Lexware® Lohn 2019-2022: 1 % Regelung gilt nur für USt- Abgabe, 0,5 % gilt für Bruttolohn an sich bei Elektrofahrzeugen

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Bei bestimmten Elektrofahrzeugen ist der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung nach der 1%-Methode mit 50 % zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer ist weiterhin der volle Bruttolistenpreis anzusetzen.

Elektrofahrzeug mit 1 %USt/ 0,5 % geldwerter Bezug an sich

Beispiel:
Erstmalige Überlassung eines Elektrofahrzeugs an einen Arbeitnehmer ab Januar 2019.
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ist in der Lohnabrechnung 50% des Bruttolistenpreises zu berücksichtigen.

 

Elektrofahrzeug

Bemessungsgrundlage

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

100 % des Bruttolistenpreises laut Fahrzeughändlerangaben (inkl. USt)

(führt zur Verdoppelung des Buchungssatzzes laut Buchungsliste Lohn- und Gehalt)

nicht relevant 60.036,00 €
50 % des Bruttolistenpreis laut Fahrzeughändlerangaben (inkl. USt)

abrunden auf volle 100,00 €

60,036,00€:2=

30.018,00 €

30.000,00 €

 nicht relevant
davon 1 % monatlich für USt, 0,5 % für LSt 300,00 € 600,00

Hinweise:

Der unterschiedliche Bewertungsmaßstab gilt auch für die Fahrten Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.

Vorgehen

1. Lexware® lohn+gehalt (Lohnsteuer) – Ermäßigter 50 %Bruttolistenpreis:

Tragen Sie im Assistenten ‚Dienstwagen‘ den 50 % des  Bruttolistenpreis ein.

Ergebnis: In der Buchungsliste von Lexware® lohn+gehalt werden 300,00 € ausgewiesen.

Damit die Umsatzsteuer aus dem vollen Bruttolistenpreis berechnet wird, müssen Sie in Lexware® buchhaltung den bestehenden Buchungssatz doppelt anlegen.

Buchungslistenvorschlag:

Stellen Sie in der Kontenverwaltung bei den Lohnarten 9011 – 9016 das Konto SKR03: 4152 bzw. SKR04: 6072 ein. Eine direkte Buchung ‚Aufwand‘ an ‚Ertrag‘ ist nicht möglich. Verwenden Sie zur Buchung ein Zwischenkonto (SKR03 #1755, SKR04 #3790).

  1. Sachzuwendungen und Dienstleistungen an AN 300,00   4152/6072 (SKR03/SKR04)

an Verrechnungskoto 1755/3790  (SKR03/SKR04) 300,00 €

2. Verechnungskonto 1755/3790 (SKR03/SKR04) 300,00 €

  an verrechnete sonstige Sachbezüge KFZ Gestellung  8611/3806 (SKR03/SKR04) 300,00 € (inklusive Ust bei Automatikkonto).

Der Buchungssatz aus der Lohnbuchungsliste ist laut Lexware® Produktmanagement also noch mal zusätzlich zu buchen, um das doppelte an geldwerten Bezug für die USt zu realisiern. Dabei ist der Arbeinehmer nur zur Hälfte belastet. Der Arbeitgeber über den zeitgleichen Abzug von Aufwand beim Ertrag bleibt bei Nullbelastung.

Ergebnis:

Auf dem Konto ‚Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19% USt‘ 8611/3806 (SKR03/SKR04) werden 504,20 € ausgewiesen.
Auf dem Konto ‚Umsatzsteuer 19% 1776/3806  (SKR03/SKR04) ‚ werden 95,80 € gebucht.

 Alternative Lösung:

Lern-Ware Anleitung  Lohnabrechnung mit  Verdoppelung des ust-pflichtigen Sachbezugs als abgabefreien geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters


Sonstige Elektrofahrzeuge (z.B. Hybridfahrzeuge)

Für Fahrzeuge, die nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 EmoG erfüllen und vor dem 1. Januar 2019 erstmalig an einen Mitarbeiter überlassen worden sind, gilt folgendes:

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ist in der Lohnabrechnung der Bruttolistenpreis um 250 € je kWH Speicherkapazität zu ermäßigen.
Im unten stehenden Berechnungsbeispiel: 17,0 kWh.

Sonstige Elektrofahrzeuge

Bemessungsgrundlage

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Bruttolistenpreises laut Fahrzeughändlerangaben (inkl. USt)

(führt zur Erzeugung des Buchungssatzzes laut Buchungsliste Lohn- und Gehalt)

abzl. Speicherleistung 17 kWh *250 €

 

+55.7350,00 €

./.4.250,00 €

=51.485,00 €

 

+55.735,00 €

 

=55.700,00 €

abrunden auf volle 100,00 € +51.400,00 € +55.700,00
davon 1 % monatlich

Differenzbetrag für Nachbuchungssatz:

557,00./. 514,00=  43,00 €

+514,00 €

 

 

+557,00 €

 

 

Hinweise:

Der unterschiedliche Bewertungsmaßstab gilt auch für die Fahrten Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Fragen Sie im Zweifel ihren steuerlichen Berater mit welchem Wert der Dienstwagen anzusetzen ist.

Vorgehen

Lexware® lohn+gehalt (Lohnsteuer): Bruttolistenpreis um Speicherkapazität gekürzt

Tragen Sie im Assistent Dienstwagen den um die Speicherleistung gekürzten Bruttolistenpreis ein (in unserem Beispiel 51.400 €)

In der Buchungsliste von Lexware® lohn+gehalt werden 514,00 € ausgewiesen.

Lexware® buchhaltung (Umsatzsteuer): voller Bruttolistenpreis

Erfassen Sie zum Ausgleich der Differenz in Lexware® buchhaltung einen weiteren Buchungssatz.

In unserem Beispiel: Zur Berechnung der Umsatzsteuer zu berücksichtigender geldwerter Vorteil:

557,00 EUR ./.bereits gebucht (lohn+gehalt) 514,00 EUR = Nachbuchung 43 EUR von

Konto 4152/6072 (SKR03/SKR04) auf Konto 8611/4947 (SKR03/SKR04) via Verrechnungskonto1755/3097 (SKR03/SKR04) wie ganz oben..

Ergebnis:

Auf dem Konto ‚Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19% USt‘ werden 468,07 (431,93+36,14) € ausgewiesen.
Auf dem Konto ‚Umsatzsteuer 19%‘ werden 88,93 (82,07+6,86) € gebucht.

Beachten Sie:

Die gesetzlichen Regelungen sind aktuell bis zu den Jahren 2021 / 2022 befristet.
Die Lexware® Produktentwicklung arbeitet an der Umsetzung.

Gesetzliche Grundlagen:§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG 15.23. Abs. 5 Satz 4 Nr. 1a UStAE


Lern-Ware Hinweise:

Lexware® Lohn: Dienstwagen mit 1 % Regelung abrechnen; Neuerungen ab 2019 für Elektromobilität

Lexware® Lohn: Abrechnung von Dienstfahrzeugen als PKW oder E-Bike oder S-Pedelec pro Mitarbeiter und KFZ


 

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