Lexware® Buchhaltung & ELSTER: Besteuerungsart von Soll- auf Istbesteuerung für die Umsatzsteuer wechseln oder andersherum

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Hintergrund

Die Berechnung der Steuer ist in § 16 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt. Unterschieden werden folgende Besteuerungsarten:

  • Sollbesteuerung: Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.
  • Istbesteuerung: Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Bei der Istbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst dann, wenn ein Kunde die Rechnung bezahlt. Für den Unternehmer entsteht ein Liquiditätsvorteil, da die Umsatzsteuer nicht vorfinanziert werden muss.

 


Sollbesteuerung

Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt die Sollbesteuerung als Regelfall.

§ 16 Abs. 1 UStG
1) Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen.

 

Die Steuer entsteht bei Sollbesteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (§ 13 UStG). Es kommt nicht darauf an, wann die Rechnung ausgestellt wird.

§ 13 UStG
1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.

 


Istbesteuerung

Die Voraussetzungen für die Istbesteuerung sind in § 20 geregelt. Unternehmer müssen sich die Istbesteuerung vom Finanzamt genehmigen lassen.

§ 20 UStG
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500 000 Euro betragen hat, oder

2.der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit ist, oder

3.soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt, die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet.

Erstreckt sich die Befreiung nach Satz 1 Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe des Unternehmers und liegt die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 nicht vor, so ist die Erlaubnis zur Berechnung der Steuer nach den vereinnahmten Entgelten auf diese Betriebe zu beschränken. Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.

 


Voraussetzungen

Klären Sie vor der Umstellung die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Besteuerungsart. Fragen Sie dazu ggf. Ihren Steuerberater oder bei Ihrem Sachbearbeiter in Ihrem Finanzamt nach.

Im neuen Besteuerungszeitraum dürfen keine Buchungen vorliegen, weder im Journal noch im Buchungsstapel. Wenn Sie bereits Buchungen erfasst haben, erhalten Sie vom Programm eine Meldung: ‚In dem entsprechenden Zeitraum wurden bereits Buchungen erfasst, daher ist ein Wechsel nicht möglich‘.

 


Besteuerungsart wechseln in der Einplatzversion Buchhalter, Buchhalter Plus, Financial Office oder Financial Office Plus:

Sie ändern die Art der Besteuerung im Firmenassistenten:

Produkt Aufruf Besteuerungsartwechsel
Lexware® buchhalter/plus Bearbeiten – Firma – Einstellungen
Lexware® financial office/plus Bearbeiten – Firma – Buchhaltung – Einstellungen

 

  1. Öffnen Sie im Firmenassistenten die Seite ‚Einstellungen‘.
  2. Wählen Sie die neue Besteuerungsart:

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  3. Das Programm prüft das Belegdatum aller Buchungen im Stapel und im Journal.
  4. Wählen Sie den Monat und das Jahr der Umstellung aus.

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  5. Klicken Sie auf ‚OK‘.
  6. Speichern Sie die Änderung.
  7. Der Zeitpunkt der Umstellung wird in der Historie gespeichert.

Besteuerungsart wechseln in der (abgespeckten) Mehrplatzversion Buchhalter Pro, Buchhalter Premium, Financial Office pro, Financial Office Premium, Business Plus, LFO Handwerk Plus:

  1. Öffnen Sie das Menü ‚Bearbeiten – Firmenangaben‘.
  2. Öffnen Sie die Seite ‚Gewinnermittlungsart‘.
  3. Wählen Sie die ‚Art der Besteuerung‘:

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  4. Das Programm zeigt den Dialog ‚Monatsauswahl‘. Unter ‚Letztes Belegdatum‘ sehen Sie, bis zur welchem Monat Sie Buchungen erfasst haben.

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  5. Wählen Sie den Monat und das Jahr aus, in dem Sie die Buchhaltung mit geänderter Besteuerungsart führen wollen.
  6. Klicken Sie auf ‚OK‘.
  7. Speichern Sie die Änderung.
  8. Der Zeitpunkt der Umstellung wird in der Historie gespeichert. Wenn Sie den Firmenassistenten erneut öffnen, sehen Sie in der Historie den Zeitpunkt der Umstellung.

 


Fälligkeit der Offenen Posten

Offene Posten aus dem Zeitraum vor dem Wechsel der Besteuerungsart werden weiterhin auf Grundlage der zuvor eingestellten Besteuerungsart behandelt. Maßgebend ist immer das Belegdatum. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer bleibt unverändert.

Beispiel: Umstellung von Istbesteuerung auf Sollbesteuerung zum 01.01.2018

Besteuerungsart Behandlung der Offenen Posten
Istbesteuerung
bis 31.12.2017
Alle Zahlungseingänge zu Offenen Posten mit Belegdatum bis 31.12.2017 werden nach den Grundsätzen der Istbesteuerung behandelt.
Die Umsatzsteuer wird erst mit der Zahlung fällig – nach Vereinnahmung des Entgelts.
Sollbesteuerung
ab 01.01.2018
Alle Ausgangsrechnungen mit Belegdatum ab dem 01.01.2018 werden nach den Grundsätzen der Sollbesteuerung behandelt.
Die Fälligkeit der Umsatzsteuer entsteht mit dem Belegdatum – nach vereinbarten Entgelten.

 


Lern-Ware Hinweis:

Lexware® Buchhalter: Offene Posten nicht vorhanden

Lexware® Buchhalter Basis und Plus: Umsatzsteuer- Plausibilitätsprüfung bei Istbesteuerung ab Buchungsjahr 2015

Lexware® Buchhalter: Neuanalage einer bestehenden Firma mit Istbesteuerung und Debitorenbuchhaltung, Übertrag offener Forderungen und Verbindlichkeiten

Hinweise zur IST-Versteuerung Verprobung an sich:

Nutzen Sie die Verprobung zur IST-Besteuerung nach Betriebsprüferschema wie folgt, um sicher zu gehen, korrekte Umsatzsteuererklärungen im Sinne der Erfordernisse des Finanzamts abzugeben:

Lexware® Buchhaltung: Umsatzsteuer-Verprobung bei ISt-Besteuerung für Bilanzierer, jahresübergreifende Betrachtung der bezahlten Offenen Posten für USt-Zweck

Diese Plausibiliätsprüfung kann Anhaltspunkte zu Einzahlungen auf Bank oder Kasse zugunsten von Debitoren geben, welche nicht über die OP Debitoren zusätzlich ausgebucht wurden:

Lexware® Buchhalter: Neuanalage einer bestehenden Firma mit Istbesteuerung und Debitorenbuchhaltung, Übertrag offener Forderungen und Verbindlichkeiten

Hier die Möglichkeit, über eine weitere Buchungsmaske fehlende OP-Buchungen mit den Zahlungen abzugleichen und die darauf nicht fällige USt über Umbuchungen Lexwareintern in die Umsatzsteuerberichte damit zu schubsen:

Lexware® Buchhalter: Offene Posten bei Ist- oder Sollversteuerung abgleichen oder zurück setzen, Anleitung von Lexware


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