Ein paar Worte zu „teuren“ Dienst- oder Geschäftswagen, zu deren Anschaffung immer (noch ) geraten wird:
Es macht wenig Sinn, sich einen teuren „Geschäfts-PKW“ anzuschaffen, dessen Neupreis (auch wenn gebraucht erstanden) mit 1 % (pro Monat, nicht pro Jahr) als zusätzliche einkommen- und mehrwertsteuerpflichtige Einnahme zu versteuern und dann den PKW nach 3-6 Jahren mit dessen beleggebundenen Marktpreis (nicht Buchwert!) wieder mit maximal der Ausbuchung dieses Buchpreises zzgl. USt am Familienangehörige zu verkaufen, wenn es keine Betriebsnotwendigkeit für diese Anschaffung gibt.
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Nach 5 Jahren Betriebseigentum werden bereits für 60 % des Neuwagenpreises die Umsatz- und Einkommensteuer als nicht vom Gewinn abzugsfähige Privatentnahme für den „pauschal besteuerten Dienstwagenkonsum privater Art“ abgeführt.
Umsatzsteuer immer, Einkommensteuer nur, wenn man Gewinne macht- aber wer kann als Gewerbetreibender oder Selbstständig Tätiger ohne erzielten Überschuss bzw. realisierten Gewinn seine Lebenshaltungskosten zzgl. Unterhaltsverpflichtungen bestreiten, geschweige denn einen Neuwagen finanzieren?
12 % des Bruttolistenpreises pro Jahr mal persönlichem Einkommens–GrenzSteuersatz sind dann doch der Preis, der an Vater Staat für die Nutzung zu zahlen ist- zusammen mit dem Anschaffungspreis, den man sich erst einmal leisten können muss, wenn man will. Das Geld dafür ist weg.
Unter Umständen braucht man dieses Finanzpolster/die Kreditspritze von Seiten der Bank aber in den darauffolgenden Jahren für betriebsnotwendigere Anschaffungen (oder die leidige Bestreitung des normalen Lebensunterhalts bei schwieriger Auftragslage) mehr als einen (Prestige-) PKW, der dann in der Garage spazieren fährt und trotzdem 1 % des Neupreises zusätzliche Steuerlast im Monat produziert. Oder?

Hier eine Excelmappen-Vorteilsrechnung für die Nutzung eines Geschäftswagens- bei uns per Mail abrufbar:
Einzugeben in diese Excelmappe sind:
1. Kaufpreis KFZ,
2. Brutto-Listenpreis neu KFZ,
3. Entfernung in KM zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (kann auch Null sein)
4.Verbrauchskosten: Sprit, Steuer, Versicherung, Reparatur + TÜV
5. Geschätzten prozentualen Restwert vom Kaufpreis des PKW nach 6 Jahren (Schwackeliste)
6. Durchschnittliche Kosten pro Liter Tankfüllung
7. Liter-Verbrauch pro 100 gefahrene KM im Schnitt
8. Anzahl der Tage im Kalenderjahr, die für Fahrten zur Arbeitsstätte notwendig sind (ca. 220 bei Arbeitnehmern)
9. Ihr Grenzsteuersatz.

Dann rechnet sich alles über 6 Jahre Nutzungsdauer bei Finanzierung eines Geschäftswagens vor und zurück.
Finanzierungszinsen bleiben in der Liste ungenannt als Betriebsausgabe- wenn welche vorhanden sind, einfach in die Reparaturkosten mit einbeziehen, wenn diese mit Vorsteuer versehen sein sollten. Sind die Finanzierungszinsen vorsteuerfrei, weil über eine Universalbank finanziert (Sparkasse/Volksbank/Großbank), dann diese Zinsen als Teil der Versicherungskosten mit erfassen. Dann paßt wieder alles.
In einer Spalte für nicht vorsteuerabzugsberechtigte, in der anderen für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Ohne Sozialabgaben-Zuweisung, da keine Arbeitnehmerfunktion. Da bleibt dann auch bei den sozialabgabenfreien GmbH-GF nur die Steuerpflicht mit 1 % des Neulistenpreises als Maßstab für die Steuererhebung. Die Fahrten zwischen Wohnung – und Arbeitsstätte, sofern vorhanden (Nullwert kann auch eingesetzt werden) werden im Nachhinein in der Alternativrechnung mit der einfachen Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Steuerberechnung erfaßt:

Unternehmersicht (mehr unten im „Tipp“):
Es stellt sich die Frage, ob die KFZ-Betriebsaugaben minus Steuerersparnis nicht doch zu einer privaten Zusatzbelastung in der Höhe führen, die insgesamt für die Inanspruchnahme eines kostengünstigeren/ keines Betriebs-PKW gesprochen hätten, da entweder kein Betriebs-PKW notwendig gewesen oder ein privat vorhandenes KFZ beim Unternehmer/des Arbeitnehmers alle dienstlichen Reisebedürfnisse bereits über die 0,30 € Pauschale/km „geldsparender“ gedeckelt hätte.
Dass die Kilometerpauschale keine Kostendeckung in heutiger Zeit für die Ge- und Verbrauchskosten bietet, liegt auf der Hand, bei Zusammenrechnung aller Ausgaben im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometer. Vater Staat will aber keinen Aufwandsersatz bieten, sondern nur eine anteilige Steuerersparnis, wenn überhaupt. Also Kostenbeteiligung, kein Kostenersatz. Es gibt folglich zwei Steuersparmodelle: die 1 % Regelung alternativ zur Kilometerpauschale (Fahrtenbuch statt 1 % Regelung wird unten im Tipp thematisiert!).
Kern-Frage: Welche Ausgabenart schont das verfügbaren Einkommen (Gewinn nach Steuern) mehr vor unnötigem Geldabfluss (Liquiditätsplanung) ?
Führt die Inanspruchnahme der Pauschale von 0,30 € pro gefahrenen Dienst-KM mit einem Privat-KFZ zu weniger Geldabfluss bei mir im Portemonnaie/ auf dem Bankkonto als die Nutzung der 1 % Regelung in Form der monatlichen Zusatzeinnahme für den Bruttolistenpreis eines Dienst-PKW?

Hier die Gegenargumente, bitteschön:
Umsatzstarke Betriebe mit notwendigem Vertriebsaussendienst sind hiermit nicht gemeint. Umsatzstarke Betriebe mit notwendigem PKW-Einsatz verbieten mittlerweile die private Nutzung ihrer Betriebs-PKW, um o. g. Konsequenzen zu umgehen. Oder schaffen „LKW“ an, die nicht als PKW gelten (können).
Eine Dienstwagen-Gestellung mit 1 % Regelung im „preiswerten Anschaffungspreis-Segment“ als Familienkutsche für angestellte Familienväter oder Familienmütter kann sich unter Umständen für den Mitarbeiter gut rechnen und motivierend/mitarbeiterbindend sein.
Alternativ könnte auch eine betriebliche Alterversorgung als Lohnerhöhung angeboten werden. Letztere ist steuer- und sozialabgabenfrei für beide Parteien in der Ansparphase bis zur Rente, wenn bestimmte Größenordnungen nicht überschritten werden.
Lern-Ware Tipp:
Gebraucht erstandene Firmen-PKW können immerhin noch mit dem im Kalenderjahr maximal entstehenden Kosten als geldwerter Vorteil dem Lohn oder Gewinn hinzugerechnet werden- es muss nicht immer der Neupreis sein. Ohne Fahrtenbuch gelten aber die eben benannten Prozentsätze als Zuschlagskosten für Gewinn oder Lohn.
Nur bei wirklich vielen Dienstfahrten lohnt sich die Anschaffung eines Firmen-Kfz- da macht dann aber auch der Gebrauch von Fahrtenbüchern mehr als Sinn. Ersatzweise von Vim-Car, allerdings sind da mittlerweile auch DSGVO-Kritierien in Bezug auf die privaten Fahrten der PKW-Nutzer mit zu beachten.
Oder man braucht kein wirklich teures KFZ als Dienstwagen auch zur Privatnutzung. Auch als Unternehmer für den Eigengebrauch. Oder es ist dem Unternehmer egal, weil Bequemlichkeit eben kostet. Die Bequemlichkeit, keine Kosten-Nutzen-Analysen zu fertigen, oder die Bequemlichkeit des KFZs als Fahrkomfort an sich.
Der Arbeitgeber zahlt auf jeden Fall für den begünstigten Mitarbeiter einmalig die Anschaffungs- (als Abschreibung aber absetzbar) und monatlich die Lohnnebenkosten (als Betriebsausgabe absetzbar), die Verwaltungskosten für Fuhrpark (als Betriebsausgabe absetzbar) sowie die Verbrauchskosten des KFZ (als Betriebsausgabe absetzbar) mit.

Es stellt sich damit jedoch die Frage, ob die Summe an absetzbaren Betriebsausgaben, die Steuerlast, die dadurch für den Inhaber mit seinem GrenzSteuersatz (die ersparte Steurerlast reduziert den Aufwand ja nur zu max. 50 %, meistens weniger, der Rest der nicht ersparten Kosten muss aber auch bezahlt werden) reduziert wird, den Gesamt-Aufwand dafür rechtfertigt. Die Excelübersicht oben gibt eine betrieblich korrekte Einschätzung, sofern Ihre Daten dort eingetragen werden.
Ansonsten zahlt der Betriebsinhaber die über Steuerersparnis nicht ersparbaren KFZ-Kosten für den Mitarbeiter oder sich selbst aus seinem (verfügbaren Rest-) Einkommen (Gewinn nach Steuern) nach Zahlung der notwendigen Steuern oben drauf (Werkstattwagen sind hiermit nicht gemeint, die gelten meistens als LKW und sind eh betriebsnotwendig). Beziehungweise hat es schon bereits bei Betriebsausgabenzahlung (abzüglich der Steuerersparnis) getan und sein verfügbares Einkommen damit geschmälert.
Binsenweisheit am Rande:
Nicht getätigte Betriebsausgaben erhöhen den Gewinn im gesamten Betrag, also zu 100 %– die Steuerlast vermindert diesen Gewinn aber nur prozentual in Höhe des fiktiven Betriebsausgabenabzugs, also anteilig mit bis zu 50 %. Es bleibt also immer noch mehr verfügbares Einkommen (Gewinn nach Steuern) über, wenn nicht notwendige Betriebsaugaben verhindert werden, als wenn diese durchgeführt werden.
Je nachdem was Untenehmensziel ist-privater Spaß am Fuhrpark (Privatkonsum! kostet verfügbares Einkommen), Motivation für Mitarbeiter (Investition! kostet verfügbares Einkommen) oder schlanke Verwaltung nur mit dem betriebsnotwendigen Gerüst an Ausgaben (optimiert das verfügbare Einkommen).
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