Rechnungskorrekturen und Gutschriften unterscheiden sich gesetzlich. Seit 2013 darf nach dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Gutschrift nur noch „Gutschrift“ heißen, wenn sie steuerrechtlich relevant für die Leistungserbringung ist. Bedeutet, Sie erstellen Ihrem Lieferanten einen Gutschriftsbeleg, weil der Ihnen keine Rechnung erstellen will/kann. Gutschriften sind somit Einkaufsbelege- keine Verkaufsbelege mehr.
Hintergrund
Gutschrift
Bei Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinne erstellt der Leistungsempfänger eine Rechnung. Dieses Verfahren wird immer dann angewendet, wenn der Leistungsempfänger die vollständigen und aktuelleren Informationen über die abzurechnenden Positionen hat.
Rechnungskorrektur
Handelsrechtlich wurde eine Rechnungskorrektur bis 2013 ebenfalls als Gutschrift bezeichnet. Gibt ein Leistungsempfänger seine gekaufte Ware an den Leistungserbringer zurück oder reklamiert sie, erhält er vom Leistungserbringer die Rechnungskorrektur über den entsprechenden Bruttobetrag der Rechnung.
Der Lieferant bleibt der Leistungserbringer und kann die ausgewiesene Vorsteuer wieder von der eigenen Umsatzsteuer-Zahllast abziehen.
Rechnungskorrekturen werden deshalb immer noch mit dem Kürzel „GS“ in Lexware® ausgewiesen:

Gutschrift erfassen
- Öffnen Sie das Menü ‚Verwaltung – Aufträge – Einkauf‘.
- Bestimmen Sie die Auswahlkriterien. Klicken Sie auf ‚OK‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Auftragsliste. Klicken Sie im Kontextmenü auf ‚Neu‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Der Auftragsassistent startet – wählen Sie die Auftragsart ‚Gutschrift‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Nachdem Sie den ‚Lieferanten‘ ausgewählt haben, wechseln Sie zur Positionsliste.
- Geben Sie die relevanten Artikel und Leistungen ein, die in der Gutschrift abgerechnet werden sollen.
- Im nächsten Schritt werden die Gesamtsumme sowie der Steuerausweis angezeigt.
Rechnungskorrektur erfassen
- Öffnen Sie das Menü ‚Verwaltung – Aufträge – Verkauf‘.
- Bestimmen Sie die Auswahlkriterien. Klicken Sie auf ‚OK‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die darauf folgende Auftragsliste und klicken im Kontextmenü auf ‚Neu‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Wählen Sie im Kontextmenü die Funktion ‚Weiterführen‘.
- Der Auftragsassistent startet – wählen Sie die Auftragsart ‚Rechnungskorrektur‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Nachdem Sie den ‚Kunden‘ ausgewählt haben, wechseln Sie zur Positionsliste.
- Geben Sie die relevanten Artikel und Leistungen ein, die in der Rechnungskorrektur abgerechnet werden sollen.
- Im nächsten Schritt werden die Gesamtsumme sowie der Steuerausweis angezeigt.
Rechnungskorrekturen im Zahlungsverkehr
Voraussetzungen
- Für den Lastschrifteinzug muss diese Option im Kunden hinterlegt sein.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Ebenso ein gültiges Lastschriftmandat.
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Hinweise für Lexware® financial office pro/premium
- Rechnungskorrekturen, die bereits an die Buchhaltung übertragen sind, können nicht über den Zahlungsverkehr an den Kunden überwiesen werden. Nutzen Sie die Funktion ‚eigene Zahlung generieren‘ im Assistenten ‚Zahlungsverkehr‘ in Lexware® buchhaltung.
- Lexware® buchhaltung verfügt nicht über die direkte Funktion ‚Überweisung an Kunde‘.
- Sie können zwar im Verlauf des Assistenten ein Konto eingeben, zur Arbeitserleichterung sollten Sie das Konto ebenfalls im Kunden hinterlegt haben.
- Rechnungskorrekturen können nur berücksichtigt werden, wenn es hierzu entsprechende Verkaufsaufträge gibt, die als Rechnungskorrektur erfasst wurden.
Vorgehensweise bei Zahlungsart ‚Überweisungen‘
- Den Zahlungsverkehr öffnen Sie über ‚Extras – Zahlungsverkehr‘.
- Wählen Sie die Zahlart ‚Überweisung‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Im nächsten Schritt wählen Sie zwischen ‚Überweisungsdruck‘, ‚Scheckdruck‘, ‚Dateiexport‘ und ‚Lexware online-banking‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - In den Einstellungen aktivieren Sie die Option ‚Rechnungskorrekturen überweisen‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Im Zahlungsvorschlag wählen Sie die entsprechenden Rechnungskorrekturen aus.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Im letzten Schritt erhalten Sie die Übersicht der Rechnungskorrekturen und können den Zahlungsvorschlag ausdrucken.
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Vorgehensweise bei Zahlungsart ‚Lastschrifteinzug‘
- Den Zahlungsverkehr öffnen Sie über ‚Extras – Zahlungsverkehr‘.
- Wählen Sie die Zahlart ‚Lastschrifteinzug‘.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Legen Sie den Zahlungsmodus und die Zahlart fest.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Wählen Sie im Schritt „Einstellungen‘ die entsprechenden Optionen. Stellen Sie die Vorlagefrist ein.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG SF11393 - Nachdem Sie auf ‚Weiter‘ geklickt haben, erhalten Sie den Zahlungsvorschlag und wählen die entsprechenden Belege aus.
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Drucken Sie den Zahlungsvorschlag. Beachten Sie ggf. Hinweise zu den Vorlagefristen, die hier durch ein Ausrufezeichen gekennzeichnet werden.
Durch einen Klick auf das Ausrufezeichen erhalten Sie die Hinweismeldung dazu.

Lern-Ware Hinweis: