Lexware® Buchhaltung ELSTER: Umsatzsteuererklärung mit neuen Kontenzuordnungen ab 2018 für Elster-Übertrag

Teilen Sie Ihr Wissen mit Ihren Kollegen:

Stand 22.03.2019: Der elektronische Versand der Meldungen EÜR 2018 und UStE 2018 soll mit dem Update per 11.04.2019 funktionieren.

Letztmöglicher Abgabetermin ist ab diesem Jahr immer der 31. Juli für Steuererklärungen (bis 2017 war es jeweils 31. Mai des Folgejahres).

Neuerungen in Version 2018

Die Anlage UR wird ab 2018 in das Vordruckmuster ‚Umsatzsteuererklärung‘ integriert. Die bislang in der Anlage UR erforderlichen Eintragungen sind nun im Vordruckmuster ‚Umsatzsteuererklärung 2018‘ (Abschnitte D bis I) vorzunehmen. Ab dem Buchungsjahr 2018 wird deshalb im Druckdialog keine Option mehr für die Anlage UR angeboten.

Das aktuelle Formular mit diesen Änderungen erhalten Sie in der Jahresversion 2018 mit dem Update Januar 2018.


Voraussetzungen

Aktuelles Formular
Für die elektronische Übermittlung benötigen Sie das aktuelle amtliche Formular der Umsatzsteuererklärung. Wir stellen das aktuelle Formular in der jeweils aktuellen Jahresversion zur Verfügung. Wenn die aktuellen steuerlichen Formulare bei Auslieferung der Jahresversion noch nicht vorliegen, erhalten Sie das Formular rechtzeitig mit einem kostenlosen Update.

 

ELSTER-Zertifikat
Für die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung ist ein elektronisches Zertifikat zur Authentifizierung des Absenders erforderlich. Eine Anleitung zu Beantragung und Hinterlegung des Zertifikates finden Sie hier: ELSTER-Zertifikat beantragen

 

Kontenzuordnung zur Umsatzsteuererklärung
Die Zuordnung der Konten zur Umsatzsteuererklärung wird über die Kennziffer bzw. Umsatzsteuerposition gesteuert. Die Ziffern für die Positionen werden vom Bundesministerium der Finanzen im amtlichen Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung vorgegeben:

© Haufe Lexware® GmbH & Co. KG 95055 USt E 2018

In Lexware® buchhaltung finden Sie die Umsatzsteuerpositionen (USt.Pos.Erkl.) im Kontenassistenten auf der Seite ‚Eigenschaften‘:

© Haufe Lexware® GmbH & Co. KG 95055 USt E Pos 2018

Für die automatische Zuordnung der Standardkonten (bebucht und unbebucht) verwenden Sie die Funktion Import Kontenzuordnung Umsatzsteuererklärung. Diese Funktion steht in allen Standardkontenplänen zur Verfügung:

©Haufe Lexware® GmbH & Co. KG 95055 USt E Import Pos 2018

Wichtig: Die automatische Zuordnung überschreibt bestehende Zuordnungen. Wenn Sie Standardkonten zuvor manuell mit einer Kennzahl geschlüsselt haben, werden diese Zuordnungen mit der Standardzuordnung überschrieben.

Um die Kontenzuordnung durchzuführen, klicken Sie auf die Schaltfläche, das T-Konto symbolisiert, direkt neben der Beschriftung „Import Kontenzuordnung…“: .

 

© Haufe Lexware® GmbH & Co. KG 95055 USt E Elster 2018

 

Umsatzsteuererklärung übermitteln

  1. Öffnen Sie das Menü ‚Extras ELSTER – Umsatzsteuererklärung‘.
  2. Über die Schaltfläche ‚Daten erfassen‘ können Sie folgende Angaben hinterlegen:
    • E-Mailadresse (nur Lexware® buchhaltung plus)
    • Angaben Besteuerung Kleinunternehmer
    • Dauer Unternehmereigenschaft
    • Berichtigung Vorsteuerabzug
    • Mitwirkung Steuererklärung
    • Anlage UN: Die ‚Anlage UN‘ ist nur für im Ausland ansässige Unternehmer relevant.
    • Anlage UR: Die Anlage UR wird ab 2018 in das Vordruckmuster ‚Umsatzsteuererklärung‘ integriert. Ab dem Buchungsjahr 2018 wird deshalb im Druckdialog keine Option mehr für die Anlage UR angeboten.
  3. Um das Formular zu drucken, klicken Sie auf ‚Vorschau‘.
  4. Um den ELSTER-Übertragungsdialog zu starten, klicken Sie auf ‚Ausgabe‘.
  5. Auf der Seite ‚Datenbereitsteller‘ ist die aktive Firma hinterlegt. Wenn Sie eine Erklärung im Auftrag eines Mandanten übertragen wollen, wählen Sie die Option ‚Anderen Datenbereitsteller eintragen‘.
  6. Um die Daten an das Finanzamt zu übertragen, klicken Sie auf ‚Senden‘.
  7. Machen Sie die erforderlichen Angaben für die authentifizierte Übermittlung, z. B. Eingabe der PIN.
  8. Die Steuerdatenübertragung startet. Der ELSTER-Server des Finanzamtes prüft die Daten auf Plausibilität.
  9. Nach der erfolgreichen Übertragung können Sie über die Schaltfläche ‚Protokoll‘ das Übertragungsprotokoll drucken.

 


ELSTER Zentrale

In der ELSTER Zentrale sind alle Übertragungen von Steuerdatenfällen dokumentiert. Sie öffnen die Zentrale über folgendes Menü:

  • Lexware® buchhaltung plus: Extras – ELSTER – ELSTER Zentrale
  • Lexware® buchhaltung pro: Extras – ELSTER Zentrale

Protokoll drucken
In der Registerkarte ‚Historie‘ finden Sie die erfolgreich übertragenen Steuerdatenfälle. Hier können Sie nachträglich das Protokoll der Übertragung drucken.

Fehlerhinweise prüfen
Wenn eine Steuerdatenübertragung zu einer Fehlermeldung führt, öffnen Sie folgende Registerkarte:

  • Lexware® buchhaltung plus: Registerkarte ‚Offene Vorgänge‘
  • Lexware® buchhaltung pro: Registerkarte ‚Ausgangskorb‘

Über die Schaltfläche ‚Details‘ finden Sie Angaben zur Fehlerursache.


Lern-Ware Hinweise:

Lexware® Buchhalter mit ELSTER: Besteuerungsart von Soll- auf Istbesteuerung für die Umsatzsteuer wechseln oder andersherum

Lexware® Buchhalter ELSTER: Umsatzsteuer-Voranmeldung im elektronischen Verfahren versenden

Lexware® Buchhalter Meldung: FM 610001002, Paarigkeit der Umsatzsteuerpositionen, Kennziffern-Zugehörigkeit in den Konten definieren


Teilen Sie Ihr Wissen mit Ihren Kollegen:
1. LEXWARE® SOFTWARE im PC & Netzwerk4. LEXWARE® BUCHHALTUNG & E-BILANZ + EÜRBerichtskontrolle für Eigen- & Fremdprüfung (FA, Bundesanzeiger)Datenübergabe an StB / Lexware® E-Bilanz / EÜR / EHUGFormular- & Berichts-Positionen zuordnenGeschäftsvorfälle & Elektronische MeldungenJahresabschluss & Elektronische MeldungenLern-Ware Service & Lexware® AnleitungSchnittstellen & ZusatztoolsStammdateneingabe & Kontenplan