Stand 22.03.2019: Der elektronische Versand der Meldungen EÜR 2018 und UStE 2018 soll mit dem Update per 11.04.2019 funktionieren.
Letztmöglicher Abgabetermin ist ab diesem Jahr immer der 31. Juli für Steuererklärungen (bis 2017 war es jeweils 31. Mai des Folgejahres).
Voraussetzungen der korrekten Erfassung des Erlöses für UStVA als UmsatzsteuerVorAnmeldung
Bei der Istbesteuerung ist für die Besteuerung die Vereinnahmung eines Entgelts entscheidend. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Diese Besonderheit der Versteuerung wird von Lexware® buchhaltung automatisiert unterstützt.
Damit die Steuerautomatik bei Istbesteuerung korrekt funktioniert, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Wählen Sie in den Firmenangaben die Besteuerungsart ‚Istbesteuerung‘.
- Hinterlegen Sie im Steuersatz das Konto ‚USt-Konto nicht fällig‘. Beispiel: SKR-03 1766, SKR-04 3816.
- Erfassen Sie Ausgangsrechnung und Zahlung über ein Debitorenkonto.
- Buchen Sie bei Zahlungseingang den Offenen Posten (OP) aus.
- Verwenden Sie für den Zahlungseingang ein Konto mit der richtigen Kontenkategorie. Folgende Kontenkategorien unterstützen die automatische Steuerumbuchung:
Kontenkategorien bis Version 2017 | Kontenkategorien ab Version 2018 |
Finanzkonto Interimskonto Privat |
Finanzkonto Interimskonto Privat Anlagevermögen Betriebsausgaben Verbindlichkeiten Darlehen |
Beispiel: Warenverkauf auf Rechnung
Wenn Sie eine Forderung debitorisch erfassen, bucht die Steuerautomatik die Umsatzsteuer auf das Konto ‚Umsatzsteuer nicht fällig‘. Der Umsatz fließt zu diesem Zeitpunkt nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Bei Zahlungseingang mit Ausbuchung des offenen Postens wird die Umsatzsteuer automatisch fällig gestellt. Der Umsatz wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.
Beispiel: Sie verkaufen einem Kunden Waren für 3.570 EUR brutto. Der Kunde bezahlt die Rechnung ohne Minderung.
Buchungssatz Ausgangsrechnung
Sollkonto | Betrag | Habenkonto SKR-03 / SKR-04 | Hinweise |
---|---|---|---|
Debitor | 3.570 | Sie buchen den Bruttobetrag. | |
3.000 | 8400 / 4400 Erlöse 19 USt. | ||
570 | 1766 / 3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19% | Die Steuerbuchung erfolgt automatisch. |
Kein Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Einnahmen-Überschussrechnung.
Buchungssatz Zahlungseingang
Beim Zahlungseingang buchen Sie den offenen Posten aus.
Sollkonto SKR-03 / SKR-04 | Betrag | Habenkonto SKR-03 / SKR-04 |
1200 / 1800 Bank | 3.000 | Debitor |
1766 / 3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % | 570 | 1777 / 3836 Umsatzsteuer 19 % |
Die Steuerautomatik erzeugt die Umbuchung der Umsatzsteuer auf das Konto ‚Umsatzsteuer 19%‘.
Der Umsatz fließt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung (Kennzahl 81) und in die Einnahmen-Überschussrechnung.
Bemessungsgrundlage und Summe der Einnahmen
Es gilt: Bemessungsgrundlage + steuerfreie Einnahmen = Summe der Betriebseinnahmen.
Ausführliche Anleitung als PDF-Dokument
Damit die Umsatzsteuerautomatik bei allen Geschäftsfällen funktioniert, beachten Sie die besonderen Vorgehensweisen beim Buchen.
Eine ausführliche Anleitung zu folgenden Themen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: Leitfaden Istbesteuerung Lexware® Buchhaltung ab Programmversionen 2018
Besondere Buchungsabläufe
- Rechnungskorrektur
- Rechnungskorrektur aus Lexware® faktura+auftrag oder Lexware® warenwirtschaft
- Rücklastschrift
- Forderungsverlust
- Zahlung vor Rechnung
- Storno
Besonderheiten der Istbesteuerung
- Abgleich von offenen Posten nach dem Import von Buchungsdaten
- Warum können Offene Posten nicht zurückgesetzt werden?
- Ursachen für fehlende Steuerumbuchungen
- Erlösminderungskonten
- Rundungsdifferenzen auf dem Konto ‚Umsatzsteuer nicht fällig‘
- Anzahlungen bei Einnahmen-Überschussrechnung mit Jahreswechsel
Umsatz aus bezahlter Kundenrechnung fehlt in Auswertungen bei Istbesteuerung für UStVA
Hintergrund der zu parkenden USt bei Erzeugung der Ausgangsrechnung:
In Firmen mit Istbesteuerung wird beim Buchen von Ausgangsrechnungen die Umsatzsteuer auf ein Umsatzsteuerkonto ’nicht fällig‘ gebucht. Die Umsätze werden zu diesem Zeitpunkt nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.
Bei der Ausbuchung oder dem Abgleich des Offenen Postens bewirkt eine Programmautomatik folgendes:
- Die Umsatzsteuer wird auf das Konto ‚Umsatzsteuer 19%‘ umgebucht
- In der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden die Bemessungsgrundlage und die Umsatzsteuer ausgewiesen
Wichtig: Solange der Offene Posten nicht gegen die Rechnung ausgebucht oder abgeglichen wurde, erfolgt kein Ausweis in den Auswertungen.
Wenn Sie Zahlungseingänge buchen, ohne den Offenen Posten auszubuchen, bleibt der OP der Rechnung in der OP-Liste stehen. Für die Buchung der Zahlung wird ein zweiter Offener Posten mit negativem Betrag gebildet. Um diese Offenen Posten abzugleichen, nutzen Sie die Funktion ‚Offene Posten abgleichen‘.
Offene Posten abgleichen
Öffnen Sie das Menü ‚Buchen – Offene Posten abgleichen‘.
Das Fenster ist in zwei Bereiche geteilt.
- Im oberen Bereich stehen die Offenen Posten der Rechnungen und Rechnungskorrekturen jahresübergreifend. Also z. B. die Buchungen auf Personenkonten, die Sie gegen ein Erlöskonto, Aufwandskonto oder Anlagekonto erfasst haben.
- Im unteren Bereich stehen die Zahlungen und Rechnungskorrekturen des aktiven Jahres. Das sind die Buchungen auf Personenkonten, die Sie gegen ein Finanz- oder Interimskonto gebucht haben, ohne den Offenen Posten auszubuchen.
Ein Abgleich ist nur zwischen Offenen Posten und Zahlungen möglich. Sie können also nicht Offene Posten und Gutschriften verrechnen.
Ordnen Sie Offene Posten und Zahlungen zu. Sie haben folgende Vorgehensweisen zu Auswahl:
Zuordnung | Vorgehen |
Manuelle Zuordnung eines OP zu einer Zahlung | Markieren Sie den OP und die zugehörige Zahlung. |
Manuelle Zuordnung mehrerer OPs bzw. Zahlungen | Halten Sie beim Markieren der OPs/Zahlungen die Taste ‚Strg‘ gedrückt. |
Automatische Zuordnung | Markieren Sie den OP oder die Zahlung. Klicken Sie auf ‚Automatik‘. Das Programm sucht nach Übereinstimmung von Konto und Betrag. |
Sie können pro Zuordnung entscheiden, wie mit dem Offenen Posten verfahren werden soll.
Anwendungsfall | Schaltfläche | Ablauf |
Offener Posten und Zahlung stimmen überein. | Durchführen | Die markierten Offenen Posten und Zahlungen werden automatisch abgeglichen. |
Der Zahlbetrag ist geringer als der Rechnungsbetrag. Die Minderung soll z. B. als Skonto ausgebucht werden. | Minderung | Sie geben das Minderungskonto ein. Der Differenzbetrag wird auf das Minderungskonto gebucht. |
Sie haben eine Teilzahlung erhalten. Der Restbetrag soll als Offener Posten weitergeführt werden. | Teilzahlung | Der OP wird mit dem Restbetrag weitergeführt. |
Hinweis
Buchen Sie zukünftig den Offenen Posten beim Zahlungseingang aus.
Lern-Ware Hinweis:
Nutzen Sie die Verprobung zur IST-Besteuerung nach Betriebsprüferschema wie folgt, um sicher zu gehen, korrekte Umsatzsteuererklärungen im Sinne der Erfordernisse des Finanzamts abzugeben:
Diese Plausibiliätsprüfung kann Anhaltspunkte zu Einzahlungen auf Bank oder Kasse zugunsten von Debitoren geben, welche nicht über die OP Debitoren zusätzlich ausgebucht wurden:
Hier die Möglichkeit, über eine weitere Buchungsmaske fehlende OP-Buchungen mit den Zahlungen abzugleichen und die darauf nicht fällige USt über Umbuchungen Lexwareintern in die Umsatzsteuerberichte damit zu schubsen: