Lexware® Buchhaltung & Anlagenverwaltung: Verkauf von Sachanlagengütern, Restbuchwert ermitteln, Buchgewinn oder Buchverlust berechnen

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Hintergrund

Der Verkauf von Anlagegütern ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig.

Wenn der Verkaufserlös ohne Umsatzsteuer größer als der Restbuchwert ist, entsteht ein Buchgewinn.

Wenn der Verkaufserlös ohne Umsatzsteuer kleiner als der Restbuchwert ist, entsteht ein Buchverlust.

Bei der Buchung wird aus umsatzsteuerlichen Gründen und wegen der Abstimmung mit dem Anlagenverzeichnis nach der Bruttomethode gebucht.

 


Buchen nach der Bruttomethode

Erlöse und Aufwendungen aus dem Verkauf werden unsaldiert erfasst. Den Nettoverkaufserlös buchen Sie auf das Konto ‚Erlöse aus Verkäufen Sachanlagen‘. Der Nettoverkaufserlös wird dem Restbuchwert (Aufwendungen) gegenübergestellt. Den Restbuchwert buchen Sie auf das Konto ‚Anlagenabgang Sachanlagen‘.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist die Aufwendungen und Erlöse saldiert aus.
Durch die Saldierung ergibt sich ein Ertrag bzw. Verlust aus dem Verkauf des Anlageguts.
Der Ertrag bzw. Verlust wird in der GuV als ’sonstiger betrieblicher Ertrag‘ bzw. als ’sonstiger betrieblicher Aufwand‘ angezeigt.

Kontierung SKR-03 / SKR 04
Kontonummer Kontobezeichnung Steuersatz USt.Pos.
2315 / 4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert Buchgewinn) Kein Steuersatz 0
2310 / 6895 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert Buchverlust) Kein Steuersatz 0
8820 / 4845 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % (Buchgewinn) USt. 19 % 81
8801 / 6885 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % (Buchverlust) USt. 19 % 81

 

Buchen Sie den Verkauf eines Anlageguts nach der Bruttomethode in folgenden Schritten:

  1. Ermitteln und buchen Sie den Abschreibungsbetrag.
  2. Buchen Sie den Restbuchwert.
  3. Buchen Sie den Verkaufserlös.

 

Beispiel

  • Verkauf eines Pkw für 20.000 EUR + 3.800 EUR USt. = 23.800 EUR.
  • Der Pkw steht in der Bilanz mit dem EB-Wert 24.000 EUR.
  • Die Abschreibung beträgt im Jahr des Verkaufs 5.500 EUR.
  • Restbuchwert: 24.000 EUR – 5.500 EUR = 18.500 EUR.

 

Ermittlung des Buchgewinns / Buchverlusts
Nettoverkaufserlös 20.000 EUR
– Restbuchwert – 18.500 EUR
= Buchgewinn 1.500 EUR

 

Buchungssätze SKR 03 / 04
Buchungssatz Sollkonto Betrag Habenkonto
Abschreibung 4832 / 6222 Abschreibungen auf KFZ 5.500 320 / 520 PKW
Anlagenabgang 2315 / 4855 Anlagenabgänge Buchgewinn 18.500 320 / 520 PKW
Veräußerung 10000 Debitor oder 1200 / 1800 Bank 23.800 8820 / 4845 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagen

 


Lern-Ware Hinweis:

Achten Sie bei paralleler Nutzung des Softwarepakets „Anlagenverwaltung“ bitte darauf, dass Sie den Anlagenabgang des Wirtschaftsgutes dort eintragen. Bei monatsgenauer Übertragung der Buchungslisten (also keine einmaligen Buchungslistenübertrag) werden dann auch die anteiligen Abschreibungskosten mit ermittelt und der Restbuchwert definiert.

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