCHÄFTSFÜHRER
HINWEIS:
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt jedoch noch dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Für Niedersachen gilt eine Antragstellung per Mail:

Vorsicht bei Inanspruchnahme von Krediten, die Ihnen die Hausbank nur aus eigenen Mitteln verkaufen möchte. Dafür bürgen Sie allein in Höhe der Kreditinanspruchnahme mit allem, was Sie privat und betrieblich ihr eigen nennen. Vielfach wird zur Zeit von den Hausbanken darauf hingewiesen, dass die Bewilligung von Sonderkrediten noch 2-3 Wochen mindestens dauert. Man könne doch schon vorher wieder liquide werden- überhaupt kein Problem, Ihre Unterschrift unter die Bürgschaft oder die Zweckerklärung für Grundschulden käme hierhin und man war ja sowieso schon immer der erste Ansprechpartner in Geldsachen…

Sobald Sie einen solchen Sonderkredit ohne Hausbankmittel allerdings nutzen können, muss die Hausbank normaler Weise 20 % des Ausfallrisikos des Kredites übernehmen und die Bürgschaftsbanken den Rest. Für diese Kreditaufnahme wären Sie dann aus der „Haftung“ entlassen, wenn es Ihnen gelingt, keine Sicherheiten zu stellen. Sonst mit maximal 20 % dessen, mit dem die Hausbank dann isgesamt mit im Boot sitzt. Sitzen Sie diesen Zeitraum bis zur Klärung der Inanspruchnahme von Sonderkrediten auch noch aus, wenn möglich– viel Erfolg!

Informationen zu Fördermöglichkeiten von Bürgschaftsbanken – eigenes Bundesland bitte dahingehend prüfen, es soll auch reine Zuschüsse geben können, deren Höhe gestaffelt nach Mitarbeiteranzahl im Betrieb, nicht rückzahlungspflichtig sein sollen:
Bürgschaftsbanken bundesweit – bitte klicken

Abfrage bundesweit ob Finanzierung Bürgschaft nach sich zieht- bitte klicken
Förderberatung der NBank für das Land Niedersachsen als Hotline: 0511 30031 333

Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die KfW eine Hotline eingerichtet:
0800 539 9001 (Mo bis Fr 8-18 Uhr) bzw. Corona-Sonderseite der KfW
Bundesweit gilt:
Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:
Mo – Fr 9 – 17 Uhr : 030 18615 15158 bzw. Corona-Sonderseite des Bundeswirtschaftsministeriums
Landesbezogene Ansprechpartner– bitte schauen Sie auf Ihre entsprechende Webseite, nachfolgende Informationen kommen von:

Zu Fragen zu weiteren Themen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Niedersächsiche Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet: Tel: 0511 120 5757 (8 – 20 Uhr)
Für allgemeine Informationen für Unternehmen in Schwierigkeiten in Niedersachsen und Landesbürgschaften in Niedersachsen mit Ansprechpartnerin: Frau Renk Tel: 0511 120 8404
Weitere Informationen zu Landesbürgschaften finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Finanzministeriums und bei PWC Deutschland.
Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen für Betriebe aus Niedersachsen mit Ansprechpartner:
Herr Kohlmeier Tel: 0511 120 57 02
Informationen für niedersächsischen Mittelstand und Handwerk mit Ansprechpartnerin
Frau Saß Tel: 0511 120 5527
Auch Ihrer Kommune ist daran interessiert, Ihr Gewerbe dauerhaft gesund bei sich zu wissen. Rufen Sie da bitte mal an und fragen nach, was und ob kommunale Hilfestellungen möglich sind!
Lern-Ware Hinweis:
Abrechnung von Kurzarbeit mit Lexware® Software