Übersicht der Vertragsarten:
Die steuer- und sv-rechtliche Behandlung eines Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung hängt im Wesentlichen von der Vertragsart ab.
Welche Höchstbeträge gelten für die Steuer- und SV-Freiheit bzw. Pauschalierung der verschiedenen Vertragsarten der betrieblichen Altersversorgung? Wie werden sie in Lexware® lohn+gehalt berücksichtigt?
Hier ein PDF zum Download bei Ihnen:
Lexware® Assistent_zur_betrieblichen_Altersversorgung
1. Interner Durchführungsweg (Direktzusage oder Unterstützungskasse):
Beitragszahlung | Steuerliche Behandlung |
Steuerfreier Höchstbetrag |
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag |
Zusatzleistung des Arbeitgebers | frei | unbegrenzt | unbegrenzt |
Entgeltumwandlung | frei | unbegrenzt | 4% der Beitragsbemessungsgrenze RV |
Hinweis:
Bei den internen Durchführungswegen (Direktzusage und Unterstützungskasse) haben sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz keine Änderungen ergeben.
2. Externer Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
Ab 01.01.2018 sind Ansparungen in eine externe betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) bis zu 8% der BBG RV West unter folgenden Bedingungen steuerfrei
- Erstes Dienstverhältnis (Hauptarbeitgeber)
- Leistungsbezug frühestens ab 62. Lebensjahr
- Rentenauszahlung ist vorrangig vorgesehen.
Beachten Sie auch den ab 2018 geltenden Förderbetrag für Arbeitgeber-Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge bei Geringverdienern (Betriebsrentenstärkungsgesetz).
In der Sozialversicherung gilt (abweichend von der Lohnsteuer) weiterhin: 4% der BBMG RV West sind sv-frei. Der übersteigende Anteil ist (sv-pflichtig).
Beispiel:
Ein Mitarbeiter wandelt Weihnachtsgeld in Höhe von 4.000 EUR in eine Direktversicherung um.
Lösung:
- steuer- und sv-frei: 3.120 EUR
- steuerfrei aber sv-pflichtig 880 EUR
Pauschalversteuerung statt Individualbesteuerung laut ELSTAM
Die Pauschalversteuerung ist auch ab 2018 weiterhin möglich. Pauschal versteuerte Beiträge zur bAV kürzen den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG.
Übersicht:
Steuerliche Behandlung | Steuerfreier Höchstbetrag |
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag |
frei (§ 3 Nr. 63 EStG) bis nebenstehendem Höchstbetrag | 8 % der BBG RV West | 4 % der BBG RV West |
Einmalzahlung/ Zusatzleistung: Versteuerung mit pauschal 20% aber max. bis nebenstehendem Höchstbetrag | 1.752 € Einzelvertrag 2.148 € Gruppen-vertrag |
1.752 € Einzelvertrag 2.148 € Gruppenvertrag |
Entgeltumwandlung: Versteuerung pauschal mit 20% aber max. bis nebenstehendem Höchstbetrag. |
1.752 € Einzelvertrag 2.148 € Gruppen-vertrag |
Sozialversicherungspflichtig |
Kürzungen des steuerfreien Höchstbetrags
In den nachfolgenden Fällen ist der steuerfreie Höchstbetrag zu kürzen. Lexware® lohn+gehalt berücksichtigt dies bei der Höchstbetragsberechnung automatisch.
1. Zusatzleistungen des Arbeitgebers
Wenn sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt, reduziert sich der steuerfreie Höchstbetrag um den Zuschuss des Arbeitgebers.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wandelt 4.000 € aus einer Einmalzahlung in eine Pensionskasse um. Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss von 1.000 €. An die Pensionskasse werden 5.000 € überwiesen.
Lösung: Entgeltumwandlung | 4.000 € | |
./. Arbeitgeberzuschuss | -1.000 € | |
steuerfreies Volumen für die Entgeltumwandlung | 3.000 € |
2. Pauschal besteuerte Beiträge (§ 40b EStG)
Bsp.: Ein Arbeitnehmer wandelt 6.000 € aus einer Einmalzahlung in eine Direktversicherung (Altzusage) um. Die Entgeltumwandlung wird mit 1.752 pauschal besteuert.
Lösung: Entgeltumwandlung | 6.000 € | |
./. Anteil pauschal versteuert (Höchstbetrag) | -1.752 € | |
steuerfreies Volumen für die Entgeltumwandlung | 4.248 € |
3. Reihenfolge der Höchstbetragskürzung bei pauschal versteuerten Beiträgen und Zusatzleistungen des Arbeitgebers.
Erweiterung: Beteiligt sich der Arbeitgeber auch hier mit einem Zuschuss von 1.000 € wird das steuerfreie Volumen weiter reduziert:
Lösung: Entgeltumwandlung | 6.000 € | |
./. Anteil pauschal versteuert (Höchstbetrag) | -1.752 € | |
steuerfreies Volumen für die Entgeltumwandlung | 4.248 € | |
./. Arbeitgeberzuschuss | -1.000 € | |
steuerfreies Volumen für die Entgeltumwandlung | 3.248 € |
Besonderheit Pensionskasse Altzusage
Wenn ein steuerfreier Vertrag bei einer Pensionskasse den Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze erreicht, kann der den steuerfreien Höchstbetrag übersteigende Betrag pauschal versteuert werden (bis 1.752 €).
Geben Sie im Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung an, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die pauschale Steuer trägt.
Hinweise:
Die gesetzlichen Höchstbeträge für Steuer – und SV-Freiheit bzw. Pauschalierung:
- sind Jahresbeträge
- beziehen sich immer auf den Arbeitnehmer, nicht auf einen einzelnen Vertrag.
- sind arbeitgeberbezogen. Sie können bei einem Arbeitgeberwechsel erneut in Anspruch genommen werden.
- maßgebend für die Berechnung der Höchstbeträge ist auch bei einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern oder in Berlin (Ost) die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (West).
- Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung neben dem internen Durchführungsweg (DW) um eine Weitere in einem externen Durchführungsweg ergänzt, steht ihm in der Sozialversicherung die jeweiligen beitragsfreien Höchstbeträge für beide Durchführungswege zu:
Höchstbetrag für internen Durchführungsweg (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV im Jahr 2018 =) 3.120 € + Höchstbetrag für externen Durchführungsweg (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV im Jahr 2018 =) 3.120 €.
Berechnung im Programm
Automatische Prüfung der steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge:
- Lexware® lohn+gehalt prüft die Einhaltung der gesetzlichen Höchstbeträge anhand Ihrer Eingaben im Bereich ‚betriebliche Altersvorsorge‘.
Tipp: Auf der letzten Seite des Lohnkontos wird der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mit allen Informationen aufgeführt. Hier finden Sie auch die Angaben zu den steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträgen. - Wenn bei monatlichen Zahlungen der jährliche Höchstbetrag überschritten wird, berechnet das Programm automatisch steuer- bzw. sozialversicherungspflichtige Beiträge.
Auf der Lohnabrechnung werden die entsprechenden Lohnarten automatisch bebucht. - Um zu vermeiden, dass nach Ausschöpfen der steuer- und beitragsfreien Höchstbeträge der Vertrag voll steuer- und beitragspflichtig abgerechnet wird, können Sie die Verteilung der Höchstbeträge gleichmäßig auf die Monate verteilen. Eine eigene Verteilung der Höchstbeträge wirkt sich nur aus, wenn die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung die Höchstbeträge übersteigen.
Beachten Sie, dass Sie dann die Ausschöpfung des Freibetrags innerhalb eines Kalenderjahrs selbst sicherstellen müssen.
Abweichende Höchstbeträge selbst eingeben:
Lexware® lohn+gehalt berücksichtigt automatisch die maximalen Freibeträge /Monat. Wenn Sie eine gleichmäßige Verteilung der Freibeträge wünschen, können Sie die maximalen Freibeträge selbst eingeben.
Wählen Sie auf der Seite ‚Besonderheiten‘ die Option: ‚Ich möchte die Höchstbeträge selbst angeben‘.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Die monatlichen Beiträge in Höhe von 600 € werden aus dem laufenden Entgelt überwiesen. In den einzelnen Monaten sollen 520 € (6.240 € p.a.) steuerfrei und 260 € (3.120 € p.a.) beitragsfrei abgerechnet werden.
Wählen Sie die Option ‚anzuwendende Freibeträge begrenzen‘. Im Feld ’steuerfrei‘ ist in unserem Beispiel der monatlich zu berücksichtigenden Höchstbetrag in Höhe von 520,00 € bzw. 260,00 € einzugeben.
Im Ergebnis wird eine gleichbleibende Verteilung der steuer- und beitragsfreien Höchstbeträge über die einzelnen Monate erreicht.
Wenn zusätzlich ein pauschal versteuerter Altersvorsorge-Vertrag vorhanden ist, kann keine individuelle Verteilung der Höchstbeträge vorgenommen werden. Die Funktion ist in diesem Fall deaktiviert.
Zusatzleistung des Arbeitgebers ist nicht in der Lohnabrechnung ausgewiesen
Ab 01.07.2013 müssen alle Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung (nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung) erstellen.
Die Entgeltbescheinigungsverordnung sieht vor, dass eine Zusatzleistung des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge (baV) weder in das Gesamtbrutto einfließt noch als Netto-Abzug auf der Lohnabrechnung auszuweisen ist.
Auch wenn der Netto-Abzug nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird, muss er trotzdem in der Buchungsliste als Verbindlichkeit ausgewiesen und die Zahlung gebucht werden.
Entgeltumwandlung für BAV-Vertrag
Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Entgeltumwandlung sind von dieser neuen Darstellung nicht betroffen. Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge abrechnen, stehen Ihnen Lohnarten als Netto-Abzug zur Verfügung. Der Zahlbetrag wird anhand Ihrer Eingaben bei der Anlage des Vertrags automatisch in die Lohnart übernommen.
Die Lohnarten für einen Netto-Abzug aus baV-Verträgen werden auf den Berichten Lohnabrechnung und Buchungsliste unterschiedlich dargestellt:
Darstellung auf der Lohnabrechnung
Fall 1
Der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge ist eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers oder eine teilweise Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Auf der Lohnabrechnung werden die folgenden Lohnarten als Netto-Abzug ausgewiesen. Die Anzahl der Lohnarten entspricht der Anzahl der Verträge.
Fall 2
Beim Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Auf der Lohnabrechnung wird kein Netto-Abzug ausgewiesen.
Darstellung auf der Buchungsliste
Auf der Buchungsliste wird jede Zahlung (Netto-Abzug) an eine betriebliche Altersvorsorge ab 01.07.2013 mit den folgenden neuen Lohnarten dargestellt. Die Anzahl der Lohnarten entspricht der Anzahl der Verträge.
Diese Lohnarten enthalten den Gesamtüberweisungsbetrag, der auch im Zahlungsverkehr bzw. auf der Zahlungsliste ausgewiesen wird.
Hinweis:
Wenn Sie einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge anlegen, prüfen Sie die Kontierung der neuen Lohnarten in der Kontenverwaltung. In den Lohnarten 6908-6912 ist kein Konto vorbelegt.
Lern-Ware Hinweise: