Lexware® Lohn: Dienstwagennutzung mit 1 % Regelung mal hinterfragt (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Sicht)

Lern-Ware Lexware® Lohn Arbeitgeber-Belastung Dienstwagennutzung Beispielabrechnungen im Vergleich
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Wie sehr erhöht sich mein verfügbares Einkommen als Arbeitnehmer/ Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn ich einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt erhalte?

Zum einen erhöht sich mein Nettoeinkommen durch den Wegfall der Kosten für ein privat finanziertes und mit Kraftstoff, Öl und Reparaturen zu versorgendes Kraftfahrzeug. Sind Ihnen die monatlichen Kosten dafür bekannt? Oder die jährlichen? Schon mal zusammen gerechnet?

Zum anderen schrumpft mein Nettoeinkommen als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer aber unter Umständen, wenn ich ein KFZ zur Nutzung erhalte, welches ich mir privat nie leisten wollen würde oder könnte. Die Kostenbelastung meines Arbeitgebers übersteigt in jedem Fall die alleinigen Anschaffungskosten des PKWs monatlich bei weitem.

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Lern-Ware Dienst- oder Geschäfstwagen als Belastung des verfügbaren Einkommens bei Unternehmern, wenn nicht betriebsnotwendig

Die monatlichen Sozialabgaben, wenn der Wagen an weisungsgebundene Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil vergeben ist, erhöhen die Lohnenbenkosten und reduzieren den Nettolohn. Jeweils für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber. Allein sozialversicherungsfrei arbeitende Gesellschafter-Geschäftsführer brauchen sich vor den zusätzlichen abzugebenden Sozialabgaben erst mal nicht zu fürchten. Mehr oben im Beitragsbild- Nettolöhne unten im Vergleich.

Alle hören nur 1% Steuerlast, ignorieren die ca. effektiven 17 % Sozialabgabenpflicht, die zusätzlich für weisungsgebunden schuftende Arbeitnehmer existiert und den Nettolohn des Arbeitnehmers anknabbert/die Lohnnebenkosten (ca. 21 % oben drauf) für alle Arbeitgeber erhöht.

Die 1 % Steuerpflicht wird fälschlicher Weise auf das ganze Kalenderjahr bezogen und als ausschließlicher Maßstab der Zusatzbelastung betrachtet. Auch hier ist der Monat damit gemeint. 12 mal im Jahr. Der ganze Monat, egal, wann die Nutzung startet oder endet. Je höher der abzurechnende Neupreis, um so höher die Bruttolohnabzüge/ die Lohnnebenkostenerhöhung.

Lern-Ware Dienstwagenregelung SV-Abgaben
Lern-Ware Lohnabrechnung ohne Dienstwagen zum Vergleich mit Dienstwagen im Kaufpreis von 15 T€, 25 T€, 50 T€. Lohnnebenkosten, KFZ-Betriebs- und Reparaturbedarf, Abschreibungshöhe müssen alle für Geschäftsinhaber den Gegenwert der einmaligen und monatlichen Zusatzbelastungen decken, da diese zu max. 50 % von Steuerersparnis bei ESt (ohne Berücksichtigung von GewSt) aufgefangen werden.

Die 1% pro Monat pauschale Bemessungrundlage können nur dann für den Mitarbeiter/den Unternehmer auf Null-Belastung reduziert werden, wenn der Mitarbeiter/Gesellschafter-Geschäftsführer wirklich „steuerfrei“ arbeitet, weil aufgrund seiner Steuerklasse/seines zu versteuernden Einkommens keine Lohnsteuer abzuführen ist. Da gilt es dann aber auch Unterhaltskosten (Ehegatte, Kinder, Eltern mittlerweile wohl auch) anderer Art vom übrig bleibenden Lohn zu bestreiten.

Der Lohn für normal beschäftigte Mitarbeiter wird definitiv von den Sozialabgaben für die Dienstwagennutzung (Ausnahme: 50 % USt bei Hybrid Fahrzeuge oder Abgabenfreiheit bei S-Pedelecs bis 2020) Monat für Monat angeknabbert.

Hier Beispielabrechnungen aus einer Musterfirma:
Lern-Ware keine Dienstwagenregelung SV-Abgaben
Lern-Ware Dienstwagen-abrechnung für 50 T€ Anschaffungspreis, 20 km Fahrtweg zur Wohnung, Nettoauszahlungs-Summe 1.314,36 € : 294,60 € netto weniger zum Leben als oben
Lern-Ware Dienstwagenregelung SV-Abgaben
Lern-Ware Dienstwagen-abrechnung für 25 T€ Anschaffungspreis, 20 km Fahrtweg zur Wohnung, Nettoauszahlungs-Summe 1.469,16€: 112,80 € netto weniger zum Leben als oben

 

Gesamtsicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

An Arbeitnehmer ein KFZ (PKW oder S-Pedelec), statt Lohnerhöhung auszugeben, muss halt gut überlegt sein und nicht nur die sogenannte 1 % Regelung als Entscheidungs-kriterium beinhalten. Die ganzen zusätzlichen Verwaltungskosten, die ein KFZ nun mal mit sich bringt, werden gleichermaßen mit angeschafft, statt nur einer Bruttolohn-Eerhöhung, die allein Geld, also Umsatzanteile, kostet, solange der Mitarbeiter im Betrieb ist. Die zusätzliche Arbeitgeberbelastung ist aus den unterschiedlichen Bruttolöhnen oben am Beitragsbild ersichtlich.

