Lohnarten und Berufsgenossenschaftsliste
Welche Angaben sind notwendig, damit neu angelegte Lohnarten in der Berufsgenossenschaftsliste berücksichtigt werden?
Damit die Lohnarten in der Berufsgenossenschaftsliste berücksichtigt werden empfehlen wir, die im Programm vorgegeben Lohnarten zu verwenden.
Möchten Sie dennoch eigene Lohnarten anlegen und verwalten, beachten Sie folgende Hinweis bezüglich der Stunden zur Berücksichtigung in der Berufsgenossenschaftsliste (BG-Liste).
Entscheidend für die Stunden in der Berufsgenossenschaftsliste sind die für die Abrechnung verwendeten Lohnarten.
Für jede Lohnart ist hinterlegt, wie sie in die BG-Liste einfließt. Dies sehen Sie über das Menü Verwaltung – Lohnarten nach Auswahl der Lohnart und öffnen des aktuellen Zeitraumes unter Info zur Lohnart.
Durch Kopieren einer vorhandenen Lohnart, die das gewünschte Merkmal Berufsgenossenschaft besitzt, steuern Sie die Berücksichtigung auf der BG-Liste. Einen direkten Einfluss auf dieses Kennzeichen in Form eines Eingabefeldes haben Sie nicht.
Folgende Merkmale sind für die Berufsgenossenschaft (Steuerung der BG-Stunden) vorgegeben:
- Keine Stunden: Keine Berücksichtigung in der BG-Liste.
Dieses Kennzeichen betrifft Lohnarten, die keiner BG-Pflicht unterliegen. Nur der über die Lohnart eingetragene Betrag wird in der BG-Liste berücksichtigt. - Erfasste Stunden: Dieses Kennzeichen wird bei Stundenlohnarten verwendet. Die über die Lohnart eingetragenen Stunden und der Betrag werden in der BG-Liste berücksichtigt.
- Monatliche Basisstunden: Dieses Kennzeichen wird bei Gehaltslohnartenverwendet.
Der über die Lohnart eingetragene Betrag und die in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegte regelmäßige Arbeitszeit werden in der BG-Liste berücksichtigt. Für die Berechnung der Stunden auf der BG-Liste sind die Arbeitstage relevant.
Kennzeichen Vergütung für Ausfallzeiten
Das Lohnartenkennzeichen Vergütung für Ausfallzeiten dient zur Unterscheidung von bezahlten, aber nicht geleisteten Stunden.
Bei selbstangelegten Lohnarten können Sie mit Hilfe dieses Lohnartenkennzeichens unterscheiden, ob es sich um bezahlte, aber nicht geleistete Stunden oder um andere Vergütungsbestandteile handelt (z. B. Zulagen).
Dieses Kennzeichen betrifft den Bereich Lohnarten – Laufendes Arbeitsentgelt. Folgende Werte stehen zur Verfügung:
- Nein
- Krankheit
- Urlaub
- Feiertage
- Beschäftigungsverbot MuSchuG
- Sonstige bezahlte Freistellung
Beispiele:
Lohnart | Vergütung für Ausfallzeiten |
0007 Lohnfortzahlung krank | Krankheit |
0014 Urlaubsstunden | Urlaub |
0015 Feiertagsstunden | Feiertage |
0974 Beschäftigungsverbot nach MuSchG | Beschäftigungsverbot MuSchG |
0975 Sonstige bezahlte Freistellung | Sonstige bezahlte Freistellung |
Hinweis: Dieses Kennzeichen wird auch für die Berechnung der Erstattung U1/U2 verwendet.
Beim Kennzeichen Lohnerfassung als muss Stunden und Faktor gewählt sein.
Bei einer kopierten Lohnart wird dieses Kennzeichen übernommen, wenn es in der Ursprungslohnart bereits vorhanden ist.
Lohnarten Kopie aus bestehender Lohnart für neue Lohnart
Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
Rufen Sie den Menüpunkt Verwaltung – Lohnarten auf und wählen Sie in der Baumstruktur die Lohnart, deren Namen Sie ändern möchten. Klicken auf die Schaltfläche Neuer Zeitraum. In der Baumstruktur wird nun dieser neue Zeitraum in die Lohnart eingefügt, wobei der folgende Monat vorgegeben ist. Das Ändern einer Lohnart ist immer nur ab dem folgenden Monat möglich. Es öffnet sich das Fenster mit den Kennzeichen der Lohnart . Folgende Kennzeichen können Sie ändern:
- Name der Lohnart
- Lohnart gültig ab (nicht rückwirkend)
- Lohnerfassung als
- Kürzung
- Zuschlag
Beachten Sie, wenn Sie den Namen ändern, wird dieser generell für diese Lohnart übernommen, nicht nur für den neuen Zeitraum.
Lern-Ware Hinweis:
Lexware® Lohn Meldung: Sie haben Lohnarten verwendet, die noch nicht kontiert wurden