Hintergrund
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG mindert den steuerlichen Gewinn im Jahr der Bildung. Im Jahr der Anschaffung wird der steuerliche Gewinn um den Investitionsabzugsbetrag erhöht.
Der Investitionsabzugsbetrag kann außerbilanziell in der Steuerbilanz/Einheitsbilanz angesetzt werden. Er ist nicht Bestandteil der Handelsbilanz.
Steuerpflichtige können für die
bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Investitionsabzugsbeträge können nur in Anspruch genommen werden, wenn 1. der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem die Abzüge vorgenommen werden, die folgenden Größenmerkmale nicht überschreitet:
2. der Steuerpflichtige die Summen der Abzugsbeträge und der nach den Absätzen 2 bis 4 hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermittelt. |
Lern-Ware Hinweis:
Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit Beispielen zu Wirtschaftsjahre bis und ab 2016: BMF 21.04.2016-Regelung-Investitionsabzugsbetraege-steuerliche-Gewinnermittlung
Voraussetzungen
Damit Sie den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen können, müssen folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Betriebsvermögen (Gewinn) ist im Jahr der Bildung des Investitionsabzuges nicht größer als 235.000 EUR.
- Die Anschaffung eines abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts ist geplant (neu oder gebraucht).
- Die Anschaffung des Wirtschaftsgutes muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des Investitionsabzuges stattgefunden haben.
- Das Wirtschaftsgut wird im Anschaffungsjahr und Folgejahr betrieblich, in einer inländischen Betriebsstätte genutzt.
Im Jahr der geplanten Anschaffung können Sie einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten/Herstellungskosten (AK/HK) bilden.
Vorgehen
Erfassen Sie Investitionsabzugsbetrag und Abschreibung in Lexware® buchhalter.
Beispiel:
- Jahr 01: Ein Unternehmer plant den Kauf eines Lkws für den voraussichtlichen Kaufpreis von 100.000 EUR.
- Jahr 02: Der Unternehmer erwirbt den Lkw zum Kaufpreis von 100.000 EUR.
Im Jahr der Anschaffung wird zusätzlich Sonder-AfA § 7g(5) EStG in Höhe von 20 % in Anspruch genommen.
Übersicht
In der folgenden Tabelle finden Sie die Übersicht über die Schritte mit steuerlicher Gewinnauswirkung. Im Anschluss sind die einzelnen Schritte detailliert beschrieben.
Schritt | Jahr | Ablauf | Dokumentation | Steuerliche Gewinn-auswirkung |
1 | 01 | Bildung des Investitionsabzugsbetrages | Außerbilanzielle Korrektur (u. U. mit Hilfe der Überleitungsrechnung) | – 40.000 |
2 | 02 | Anschaffung des Lkws. Gewinnerhöhung in Höhe des Investitionsabzugsbetrags. | Außerbilanzielle Korrektur in der E-Bilanz (u. U. mit Hilfe der Ueberleitungsrechnung) | + 40.000 |
3 | 02 | Gewinnmindernde Buchung der Anschaffungskosten in Höhe des Investitionsabzugsbetrags. | Bilanz | – 40.000 |
4 | 02 | Lineare Abschreibung § 7(1) EStG Nutzungsdauer 10 Jahre |
Bilanz | – 6.000 |
5 | 02 | Sonderabschreibung § 7g(5) EStG 20 % BMG |
Bilanz | -12.000 |
Beschreibung der Schritte:
- Im Jahr 01 können Sie max. 40 % der geplanten Anschaffungskosten ansetzen. Das ergibt einen Investitionsabzugsbetrag über 40.000 EUR. Außerbilanziell ziehen Sie 40.000 EUR vom steuerlichen Gewinn ab. Eine Buchung ist nicht vorgesehen.
