Kurzanleitung E-Bilanz Zentrale
Die folgende Kurzanleitung gibt Ihnen eine Übersicht über die E-Bilanz Zentrale.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unten im PDF-Download.
Sie starten die E-Bilanz Zentrale im Menü ‚Extras – ELSTER‘ oder im Menü ‚Berichte – Auswertung‘.
Die E-Bilanz Zentrale umfasst fünf Seiten mit folgenden Funktionen:
Seite | Funktionen | Vorgehen |
Willkommen | Informationen zur E-Bilanz und E-Bilanz Zentrale | Informieren Sie sich hier umfassend über die E-Bilanz und über die E-Bilanz Zentrale. |
Stammdaten ergänzen
(siehe Link unten bei Lern-Ware Hinweisen) |
Angaben zum Unternehmen, Berichtsbestanteile und Dokumentdaten | Ein Teil der Daten wird automatisch aus den Firmendaten übernommen. Weitere Angaben ergänzen Sie manuell. |
Konten zuordnen
(siehe Link unten bei Lern-Ware Hinweisen) |
Zuordnung der Konten aus der Buchhaltung zur E-Bilanz Taxonomie | SKR-03 und SKR-04: Die Standardkonten dieser Kontenrahmen werden automatisch zugeordnet. Individuelle Konten ordnen Sie manuell zu. Weitere Kontenrahmen: Ordnen Sie die Konten manuell zu. |
Kontennachweis übermitteln | Wenn Sie die Bilanz mit Kontennachweis übermitteln möchten, aktivieren Sie diese Option. | |
E-Bilanz erstellen
(siehe Link unten zu fehlerhaften Zuordnungen und Import von Anlagespiegeln) |
Korrekturwerte eingeben | Bei Bedarf können Sie Korrekturwerte hinterlegen. |
Steuerliche Gewinnermittlung | Der Berichtsbestandteil ‚Steuerliche Gewinnermittlung‘ ist Pflicht für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. | |
Überleitungsrechnung | Wenn Sie als Bilanzierungsstandard ‚deutsches Handelsrecht ‚wählen, können Sie hier die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz erstellen.
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Ergebnisverwendung | Wenn Sie als Kapitalgesellschaft die Bilanz unter teilweiser Ergebnisverwendung aufstellen, aktivieren Sie diese Option.
Empfehlung Wenn Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust auszuweisen, empfehlen wir Ihnen, diesen gemäß § 268 Abs. 1 HGB als Fußnote in der E-Bilanz darzustellen. |
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Anlagespiegel | Ab der Taxonomie 6.0 wird automatisch der ‚Anlagespiegel brutto‘ aktiviert. | |
Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften | Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ist eine Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften elektronisch zu übermitteln. | |
Wechsel der Gewinnermittlungsart | Wenn Sie im Berichtsjahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen sind, dann erfassen Sie das bereits in Ihrer Buchhaltung erfasste Übergangsergebnis auch in der E-Bilanz. | |
E-Bilanz senden | E-Bilanz anzeigen, speichern, drucken, prüfen und senden. | Prüfen Sie die E-Bilanz vor dem Versand. Starten Sie für die Übertragung der E-Bilanz das ELSTER Modul. Das Übertragungsprotokoll steht Ihnen in der ELSTER-Zentrale zu Verfügung. |
Ausführliche Anleitung als PDF-Dokument
Eine ausführliche Anleitung können Sie im Anhang als PDF-Dokument herunterladen: E-Bilanz 2017 Lexware® Software Stand 31.03.2018
Eine ausführliche Anleitung zur Ergebnisverwendung, Stand 19.02.2018, können Sie bei uns anfragen: Tel. 05143 66 900 98.
Lern-Ware Hinweis zur Überleitungsrechnung:
Lern-Ware Hinweise:
Lexware® E-Bilanz: Stammdaten ergänzen, Anleitung von Lexware
Lexware® Buchhalter: E-Bilanz 2016 aus der Handelsbilanz 2016 erstellen
Für den Anlagespiegel brutto: