Hintergrund
Für die Übermittlung der Werte einer konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
Bei Aufruf des Assistenten ‚Extras – Elster – konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung‘ erfolgt eine Prüfung bestimmter Firmendaten. Grundlage dieser Prüfung ist die aktive Firma (Basisfirma).
Folgende Daten werden geprüft:
- Steuernummer
- Umsatzsteuerpflicht
- Gewinnermittlungsart
- Wirtschaftsjahr
- Kontenrahmen
- Besteuerungsart
Ergebnis der Prüfung
- Jede Firma wird mit einem Pfeilsymbol angezeigt.
Die Farbe der Pfeile markiert den Status einer Firma. Im Feld Bemerkung finden Sie Information zum Status.
Wichtig: Konsolidieren Sie nur Firmen mit grüner Statusanzeige. - Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Bemerkungszeile. Sie erhalten weitere Information und einer Empfehlung zur Konsolidierung.
Die folgende Tabelle listet die möglichen Bemerkungen mit der Erläuterung des Sachverhaltes auf. In der Spalte Status finden Sie die Empfehlung zur Konsolidierung:
Bemerkung | Erläuterung oder Beispiel | Status |
Aktuell geöffnete Firma (Basisfirma) | Die Firmeneinstellungen der Basisfirma sind Grundlage für alle weiteren Prüfungen. | blau |
Steuernummer nicht vorhanden | Der zugeordneten Firma ist keine Steuernummer hinterlegt. | grün |
Gewinnermittlungsart nicht identisch | Beispiel: Basisfirma: Betriebsvermögensvergleich Zugeordnete Firma: Einnahmenüberschussrechnung |
grün |
Kontenrahmen nicht identisch | Beispiel: Basisfirma: Datev SKR 03 Zugeordnete Firma: Datev SKR 04 |
grün |
Anzahl der Perioden ist nicht identisch (nur buchhalter pro) |
Beispiel: Basisfirma: 12 Perioden Zugeordnete Firma: 14 Perioden |
grün |
Steuernummer nicht identisch | Der zugeordneten Firma ist eine andere Steuernummer hinterlegt. | rot |
Umsatzsteuerpflicht nicht identisch | Beispiel: Basisfirma: umsatzsteuerpflichtig Zugeordnete Firma: umsatzsteuerfrei |
rot |
Aktuelles Wirtschaftsjahr nicht vorhanden | Die Basisfirma befindet sich in einem Jahr, das in der zugeordneten Firma nicht vorhanden ist. | rot |
Wirtschaftsjahr nicht identisch | Beispiel: Basisfirma: Kalenderjahr Zugeordnete Firma: abweichendes Wirtschaftsjahr |
rot |
Besteuerungsart nicht identisch | Beispiel: Basisfirma: Sollversteuerung Zugeordnete Firma: Istversteuerung |
rot |
Konsolidierung durchführen
- Bestimmen Sie, welche Firmen an der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung teilnehmen sollen.
- Markieren Sie die Firmen im linken Bereich ‚Firmenauswahl‘
- Um die Firma zuzuordnen, klicken Sie auf den Pfeil nach rechts.
- Wenn Sie alle Firmen zugeordnet haben, erstellen Sie über die Schaltfläche ‚Drucken‘ den Bericht ‚Umsatzsteuer-Voranmeldung‘.
Wenn Sie den Bericht drucken, wird das Fenster ‚Firmenkonsolidierung‘ geschlossen. Rufen Sie es erneut über ‚Extras – Elster – Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung‘ auf. Die getroffenen Zuordnungen sind gespeichert. - Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
Den Assistent für die Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung startet.
Hinweis: Das ELSTER-Protokoll dokumentiert die saldierten Werte in der Basisfirma.
Drucken Sie zur Dokumentation der übermittelten Daten die Voranmeldungen in jeder (konsolidierten) Firma.
Berechnung der Bemessungsgrundlage
Im Formular der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Bemessungsgrundlage grundsätzlich in vollen Euro ausgewiesen. Es erfolgt keine Aufrundung, sondern die Centbeträge werden nicht berücktsichtigt. Bei der Konsolidierung werden zunächst die Salden summiert und dann erst auf volle Euro abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen den Summen der einzelnen Anmeldungen und den konsolidierten Beträge kommen.
Beispiel
Umsatzsteuer-Voranmeldung | Saldo Erlöse | BMG gerundet | Steuer |
---|---|---|---|
Firma 1 | 100,80 | 100,00 | 19,00 |
Firma 2 | 200,80 | 200,00 | 38,00 |
Summe Firma 1 und Firma 2 | 300,00 | 57,00 | |
Summe in der konsolidierten Voranmeldung | 301,60 | 301,00 | 57,19 |
Lern-Ware Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass das Finanzamt die gesamte USt-Zahllast oder Rückvergütung nur einem der Betriebe auf dessen Geschäftskonto abbucht oder gutschreibt. Die Anteile an der Zahlung, die von anderen Betrieben herrühren, müssen in deren Finanzbuchaltung entsprechend anteilig Monat für Monat ebenfalls gebucht werden und dem zahlenden Betrieb dann auch wiederum für dessen Gewinnermittlung gutgeschrieben oder belastet werden, falls ein Vorsteuerguthaben vorhanden ist.
Ein Einzelunternehmer kann mehrer Gewerbe oder Selbständigkeiten durchführen, für die er einzelne Gewinermittlungen abzugeben hat- aus Einkommensteuersicht.
Er hat aber umsatzsteuerlich nur eine USt-Erklärung für alle Gewerbe/Selbständigkeiten pro Jahr insgesamt abzugeben.