Aufgabenstellung für die Anforderung der gesonderten Meldung 57 für die DRV
Nach § 194 SGB VI und § 12 Abs. 5 DEÜV im 2. Mittelstandsentlastungsgesetz hat der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine ‚gesonderte Meldung 57‘ abzugeben, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Mitarbeiter ist Rentenantragsteller auf Altersrente.
- Der Mitarbeiter befindet sich im Scheidungsverfahren.
Die Rentenversicherung oder ein Familiengericht fordern eine gesonderte Meldung zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund 57 an.
Aufgabenumfeld der Inhalte der gesonderten Meldung 57 bei Rentenantrag oder Ehescheidung
In der gesonderten Meldung ist das
- gezahlte – und
- noch nicht durch eine andere Entgeltmeldung gemeldete beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Abgabe der Sondermeldung verlangt wurde, zu bescheinigen
Deshalb wird in folgenden Fällen keine 57 er Meldung erstellt:
- Im ersten Beschäftigungsmonat des Mitarbeiters und im ersten Abrechnungsmonat der Firma.
- Wenn für den Meldezeitraum andere Entgeltmeldungen zu erstellen sind (z.B. 32 – Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel, 33 – Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis), ist eine gesonderte Meldung 57 nicht erforderlich. Andere DEÜV-Meldungen haben grundsätzlich immer Vorrang vor der gesonderten Meldung mit Abgabegrund „57“.
Entgelte dürfen grundsätzlich nicht doppelt gemeldet werden.
Die Abkürzung rvBEA bedeutet: Rentenversicherung – Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen.
rvBEA ist ein neues elektronisches Kommunikationsverfahren. Das bisher übliche Verfahren der Rentenversicherung, Entgeltdaten über den Postweg anzufordern, wird durch rvBEA ergänzt. Über systemgeprüfte Lohnabrechnungsprogramme können die Daten elektronisch aufbereitet und an die Rentenversicherungsträger übermittelt werden.
Die Teilnahme an rvBEA ist optional. Wenn Sie nicht für rvBEA registriert sind, wird die Aufforderung zur Übermittlung von Entgeltdaten mit der Post zugestellt.
Sie können sich über Lexware® lohn+gehalt für das Meldeverfahren rvBEA registrieren. Die Rentenversicherung erkennt Sie als Ansprechpartner für die Lohnabrechnung und kann Ihnen über rvBEA Aufforderungen zur Abgabe von Bescheinigungen zusenden.
Aufgabendurchführung für die Erstellung einer gesonderten Meldung 57
1. Registrierung der sendenden Betriebsstätte bei der deutschen Rentenversicherung
Sie können einzelne oder alle ‚Betriebsstätten‘ für das elektronische Verfahren ‚rvBEA‘ und dem Teilverfahren ‚GML57‘ registrieren. Über den gleichen Assistenten können Sie Ihre Betriebsstätten von den Verfahren abmelden (Deregistrieren). Das ist erforderlich, wenn die Löhne und Gehälter künftig von einer anderen Stelle abgerechnet werden.

- Rufen Sie den Menüpunkt ‚Extras – dakota – Rentenversicherung (rvBEA) – Registrierung (rvBEA) – Registrierung für die aktuelle Firma‘ auf.
- Sie können einzelne oder alle ‚Betriebsstätten‘ für das elektronische Verfahren ‚rvBEA‘ und dem Teilverfahren ‚GML57‘ registrieren.
2. Erstellung der Meldung 57 beim betroffenen Mitarbeiter auf dessen Verlangen
- Öffnen Sie in den Mitarbeiterstammdaten die Seite ‚SV-Meldeangaben‘.
Setzen Sie den Haken im Kontrollkästchen ‚Gesonderte Meldung 57 (nur auf Verlangen zu erstellen)‘.Wählen Sie den Grund der ‚Gesonderten Meldung‘: - Altersrente (Anforderung der Meldung durch die Rentenversicherung) oder
- Versorgungsausgleich (Anforderung der Meldung durch ein Familiengericht)
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG 79632 - Schließen Sie die Mitarbeiterstammdaten.
- Die ‚Gesonderte Meldung‘ steht im dakota Sendeassistenten für den Versand bereit.
Wenn auch der aktuelle Monat bescheinigt werden muss, dann haken Sie das Kontrollkästchen ‚Gesonderte Meldung 57′ erst nach dem nächsten Monatswechsel an.
Wichtig:
Wenn das Kontrollkästchen ‚Gesonderte Meldung 57‘ angehakt ist, dann erstellt Lexware® lohn+gehalt im aktuellen Abrechnungsmonat eine SV-Meldung 57.
