Aufgabenstellung der Meldung der Änderung von Betriebsdaten
Betriebsdaten sind Daten, die dem Betriebs-Nummern-Service der Agentur für Arbeit (BNS) zur Zuteilung einer Betriebsnummer mitzuteilen sind. Mit Einführung der neuen Version zum 01.07.2019 nimmt der Betriebsnummern-Service (BNS) die Änderungsmitteilungen nicht mehr telefonisch oder schriftlich entgegen, sondern nur noch im automatisierten Meldeverfahren.
Aufgabenumfeld der Meldung geänderter Betriebsdaten seit 01.07.2019
Gemäß § 18i Abs. 4 SGB IV in Verbindugn mit § 5/V DEÜV müssen Änderungen der Betriebsdaten von Firmen und Betriebsstätten unverzüglich an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BNS) in Saarbrücken gemeldet werden. Nach der Verarbeitung der Mitteilungen werden Ihre Betriebsdaten von der BNS an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle an dem Verfahren beteiligten Parteien über den gleichen Datenbestand verfügen.
Anhang: Handbuch zu Betriebdsdatenefassung
Über die vorgenommenen Änderungen am Datenbestand werden Sie durch den BNS postalisch informiert.
Hinweise:
- Die erstmalige Erfassung der Daten im ersten Abrechnungsmonat führt nicht zur Meldungserstellung. Die Daten sind bei Beantragung der Betriebsnummer bereits erfasst worden.
- Die bisherigen Meldegründe (z. B. Meldegrund ’11: Änderung der Betriebsbezeichnung‘ oder Meldegrund ’12: Änderung der Anschrift‘ etc.) entfallen.
Aufgabendurchführung der Meldung von Betriebs-Daten-Änderungen
- Erfassen Sie die geänderten Firmenstammdaten laut Beitragsbild oben.
Lexware® lohn+gehalt stellt automatisch die Meldung der geänderten Betriebsdaten (Datensatz DSBD) für den dakota Versand bereit- Bild unten aus Lexware® Meldecenter-Schnittstelle. - Im Menü ‚Extras-dakota- Sozialversicherungsmeldungen-Meldeprüfliste für die aktuelle Firma‘ können Sie die erstellte Meldung vor dem Versand prüfen.
- Senden Sie die Meldungen über den dakota-Sendeassistenten.
- Holen Sie die Verarbeitungsprotokolle ab.
Melderelevante Daten:
Seite ‚Allgemeines‘
Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Seite ‚Sozialversicherung‘
Betriebsnummer
Seite ‚Betriebsdaten – Ansprechpartner
Anrede, Name, Vorname, Telefon, Telefax, E-Mail
Seite Betriebsdaten – Abweichende Korrespondenzanschrift‘
Wenn Sie Daten für eine abweichende Korrespondenzanschrift erfassen möchten, aktivieren Sie die Checkbox bei ‚Abweichende Korrespondenzanschrift der Firma‘.
Seite ‚Betriebsdaten – Betriebstätigkeit‘
Wird die Betriebstätigkeit eingestellt, ist dies an die Bundesagentur für Arbeit zu melden.
Stellen Sie in diesem Fall die Auswahl auf ‚Ja‘.
Ab Version 2020 ergänzende Angaben für die Meldung erfassen:
Damit Sie die Meldung versenden können, ist ab der Programmversion 2020 die Eingabe eines Gültigkeitsdatums erforderlich.
- Rufen Sie den Menüpunkt ‚Extras – Betriebsdaten (Gültigkeitsdatum und Namen)‘ auf.
Lexware® Lern-Ware Betriebsdatenerfassung SV rechtlich ab 2020 mit Datumsangaben - Erfassen Sie das Gültigkeitsdatum im Feld ‚Gültig ab‘.
- Prüfen Sie die Eintragungen in den Feldern ‚Name der Firma‘ auf formelle Richtigkeit. Hinweise zur korrekten Aufteilung erhalten Sie im Handbuch zu elektronischen Änderungsmitteilungen.
- Prüfen Sie vor dem Versand im Menü ‚Extras – dakota – Sozialversicherungsmeldungen – Meldeprüfliste für die aktuelle Firma‘ die erstellte Meldung.
- Senden Sie die Meldungen über den dakota Sendeassistenten.
- Holen Sie die Verarbeitungsprotokolle ab.
Nachdem Ihre Meldung erfolgreich verarbeitet wurde, erhalten Sie vom BNS eine schriftliche Bestätigung der Änderungen. Gleichen Sie die zurückgemeldeten Daten mit den Stammdaten im Programm ab.
Änderungen in Betriebsstätten
Wenn Sie Betriebsstätten angelegt haben, können Sie über das Menü ‚Verwaltung – Betriebsstätten…‘ die gewünschten Änderungen der Betriebsdaten erfassen.
Einstellung der Betriebstätigkeit:
Eine dauerhafte Einstellung der Betriebstätigkeit ist an die Bundesagentur für Arbeit zu melden. Aktivieren Sie in diesem Fall die Check-Box auf der Seite ‚Betriebsdaten – Betriebstätigkeit‘.
Wenn die Betriebstätigkeit nur zeitweise ruht (z.B. Saisonbetrieb), aktivieren Sie die Check-Box nicht.
Hinweis: Bei eingestellter Betriebstätigkeit erzeugt Lexware® lohn+gehalt automatisch einen ‚Teillohnnachweis‘. Besonderheit: Dieser spezielle Lohnnachweis wird nicht erst im Januar des Folgejahres erstellt, sondern im aktuellen Abrechnungsmonat.
Voraussetzung hierfür ist die Abfrage der BG-Stammdaten für das aktuelle Abrechnungsjahr.
Hinweis:
Bei eingestellter Betriebstätigkeit erzeugt Lexware® lohn+gehalt automatisch einen ‚Teillohnnachweis‘.
Besonderheit: Dieser spezielle Lohnnachweis wird nicht erst im Januar des Folgejahres erstellt, sondern im aktuellen Abrechnungsmonat.
Voraussetzung hierfür ist die Abfrage der BG-Stammdaten für das aktuelle Abrechnungsjahr.
Lern-Ware Hinweis: