Problemerkennung der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung:
Sie haben einen Arbeitnehmer erst nach der Kulanzfrist von sechs Wochen am ELStAM Verfahren angemeldet. Der Verfahrenshinweis soll Sie darauf hinweisen, dass Sie für diesen Zeitraum keine ELStAM von der Finanzverwaltung erhalten.
Zwischen Eintritt des Mitarbeiters und Eingangsdatum der Anmeldung am ELStAM-Verfahren liegen mehr als 6 Wochen.
Problemumfeld der elektronischen Anmeldung von Mitarbeitern beim Finanzamt
Wenn die Anmeldung des Arbeitnehmers zu einem Zeitpunkt der mehr als 6 Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses liegt, erhält der aktuelle Hauptarbeitgeber die für das erste Dienstverhältnis gültigen ELStAM ab dem Tag der Anmeldung. Der bisherige Hauptarbeitgeber erhält mit Gültigkeit ab diesem Tag die ELStAM für Steuerklasse VI. Der bisherige Arbeitgeber hat die Absendung der ELSTAM-Abmeldung nach Betriebsaustritt des Mitarbeitetrs nicht durchgeführt.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer beginnt bei seinem neuen Hauptarbeitgeber zum 01.01.2019. Der Hauptarbeitgeber meldet den Arbeitnehmer am 20.02.2019 an:
Eingangsdatum | refDtumAG | Beschäftigungsbeginn | Hauptarbeitgeber | Ergebnis |
20.02.2019 | 01.01.2019 | 01.01.2019 | Ja | Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 20.02.2019. Des weiteren erhält der Arbeitgeber den Verfahrenshinweis 552020214 ‚Anmeldung nach Kulanzfrist, neues refDatumAG der aktuellen Beschäftigung [refDatumAG = 20.02.2019]‘ |
Hinweis: Für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2019 und dem 19.02.2019 (Verfahrenshinweis 552020214) werden keine ELStAM von der Finanzverwaltung bereitgestellt.
PDF der Finanzverwaltung für Arbeitgebern: ELSTAM -Fallbeispiele Version 3.2 aus 2017
Problembehebung für Lohn-Abrechnung des Mitarbeiters
Lexware® Anleitung:
Wenn keine Ersatzbescheinigung vorliegt oder eine Abrechnung mit ’selbst gebildeten Steuerabzugsmerkmalen‘ gem. § 39c EStG nicht möglich ist, müssen Sie dem Steuerabzug Steuerklasse 6 zugrunde legen.
Lern-Ware Anleitung:
Sprechen Sie mit dem vorherigen Arbeitgeber, dass die Abmeldung noch erfolgt.
Holen Sie sich danach die ElSTAM-Merkmale mit der kostenfreien Elster-Software vom Finanzamt manuell ab. Die Rückmeldungen erfolgen dann ebenfalls in dieser Software und nicht in Lexware.
Im Textfeld der Lohnabrechnung vermerken Sie diesen Umstand mit der Bemerkung: „ELSTAM laut Elsterformular vom ….“. Dann können Sie auch den Haken im Mitarbeiterstamm, der für Ersatzbescheinigung möglich ist, setzen und wissen auf Anfrage des Betriebsprüfers, wo Sie die Daten abgefordert haben.

Im kommenden Kalenderjahr wird der Datensatz von der Finanzverwaltung im Januar spätestens von Lexware® automatisch abgeholt, sofern Sie nicht den Haken bei „Ersatzbescheinigung liegt vor“ erneut setzen. Dieser Haken wird zur Jahreswende systemseitig entfernt, da er nur für das laufende Kalenderjahr Gültigkeit besitzt.
Problemvermeidung der nicht machbaren ELSTAM-Anmeldung

Hier noch die Schnellhilfe zu Verfahrenshinweisen: FAQ-PDF_AG
Lern-Ware Hinweis:
Lexware® Lohn ELSTAM: Verfahrenshinweis: Der Datenuebermittler ist als nicht lebend gemeldet