Problemerkennung:
Sie erhalten keine Lohnsteuerbescheinigung ohne Vorläufigkeitsvermerk im Ausdruck, weil die Protokolalbholung streikt. Ursächlich ist in den meisten Fällen die Beantragung eines neuen ELSTER Zertifikats bzw. eine Zertifikatsverlängerung nach Versand der LSTB und vor Abholung des Versandprotokolls. LSTB können nur mit ein und demselben Zertifikat versendet und abgeholt werden.
Den Stand der Abholung für LSTB können Sie im Bereich EXtras-ELSTER-Lohnsteuerbescheinigung wie folgt erkennen:


Problemumfeld:
Wenn Sie ein neues Zertifikat beantragen oder ein bestehendes Zertifikat verlängern, wird bei der Finanzverwaltung das bisher genutzte Zertifikat deaktiviert.
Auch bei einer Zertifikatsverlängerung wird auf den Servern der Finanzverwaltung eine neue Zertifikatsdatei erzeugt. Die Zertifikatsverlängerung ist somit gleichzusetzen mit einer Neubeantragung.
Problembehebung:
- Ausstehende Protokolle können Sie nicht mehr elektronisch abholen.
- Auch die erneute Konfiguration der alten Zertifikatsdatei in Lexware® lohn+gehalt hat keinen Einfluss auf die Zertifikatsdatei der Finanzverwaltung und führt deshalb nicht zum Erfolg,
Stellen Sie sicher, dass die gesendete Lohnsteuerbescheinigung von der Finanzverwaltung verarbeitet wurde und händigen Sie dem Mitarbeiter die im Menü ‚Berichte‘ zur Verfügung stehende Lohnsteuerbescheinigung (mit Aufdruck ‚Vorschau‘) aus.

Dieser Ausdruck dient ausschließlich der Information des Arbeitnehmers über den Inhalt der elektronisch an die Finanzbehörde übermittelten Lohnsteuerbescheinigung. Eine Verpflichtung zur Vorlage im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen.
Problemvermeidung:
Die Protokolle stehen 180 Tage zur Abholung bereit. Danach werden die Verarbeitungsprotokolle auf den Servern der Finanzverwaltung gelöscht.
Wenn im Sendeassistenten die Funktion ‚LStB-Übertragungsprotokolle abholen‘ voreingestellt ist, haben Sie noch nicht alle Protokolle gesendeter Lohnsteuerbescheinigungen abgeholt.
Selbstverständlich können Sie sich dazu entscheiden, ohne vorherige Protokollabholung neue Lohnsteuerbescheinigungen zu übertragen. Wählen Sie die markierten Einstellungen.


Holen Sie künftig ausstehende Protokolle (und ELStAM Änderungslisten) ab, bevor Sie ein Zertifikat verlängern oder neu beantragen.