Die Berechnung der Umsatzsteuer richtet sich nach den Angaben in den Warengruppen und der Einstufung des Kunden, sofern in den Firmenstammdaten die USt-Besteuerung nicht auf Kleinunternehmerregelung festgelegt sondern als Soll- oder ISt-Besteuerung zugelassen wird.
Einstellung zur Besteuerung in den Kundenstammdaten: Im Umsatzsteuergesetz ist festgelegt welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen und wie diese zu besteuern sind.
- Steuerbare Umsätze und steuerfreie Umsätze müssen getrennt unter jeweils eigenen Kennziffern bzw. Positionen in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen werden.
- Umsätze sind steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden und nicht ausdrücklich steuerfrei sind.
- Steuerfrei sind auch innergemeinschaftliche Lieferungen oder Lieferungen in ein Drittland (Ausland außerhalb der EU)
Lieferung erfolgt an: | Einstellung |
Kunde im Inland | Häkchen steuerbar ist gesetzt (Standardeinstellung) |
Kunde ist Unternehmer mit USt-ID Nr. im EU-Land | Häkchen steuerbar entfernen und USt-ID Nr. eintragen |
Kunden im Drittland | Häkchen steuerbar entfernen |
Kunden für die der §13b UStG zu berücksichtigen ist | Häkchen ist gesetzt für steuerbar und für Abfrage nach § 13 b UStG. |
Über die Warengruppe bestimmen Sie, ob die Artikel oder Leistungen, die dieser Warengruppe zugeordnet sind, steuerbar oder steuerfrei sind.
Hinweis: Arbeiten Sie mit Lexware handwerk pro ist der Begriff Warengruppe durch Materialgruppe zu ersetzen, der Begriff Artikel durch Material.
Einstellung in Faktura & Auftrag:
Die Zuordnung des Steuersatzes in der Warengruppe wird – bei Einsatz von Lexware faktura+auftrag/plus als Einzelprogramm – über die Auswahl des gewünschten Steuersatzes in der Warengruppe vorgenommen. Neue oder eigene spezielle Steuersätze können im Menü Verwaltung – Steuersätze angelegt werden. Kontrollieren Sie alle Warengruppen auf die Zuordnung des gewünschten Steuersatzes im Feld Ab 01.01.2007. Optional können Sie auch Erlöskonten hinterlegen.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu den Erlöskonten gemäß den Standardkontenplänen SKR 03 bzw. SKR 04. (Stand 2008)
Erlöskonten | SKR 03 | SKR 04 |
Inland steuerpflichtig USt. 19% | 8400 | 4400 |
Inland steuerpflichtig USt. 7% | 8300 | 4300 |
Inland steuerfrei: | 8100 | 4100 |
Ausland steuerfrei: | 8120 | 4120 |
EG steuerfrei: | 8125 | 4125 |
Bauleistungen:* | 8337 | 4337 |
* Bauleistungen, die im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 bis 5 UStG abgerechnet werden, müssen in Lexware faktura+auftrag/plus über eine eigens dafür angelegte Warengruppe berechnet werden.
Lexware financial office: Prüfen Sie die Einstellung im Menü Bearbeiten Firma – Buchhaltung – Firmendaten.
Arbeiten Sie mit Lexware warenwirtschaft pro/premium oder Lexware handwerk pro, ist die Zuordnung des Kontos für Bauleistung nach § 13b UStG innerhalb der Warengruppen bereits vorgesehen.
In Lexware warenwirtschaft pro können auch Eingangsrechnungen erfasst werden. Die Zuordnung der Vorsteuer erfolgt über Aufwandskonten. Diese sind oben in der äusseren rechten Spalte benannt.
Einstellung in Firmenstammdaten zusätzlich zu den Warengruppen-Erlös- und Aufwandskonten:
Prüfen Sie die Stammdaten zu den Firmenangaben. Wurde beim Anlegen der Firma auf der Seite Rechnungswesen die Option leerer Kontenplan zugeordnet, müssen entweder Konten mit den dazugehörigen Kontenklassen und Steuersätzen angelegt werden (in der Zentrale des Programms) oder es muss alternativ die Firma neu angelegt werden, da die Angabe zum Kontenplan nachträglich nicht zu ändern ist.
Aktualisierungsvorgang im Beleg nach Korrektur der Warengruppe oder Kundenstammdaten
Aufträge aktualisieren:
Konnten Sie die Zuordnung der Steuersätze durchführen, müssen die betroffenen Aufträge schrittweise aktualisiert werden. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Gehen Sie bei Faktura & Auftrag über das Menü Extra – Optionen – Auftragsbearbeitung in den Assistenten für ihre eigenen optionalen Einstellungen. Die gleiche Auswahlmöglichkeit finden Sie im Warenwirtschafts-programm unter Bearbeiten-Firma-Aufträge.
- Setzen Sie ein Häkchen für folgende Option: Ändern eines/r Lieferscheins/Rechnung/Rechnungskorrektur nach dem Druck zulassen.
- Speichern Sie die Einstellung und wechseln Sie anschließend in die Bearbeitung des Auftrags.
- Öffnen Sie die Seite Positionen.
- Markieren Sie die erste Position und klicken Sie auf die Schaltfläche Bearbeiten, die mittig unter der Positionsauflistung angezeigt wird
- Nehmen Sie in einem der Felder Menge, Preis oder Rabatt eine Neueingabe vor, z. B. Doppelklick auf 0,00 im Feld Rabatt und Neueingabe von 0.
- Bestätigen Sie die Neueingabe mit Klick auf den grünen Haken.
- Führen Sie diese Schritte für jede zu aktualisierende Position durch.
- Mit dieser Aktion erfolgt eine Neuberechnung des Auftrags, die Umsatzsteuer wird auf alle Positionen berechnet.
- Schließen Sie den Assistenten nach Prüfung des Gesamtbetrages über Speichern.
Sollte nach der oben beschriebenen Aktualiserung aller Positionen der Auftrag immer noch (nicht) steuerfrei sein, ist es erforderlich, den mittlerweile als (nicht) steuerbar hinterlegten (EU-) Kunden erneut in den Auftrag zu übernehmen:
- Öffnen Sie den Auftrag zum Bearbeiten.
- Wechseln Sie auf der ersten Seite des Auftragsassistenten in die Kundenliste durch Klick auf das Lupensymbol bei Kundennummer oder Matchcode.
- In der Kundenliste ist der Kunde markiert hervorgehoben.
- Schließen Sie die Kundenliste mit Klick auf Übernehmen.
- Speichern Sie abschließend den gesamten Auftrag.
Lern-Ware Hinweise: