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Seit dem 01.01.2004 ist nach § 14 UStG eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird, zwingender Bestandteil einer Rechnung.Dies bedeutet, dass auch Belegnummern von gelöschten oder stornierten Aufträgen nicht erneut vergeben werden können.
Wünschen Sie den Nummernkreis für Rechnungen ab Jahresanfang mit 1 zu beginnen, ist es notwendig ein Kriterium zur Unterscheidung des Nummernkreises vom Vorjahr festzulegen. In der Verwaltung – Nummernkreise haben Sie die Möglichkeit für jedes Jahr einen neuen Nummernkreis für Ihre Belegarten zu hinterlegen.
Beispiel:
Stellen Sie jedem Jahr die Jahreszahl voran und fügen Sie der Zahl so viele Nullen hinzu, wie Sie für diesen Nummernkreis Aufträge erwarten.
Das Programm vergibt bei der nächsten Auftragserstellung automatisch die nächst höhere Belegnummer.
Beispiel Jahreswechsel:
Zeitraum | Jahr | Anzahl Stellen die für den Zeitraum benötigt werden | Erste Belegnummer |
letztes Jahr | 2017 | 00000 | 201700999 |
neues Jahr | 2018 | 00000 | 201800001 |
Tipp: Wünschen Sie den Nummernkreis für Rechnungen ab Jahresanfang mit 1 zu beginnen, ist es notwendig ein Merkmal zur Unterscheidung des Nummernkreises vom Vorjahr festzulegen.
Beispiel für Nummernkreise Belegarten:
Belegart | Kennziffer | Zeitraum Jahr | Anzahl Stellen die für den Zeitraum benötigt werden | Erste Belegnummer |
Angebot | 1 | 11 | 000 | 111001 |
Lieferschein | 2 | 11 | 000 | 211001 |
Rechnung | 3 | 11 | 000 | 311001 |
Hinweise:
- Wenn Sie Ziffern für einen Zeitraum verwenden, muss der Nummernkreis für jeden Zeitraumwechsel über die Funktion Verwaltung – Nummernkreise manuell aktualisiert werden.
- Belegnummern in Kombination mit Buchstaben oder anderen Zeichen sind im Programm nicht möglich.
- Die Nummern für die Belegarten zählt das Programm automatisch hoch. Die Hochzählfunktion für Belgarten ist nicht wählbar.
Tipp: Die Jahresauswahl in den Übersichten ist stets beschränkt auf Zeiträume, zu denen Aufträge vorliegen.
Die Auswahl und Anzeige des aktuellen Jahres ist verfügbar mit
- dem ersten Auftrag mit
- aktuellem Auftragsdatum
Hinweis: Die Ansicht der Auftragsliste wird erst nach einem erneuten Aufruf der Liste aktualisiert.
Lern-Ware Hinweise:
Für EÜR-Rechner gibt es Erleichterungen seit 2018, welche zumindest vom Finanzgericht Köln bestätigt werden:
„Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags. Dies hat der 15. Senat des Finanzgerichts Köln mit dem heute veröffentlichten Urteil vom 07.12.2017 (15 K 1122/16) für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden.
Der Kläger verwendete auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden. Damit wurde jede Buchungsnummer zwar nur einmalig vergeben, diese bauten aber nicht numerisch aufeinander auf. Nach Meinung des Finanzamts lag hierin ein schwerwiegender Mangel der Buchführung des Klägers, der eine Gewinnerhöhung durch einen „Un“-Sicherheitszuschlag rechtfertige.
Dem folgte der Senat mit seinem Urteil jedoch nicht und machte die Gewinnerhöhung rückgängig. Denn es bestehe weder eine gesetzliche noch eine aus der Rechtsprechung herleitbare Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.
Vollständige Entscheidung 15 K 1122/16 „