Lexware® Lohn: Jobticket in Lexware® lohn+gehalt abrechnen

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© Haufe Lexware® Jobticket Schema SF22246


Aufgabenerkennung der Nutzung von Jobtickets für Arbeitnehmer und des Nutzens für Arbeitnehmer & Arbeitgeber:

Wahrnehmung von abgabensparenden Lohnkosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Einsparungen führen und auch von Dritten (nicht nur dem eigenen Arbeitgeber) stammen können.

Von der Neuregelung sind die Zuschüsse für die Erstattung der Arbeitnehmeraufwendungen für Fahrten Wohn- und erste Tätigkeitsstätte (z. B. Pkw, Motorrad etc.) nicht betroffen. Diese Zuschüsse können pauschal mit 15% besteuert werden. (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Verwenden Sie hierzu die Lohnarten ‚0022 Fahrgeld pauschal (AG)‘ oder ‚0023 Fahrgeld pauschal (AN)‘.

§ 3 Nr. 15 EStG n.F. (2019):  „Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag.“

Aufgabenumfeld der Abgabenersparnis beim Jobticket:

Seit dem 1. Januar 2019 können zusätzlich vom Arbeitgeber gewährte Zuschüsse oder Sachbezüge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr steuer- und sv-frei gewährt werden (§ 3 Nr. 15 EStG).

Arten der steuerlichen Begünstigung für die Lohnerhöhung in Form von

  •  unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Fahrausweisen,
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Erwerb von Fahrausweisen,
  • Leistungen Dritter, die mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis erbracht werden.

Auch Rabatte, die ein Arbeitgeber aufgrund eines Rahmenvertrags mit einem Verkehrsunternehmen erhält, sind in die Steuerbefreiung einbezogen.

Wichtig: Der Zuschuss bzw. die Überlassung von Fahrausweisen muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Entgeltumwandlung ist nicht steuerbefreit.

Begünstigt sind Fahrten über das Jobticket mit einem öffentlichen KFZ für Fahrten Whg-Arbeitsstätte

  • von der Wohn- zur ersten Tätigkeitsstätte
  • in das weiträumige Tätigkeitsgebiet
  • dem zur Wohnung nächstgelegenen Zugang zum Tätigkeitsgebiet oder
  • Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann.

Begünstigung von Fahrtkostenzuschüssen mit privaten KFZ nach wie vor mit 15 % pauschaler Steuer

Von der Neuregelung sind die Zuschüsse für die Erstattung der Arbeitnehmeraufwendungen für Fahrten Wohn- und erste Tätigkeitsstätte (z. B. Pkw, Motorrad etc.) nicht betroffen. Diese Zuschüsse können pauschal mit 15% besteuert werden. (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Verwenden Sie hierzu die Lohnarten ‚0022 Fahrgeld pauschal (AG)‘ oder ‚0023 Fahrgeld pauschal (AG)‘.

Begünstigung von Tankgutscheinen bis 44,00 € monatlich kann parallel zum Jobticket gewährt werden

Die monatliche Freigrenze (Bagatellgrenze § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) von 44,00 EUR wird durch den Zuschuss oder Überlassung von Jobtickets nicht berührt. Flugverkehr und die Benutzung von Taxis, Mietwagen oder Pkw sind ausgenommen. Die steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers sind auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen (Zeile 17) und werden auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Um einen Arbeitgeberzuschuss oder die Überlassung eines Jobtickets in Lexware® lohn+gehalt abzurechnen, stehen Ihnen folgende Lohnarten zur Verfügung:

Haufe Lexware® Jobticket Schema SF22246

 

Aufgabenbewältigung der Abrechnung von Jobtickets mit Lexware® Software:

Sie finden diese in der Lohnartenverwaltung und in der Monatsabrechnungsmaske:

Lern-Ware Lexware® steuerfreies Fahrgeld Wohnung-Arbeitsstätte
Lern-Ware Lexwre steuerfreie Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Lohnerhöhung vom eigenen Arbeitgeber oder Dritten abrechnen
Lern-Ware Lexware® Jobticket abrechnen
Lern-Ware Lexware® geldwerten Vorteil der Bezuschussung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit betrieblichen Jobtickets abrechnen

Aufgabenergebnis der Gewährung von steuerfreien Fahrtkostenzuschüssen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Bargeldersatz reduziert die Möglichkeit des Arbeitnehmers, Werbungskostenersatz für diese Strecken in Anspruch zu nehmen, für die betroffenen Monate auf Null.

Je nachdem wie zeitintensiv die Nutzung von Jobtickets/ des öffentlichen Nahverkehrs für den Arbeitnehmer ist, kann es sein, dass dieser wirklich einen geldwerten Vorteil erlangt, sofern keine PKW-Nutzung alternativ vorhanden sein sollte. Ist Individualfrage und -antwort. Pauschalierende Aussage zu etwaigen finanziellen Vor- und Nachteilen sind nicht möglich.

Eine Eigenberechnung der Abgabenvorteile für den Arbeitgeber bei dieser Art von Lohnerhöhung ist bereits über das Lohnprogramm im Bericht „Arbeitgeberbelastung“ ersichtlich.

Die Eigenberechnung der Abgabenvorteile für den Arbeitnehmer kann dieser nur aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation ermessen.


Lern-Ware Hinweise:

Lexware® Lohn: Fahrtenbuch monatsweise mit Excel-Arbeitsmappe abrechnen

Lexware® Lohn: elektronisches Fahrtenbuch von Vimcar nutzen, mit Import in Reisekostensoftware oder einfach parallel für Betriebsgebrauch

 

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