Lexware® Lohn 2020: Berufsgenossenschafts-Fusion für Nahrungsmittel- und Fleischbranche zum 01. Januar 2020 ruft Umstellungsassistenten auf

Teilen Sie Ihr Wissen mit Ihren Kollegen:

Ausblick Lexware® lohn+gehalt Version 24.01/20.01: Fusion der BGN, Sparte Fleischwirtschaft mit der BGN zum 01.01.2020

Nach Installation des Updates Januar 2020 wird im Abrechnungsmonat Januar automatisch der Assistent zur Umstellung der Berufsgenossenschaft gestartet und die neue BG angelegt. Sie müssen die Berufsgenossenschaft nicht selbst neu anlegen. Nach der BG-Fusion müssen Sie noch die Stammdatenanfrage durchführen und die zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen übernehmen

1. Schritt:  Assistent zur Umstellung der Berufsgenossenschaft durchführen

Voraussetzungen:

  • Update Januar 2020 ist installiert. Das Update steht Ihnen voraussichtlich in KW 2 zur Verfügung.
  • Jahreswechsel ist durchgeführt. Der Assistent startet (nur) im Abrechnungsmonat Januar.
  • Die neue Mitgliedsnummer sowie Ihre PIN bei der BGN liegt vor. Beides wurde Ihnen von der Berufsgenossenschaft schriftlich mitgeteilt.
  1. Lesen Sie die Hinweise zur BG-Fusion auf der Seite 2 des Assistenten aufmerksam durch.
    Bestätigen Sie die Kenntnisnahme.
  2. Geben Sie auf der Seite 3 ‚BG-Fusion durchführen‘, Ihre neue Mitgliedsnummer sowie die Pin bei der BGN ein.
  3. Auf der folgenden Seite können Sie bei Bedarf ein Umstellungsprotokoll drucken.
  4. Beenden Sie den Assistenten über die Schaltfläche ‚Fertigstellen‘.

Die Zuordnung der Gefahrtarifstellen in den Mitarbeiterstammdaten wird entfernt. Sie erhalten für die betroffenen Mitarbeiter die Lexware® scout Meldung: ‚Keine Gefahrtarifstelle angegeben‘.

2. Schritt: Stammdaten bei der BG anfragen und zurück gemeldete Gefahrtarifstellen übernehmen

Gehen Sie wie im Umstellungsassistenten auf der Seite 2 beschrieben vor.
Tipp: Die empfohlene Vorgehensweise können Sie im Programm jederzeit über die Hilfe aufrufen. Drücken Sie hierzu die Taste F1 und geben als Suchbegriff ‚Fusion‘ ein.

Teilen Sie Ihr Wissen mit Ihren Kollegen:
1. LEXWARE® SOFTWARE im PC & Netzwerk