 

 

Arbeitnehmersicht:

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die vom Arbeitnehmer ersparten Finanzierungs- und Verbrauchskosten für einen Privat-PKW teurer sind als seine zusätzliche monatliche Nettoeinbuße.

Lern-Ware Dienstwagen-Abrechnung für 15 T€ Anschaffungspreis, 20 km Fahrtweg zur Wohnung, Nettoauszahlungs-Summe 1.527,45 €: 81,51 € netto weniger zum Leben als oben, dieser Wagen könnte sich für den AN rechnen... kommt auf individuelle Gegebenheiten an

Arbeitnehmer – und Arbeitgeber-Sicht  (mehr unten im „Tipp“):

Es stellt sich die Frage, ob die KFZ-Betriebsaugaben minus Steuerersparnis nicht doch zu einer privaten Zusatzbelastung in der Höhe führen, die insgesamt für die Inanspruchnahme eines kostengünstigeren/ keines Betriebs-PKW gesprochen hätten, da entweder keines notwendig gewesen oder ein privat vorhandenes KFZ beim Unternehmer/des Arbeitnehmers alle dienstlichen Reisebedürfnisse bereits über die 0,30 € Pauschale/km gedeckelt hätte.

Umsatzstarke Betriebe mit notwendigem Vertriebsaussendienst sind hiermit nicht gemeint. Umsatzstarke Betriebe mit notwendigem PKW-Einsatz verbieten mittlerweile die private Nutzung ihrer Betriebs-PKW, um o. g. Konsequenzen zu umgehen. Oder schaffen „LKW“ an, die nicht als PKW gelten (können).

Dienstwagen-Gestellung mit 1 % Regelung im „preiswerten Anschaffungspreis-Segment“ für angestellte Familienväter/-mütter kann sich unter Umständen für den Mitarbeiter gut rechnen und motivierend sein. Wenn die Familienkutsche sonst so nicht angeschafft worden wäre.

Alternativ könnte auch eine betriebliche Alterversorgung als Lohnerhöhung angeboten werden. Letztere ist steuer- und sozialabgabenfrei für beide Parteien in der Ansparphase bis zur Rente, wenn bestimmte Größenordnungen nicht überschritten werden.


Lern-Ware Tipp:

Gebraucht erstandene Firmen-PKW können immerhin noch mit dem im Kalenderjahr maximal entstehenden Kosten als geldwerter Vorteil dem Lohn oder Gewinn hinzugerechnet werden- es muss nicht immer der Neupreis sein. Ohne Fahrtenbuch gelten aber die eben benannten Prozentsätze als Zuschlagskosten für Gewinn oder Lohn.

Nur bei wirklich vielen Dienstfahrten lohnt sich die Anschaffung eines Firmen-Kfz- da macht dann aber auch der Gebrauch von Fahrtenbüchern mehr als Sinn. Ersatzweise von Vim-Car, allerdings sind da mittlerweile auch DSGVO-Kritierien in Bezug auf die privaten Fahrten der PKW-Nutzer mit zu beachten.

Der Arbeitgeber zahlt auf jeden Fall für den begünstigten Mitarbeiter einmalig die Anschaffungs- (als Abschreibung aber absetzbar) und monatlich die Lohnnebenkosten (als Betriebsausgabe absetzbar), die Verwaltungskosten für Fuhrpark (als Betriebsausgabe absetzbar) sowie die Verbrauchskosten des KFZ (als Betriebsausgabe absetzbar) mit.

Einnahmen und Ausgaben im betrieblichen Bereich mit Wirkung auf das Nettoeinkommen von Arbeitnehmern/verfügbare Einkommen von Unternehmern korrekt abschätzen

Es stellt sich damit jedoch die Frage, ob die Summe an absetzbaren Betriebsausgaben, die Steuerlast, die dadurch für den Inhaber mit seinem GrenzSteuersatz (die ersparte Steurerlast reduziert den Aufwand ja nur zu max. 50 %, meistens weniger, der Rest der nicht ersparten Kosten muss aber auch bezahlt werden) reduziert wird, den Gesamt-Aufwand dafür rechtfertigt.

Ansonsten zahlt der Betriebsinhaber die über Steuerersparnis nicht ersparbaren KFZ-Kosten für den Mitarbeiter oder sich selbst aus seinem (verfügbaren Rest-) Einkommen (Gewinn nach Steuern) nach Zahlung der notwendigen Steuern oben drauf (Werkstattwagen sind hiermit nicht gemeint, die gelten meistens als LKW und sind eh betriebsnotwendig). Beziehungweise hat es schon bereits bei Betriebsausgabenzahlung (abzüglich der Steuerersparnis) getan und sein verfügbares Einkommen damit geschmälert.

Binsenweisheit am Rande:

Nicht getätigte Betriebsausgaben erhöhen den Gewinn im gesamten Betrag, also zu 100 %– die Steuerlast vermindert diesen Gewinn aber nur prozentual in Höhe des fiktiven Betriebsausgabenabzugs, also anteilig mit bis zu 50 %. Es bleibt also immer noch mehr verfügbares Einkommen (Gewinn nach Steuern) über, wenn nicht notwendige Betriebsaugaben verhindert werden, als wenn diese durchgeführt werden.

Je nachdem was Untenehmensziel ist-privater Spaß am Fuhrpark (Privatkonsum! kostet verfügbares Einkommen), Motivation für Mitarbeiter (Investition! kostet verfügbares Einkommen) oder schlanke Verwaltung nur mit dem betriebsnotwendigen Gerüst an Ausgaben (optimiert das verfügbare Einkommen).

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