Lexware® Lohn: Abrechnung von Altersvollrentnern, die ihr eigentliches Rentenalter noch nicht erreicht haben, bei Beschäftigung über 450,00 € (Midi- und Maxijobber) pro Monat

Teilen Sie Ihr Wissen mit Ihren Kollegen:

Altersvollrentner, die ab dem 1. Januar 2017 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen wollen, sind ab 01.07.2017 mit Personengruppe 120 abzurechnen

Hintergrund

Mit Einführung der „Flexi-Rente“ soll die Kombination von Beschäftigung und Rentenbezug flexibler und attraktiver gestaltet werden. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann zukünftig an die individuellen Bedürfnisse des Rentners angepasst werden.

Ein Schaubild zur versicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Altersrentner ab 2017 von der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier:

Lexware® Lohn Schaubild Deutsche Rentenversicherung Flexirente Entscheidungsbaum SV

TippDamit Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Rentners richtig in Lexware lohn+gehalt erfassen, sollte stets eine Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeholt werden.

Begriffsdefinitionen:

Regelaltersgrenze: Ist das Alter, in dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Regelaltersrente hat. Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahre 2029 auf das 67. Lebensjahr angepasst (Tabelle Regelaltersgrenze). Die Befreiung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, d.h. erreicht Ihr Arbeitnehmer am 14.04.2017 das Regeleintrittsalter, wirkt die Befreiung ab dem 01.05.2017.

Altersvollrentner: Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Vorzeitige Altersrente: Personen, die eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen,j edoch das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Teilrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente: Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können diese Renten durch eine Teilzeitbeschäftigung ergänzt werden.

Beitragsgruppen in der Sozialversicherung:

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gelten in den einzelnen Versicherungszweigen folgende Regeln:

  • Krankenversicherung
    Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Der Krankenversicherungsbeitrag wird aus dem ermäßigten Beitragssatz erhoben. Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind allein vom Rentner zu tragen.
  • Pflegeversicherung
    In der Pflegeversicherung ist der Altersvollrentner mit dem vollen Beitrag versicherungspflichtig.
  • Arbeitslosenversicherung:
    Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, entfällt die Beitragspflicht.
  • Rentenversicherung
    Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind von der Rentenversicherung befreit. Zur Rentenversicherung ist nur der Arbeitgeber-Beitragsanteil abzuführen.

Neu ab 01.01.2017: Diese Arbeitnehmer können freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen (Opt-in). Durch die schriftliche Verzichtserklärung auf die Rentenversicherungsfreiheit ist der volle RV-Beitrag abzuführen. Die Verzichtserklärung ist nur für zukünftige Abrechnungszeiträume möglich und für die Dauer der Beschäftigung bindend.

Mitarbeiter, die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.
Nimmt ein Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente nach dem 1. Januar 2017 eine Beschäftigung auf, besteht deshalb Rentenversicherungspflicht.

WichtigBestandsschutz bei Beschäftigungsbeginn vor 1. Januar 2017: In diesen Fällen bleibt es bei der Rentenversicherungsfreiheit sowie der hälftigen Beitragstragung durch den Arbeitgeber. Auch hier ist eine Verzichtserklärung des Arbeitnehmers möglich.

Eingaben im Programm:

Lohnsteuerabzugsmerkmale:

Wenn keine Ersatzbescheinigung vorliegt, müssen Sie die ELStAM des Mitarbeiters bei der Finanzverwaltung abrufen.

Sozialversicherung:

Wichtig: Für Abrechnungszeiträume ab Juli 2017 ist für RV-pflichtige Arbeitnehmer der neue Personengruppenschlüssel 120 zu verwenden.
Die bis zur Einführung der neuen Personengruppe 120 hilfsweise zugelassene Personengruppe 101 müssen Sie für bereits abgerechnete Monate nicht korrigieren.

Nach der Umstellung erhalten Sie SV-Meldungen mit den Meldegründen ’33 – Abmeldung/ 13 – Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderung im Beschäftigungsverhältnis.

Übersicht Personengruppenschlüssel (PGR) und Beitragsgruppenschlüssel (BGR) bei Bezug einer Altersvollrente

ab 01.07.2017

Beschäfti­gungs­beginn

Verzichts­erklärung

SV-Status
Rentenart

PGR

BGR

KV

RV

AV

PV

nach Erreichen der Regelaltersgrenze

beliebig

nein

Altersvoll­rente

119

3

3

0

1

nach Erreichen der Regelaltersgrenze

beliebig

ja1)

Altersvoll­rente

120

3

1

0

1

vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente.

vor 01.01.2017 (Bestandsschutz)

nein

Altersvoll­rente

119

3

32)

13)

1

vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

vor 01.01.2017

ja

Altersvoll­rente

120

3

1

13)

1

vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

nach 01.01.2017

nein

Altersvoll­rente

120

3

1

13)

1

Teilrentenbezug wegen Alters

beliebig

Altersteilrente

101

1

1

1

1

1) Die Verzichtserklärung gilt ab dem Datum des Zugangs beim Arbeitgeber. Mit Änderung der Personengruppe / Beitragsgruppe erzeugt Lexware® lohn+gehalt eine An- und Abmeldung.
2)Aufgrund des gewährten Bestandschutzes bleibt der Rentner beitragsfrei in der Rentenversicherung.
3)Da das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht ist, sind die vollen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu melden und abzuführen.

Bedeutung der Personengruppenschlüssel (PGR)

PGR Bedeutung
119 Altersvollrentner
120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner

Bedeutung der Beitragsgruppenschlüssel (BGR)

KV RV AV PV
1 – voller Beitrag

3 – ermäßigter Beitrag

1 – voller Beitrag

3 – halber Betrag
(nur Arbeitgeberanteil)

0 – kein Beitrag

1 – voller Beitrag

1 – voller Beitrag (ggf. Zuschlag bei
Kinderlosigkeit, wenn das Geburtsdatum
nach dem 31.12.1939 liegt)

 

Hinweise

  • Wenn der Rentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Prüfen Sie die Rentenversicherungspflicht.
  • Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung bei weiterbeschäftigten Altersvollrentnern gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Sie werden deshalb nicht in Zeile 22 der LStB bescheinigt.

 


Lern-Ware Hinweise:

Lexware® Lohn: Besonderehiten in der SV bei Verzicht auf RV-Freiheit, Neuregelung ab 2017

Lexware® Lohn: Bundesfreiwilligendienstler, FSJ und FSÖ in Personegruppe 123 oder als Rentner in PGR 119 abrechnen


Teilen Sie Ihr Wissen mit Ihren Kollegen:
1. LEXWARE® SOFTWARE im PC & Netzwerk2. LEXWARE® LOHN & GEHALTBerichtskontrolle für Eigen- & Fremdprüfung (FA, DRV, BG)Lern-Ware Service & Lexware® AnleitungMonatsabrechnung & Elektronische MeldungenStammdateneingabe & Elektronische Meldungen