Mit der gesonderten Meldung 57 wird das Arbeitsentgelt der letzten Kalendermonate des aktuellen Jahres bis zum Vormonat gemeldet. Der aktuelle Abrechnungsmonat ist nicht in der gesonderten Meldung 57 enthalten.
Wenn auch der aktuelle Monat bescheinigt werden muss, dann haken Sie das Kontrollkästchen ‚Gesonderte Meldung 57‘ erst nach dem nächsten Monatswechsel an.
Aufgabenkontrolle der gespeicherten Aktivierung in den Mitarbeiter-Stammdaten (Stand 18.02.2019)
In der derzeitigen Programmversion wird der Haken in der Check-Box ‚Gesonderte Meldung 57‘ nicht gespeichert, wenn Sie die Mitarbeiter-Stammdaten über die Lohndaten (Jahresübersicht) aufgerufen haben. Damit der gesetzte Haken gespeichert wird, müssen Sie die Mitarbeiter-Stammdaten über den Personalmanager aufrufen.
Problemvermeidung der fehlenden Beibehaltung des gesetzten Hakens:
- Öffnen Sie den Personalmanager über das Menü ‚Datei‘ oder auf der Startseite (Kachel ‚Mitarbeiterstammdaten bearbeiten‘).
- Machen Sie im nachfolgenden Fenster einen Doppelklick beim betroffenen Mitarbeiter.
- Die Mitarbeiter-Stammdaten werden geöffnet.
- Aktivieren Sie auf der Seite SV-Meldeangaben die Check-Box ‚Gesonderte Meldung 57‘ und speichern Sie Ihre Angaben.
- Versenden Sie die bereitgestellte Meldung 57 mit dem dakota Sendeassistenten.
3. Wöchentliche Abholung vom Kommunikationsserver:
Mit der Registrierung stimmen Sie dem Verfahren zu und verpflichten sich, einmal wöchentlich Daten vom Kommunikationsserver der Rentenversicherung abzuholen.
Nach erfolgreicher Registrierung kann Ihnen die Rentenversicherung die Aufforderung zur Abgabe einer gesonderten Meldung elektronisch zusenden. Die Aufforderung erhalten Sie in der Antwortzentrale.
Auf die Aufforderung müssen Sie reagieren. Hierzu sind zwei Wege vorbereitet:
a) Die GML57 kann erfolgreich erstellt werden.
- Wechseln Sie in der Antwortzentrale und klicken Sie auf den Link ‚Übernehmen‘
- Die GML57 steht auf der Meldeprüfliste der SV-Meldungen zum Versand bereit
- Versenden Sie die GML57 mit dakota.
oder
b) Die GML57 kann nicht erstellt werden. Es liegt ein Hinderungsgrund zum Versand der GML57 vor.
- Wechseln Sie in die Antwortzentrale
- Sie sehen den Hinweis: ‚ Es liegen Hinderungsgründe für die von der Rentenversicherung angeforderten Meldungen 57 vor. Details zu den Hinderungsgründen finden Sie im Menü ‚Exras-dakota-Rentenversicherung (rvBEA)- Hinderungsgründe (GML57)- Prüfliste für die aktuelle Firma.
- Versenden Sie die Hinderungsgründe mit dakota.

Aufgabenkontrolle der gespeicherten Aktivierung in den Mitarbeiter-Stammdaten (Stand 18.02.2019)
In der derzeitigen Programmversion wird der Haken in der Check-Box ‚Gesonderte Meldung 57‘ nicht gespeichert, wenn Sie die Mitarbeiter-Stammdaten über die Lohndaten (Jahresübersicht) aufgerufen haben. Damit der gesetzte Haken gespeichert wird, müssen Sie die Mitarbeiter-Stammdaten über den Personalmanager aufrufen.
Problemvermeidung der fehlenden Beibehaltung des gesetzten Hakens:
- Öffnen Sie den Personalmanager über das Menü ‚Datei‘ oder auf der Startseite (Kachel ‚Mitarbeiterstammdaten bearbeiten‘).
- Machen Sie im nachfolgenden Fenster einen Doppelklick beim betroffenen Mitarbeiter.
- Die Mitarbeiter-Stammdaten werden geöffnet.
- Aktivieren Sie auf der Seite SV-Meldeangaben die Check-Box ‚Gesonderte Meldung 57‘ und speichern Sie Ihre Angaben.
- Versenden Sie die bereitgestellte Meldung 57 mit dem dakota Sendeassistenten.
Hinweis: Selbstverständlich wird Lexware® das Fehlverhalten in einer der nächsten Versionen beheben.
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