- Im Folgejahr 02 kaufen Sie den LKW für 100.000 EUR netto. Der steuerliche Gewinn wird außerbilanziell um den Investitionsabzug erhöht.Sie buchen den Zugang des Anlagegutes:
Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR 350/540 LKW 70000 Kreditor 100.000 - Im Jahr 02 mindern Sie die Anschaffungskosten (AK) des Lkws um den Investitionsabzugsbetrag.
Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR 4854/6244
Kürzung der AHK §7g Abs. 2 EStG350/540 LKW 40.000 Hinweis Lexware® buchhalter pro/premium:
In der Handelsbilanz werden die Anschaffungskosten nicht gemindert. Wenn sie eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz erstellen, ist die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich. - Im Jahr 02 buchen Sie die lineare Abschreibung.
Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR 4832/6222
Abschreibungen auf KFZ350/540 LKW 6.000 - Im Jahr 02 buchen Sie zusätzlich zur linearen Abschreibung die Sonderabschreibung.
Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR 4852/6242
Sonderabschreibung nach § 7g EStG für KFZ350/540 LKW 12.000
Hinweise:
Lexware® buchhalter pro/premium, Business Plus, Handwerk Plus:
In der Handelsbilanz werden die Anschaffungskosten nicht gemindert. Wenn sie eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz erstellen, ist die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich.
E-Bilanz
Wenn Sie eine elektronische Bilanz erstellen, beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften nach Gesellschaftsform:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Außerbilanzielle Korrekturen sind Bestandteil der E-Bilanz im Berichtsbestandteil ‚Steuerliche Gewinnermittlung‘. - Kapitalgesellschaften
Außerbilanzielle Korrekturen sind nicht Bestandteil der E-Bilanz, sondern der Körperschaftssteuererklärung.
Lern-Ware Tipp zur Überleitungsrechnung in der E-Bilanz:
Achten Sie bitte darauf, in der E-Bilanz die Überleitungsrechnung zu nutzen, wenn Sie nach Handelsrecht gebucht haben.In der Überleitungsrechnung muss der Investitionsabzugsbetrage via G+V Rechnung der Taxonomie dann auf eine Sonderposten mit Rücklagenanteil verweisen.Diese Buchung wird in dem Überleitungsbutton der Abschreibungskategorie mittels „Position“ angesteuert, der Betrag ohne Minuszeichen in der Überleitungstabelle eingetragen und dann dem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zugewiesen.
Anschaffungskosten ungleich Investitionsabzugsbetrag
Wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht dem Investitionsabzugsbetrag entsprechen oder das Anlagegut nicht gekauft wird, beachten Sie folgende Hinweise:
Höhe der Anschaffungskosten | Vorgehen | Beispiel |
---|---|---|
Anschaffungskosten höher | Der außerbilanzielle Abzugsbetrag bleibt in Höhe des Investitionsabzuges von 40.000 EUR bestehen. | Anschaffungskosten 120.000 EUR.
Der außerbilanzielle Abzugsbetrag bleibt in Höhe von 40.000 EUR bestehen. Die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöht sich auf 80.000 EUR. |
Anschaffungskosten niedriger | Der Gewinn muss rückwirkend in Vorjahresbilanzen (u. U. mit Hilfe der Überleitungsrechnung in der E-Bilanz) korrigiert werden. | Anschaffungskosten 80.000 EUR.
Der außerbilanzielle Abzugsbetrag darf max 40 % der AK betragen, also 32.000 EUR. Die restlichen 8.000 EUR sind im Abzugsjahr 2012 außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Das kann zu einer geänderten Festsetzung und ggf. Steuernachforderung führen. Der Betrag ist nach § 233a AO mit 6 % zu verzinsen. Lern-Ware Hinweis: Bundesfinanzhof hält die 6 % Verzinszung als zu hoch angesetzt: Bundesfinanzhof- Nachzahlungszinsen der Finanzämter zu hoch – ZEIT ONLINE 14.05.2018 |
Nichtinvestition innerhalb von drei Jahren | Der Gewinn ist im Abzugsjahr der Vorjahresbilanzen (u. U. mit Hilfe der Überleitungsrechnung in der E-Bilanz) zu korrigieren. Das kann zu einer geänderten Festsetzung und ggf. Steuernachforderung führen. |
Noch mal als Übersicht alle notwendigen Jahresabschlussarbeiten:
Zu den vorrangigen Jahresabschlussarbeiten gehören:
- Abstimmung der Konten
- Inventur und Abstimmung der Warenbestände
- Bewertung des Vermögens (Anlagen, Forderungen)
- Abschreibungsbuchungen
- Buchungen von Wertberichtigungen
- Berücksichtigung der Besonderheiten, die durch die Reformen des deutschen Bilanzrechts (BilMoG und BilRUG) entstanden sind.
Abstimmung der Konten
Kontoart | Aufgaben |
Finanzkonten | Konten mit Saldenbestätigung der Bank abgleichen. Kassenkonto mit Bestand laut Kassenbuch abgleichen. |
Interimskonten | Abstimmen der Interimskonten. Betriebseinnahmen- und Ausgaben sind erfolgswirksam auszubuchen. |
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Abgleich der Salden der Buchhaltung mit Lieferanten und Geschäftskunden. |
Anzahlungen | Erhaltene und geleistete Anzahlungen prüfen und ggf. Umbuchungen durchführen. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Kreditkonto mit Bankauszug abgleichen: Tilgung, Zins, Disagio sind periodengerecht abgegrenzt. |
Umsatzsteuerkonten | Überprüfen der Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Umsatzsteuerforderungen mit Hilfe der Umsatzsteuerverprobung. |
Privatkonten | Prüfen der Privatentnahmen und Privateinlagen und Buchen des Eigenverbrauches. |
Lohnkonten | Prüfen der Konten ‚Verbindlichkeiten aus Lohn+Gehalt‘. Besonders die Konten zur sozialen Sicherheit sollten mit den Beitragsnachweisen und Beitragszahlungen übereinstimmen. |
Abschlussarbeiten
Bereich | Aufgaben |
Planmäßige Abschreibungen | Planmäßige Abschreibung auf Anlagevermögen buchen. |
Wirtschaftsgüter bis 410 EÜR | Wahlrechte für Wirtschaftsgüter bis 410 EÜR optimal nutzen. Lern-Ware Hinweis: ab WJ 2018: 800,00 netto als GWG abzugsfähig. |
Anlagenzugänge und Anlagenabgänge | Anlageverzeichnis prüfen und Anlagenzugänge und Anlagenabgänge korrekt buchen. |
Sonderabschreibungen | Prüfen, ob es steuerrechtliche Möglichkeiten zur Sonderabschreibung gibt, oder ob handelsrechtlich auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden muss. |
Leasing | Geleaste Gegenstände werden je nach Vertragsgestaltung dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet. Die Leasingraten sind periodengerecht abzugrenzen. |
Leasingsonderzahlungen | Leasingsonderzahlungen müssen auf die Laufzeit des Vertrages verteilt werden (aktiver Abgrenzungsposten). |
Steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben: | Nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 EStG z. B. Bewirtungskosten, Geschenke, Gewerbesteuer dürfen den steuerlichen Gewinn nicht mindern. |
Eigenleistungen | Sind Herstellungskosten optimal erfasst und Eigenleistungen aktiviert? |
Teilwertabschreibung | Für nicht mehr marktgängige Waren muss der niedrigere Teilwert herangezogen werden. |
Wertberichtigungen | Uneinbringliche und zweifelhafte Forderung müssen von den einwandfreien Forderungen getrennt werden. |
Pauschale Wertberichtigung | Ausfallrisiko (Forderungen, Zins, Skonto) prüfen und nach Erfahrungswerten den Prozentsatz zur pauschalen Wertberichtigung ermitteln. |
Steuerfreie Rücklagen | Bildung oder Auflösung steuerfreier Rücklagen prüfen (z. B. Investitionsabzugsbetrag). |
Rückstellungen | Ungewisse Verbindlichkeiten buchen (z. B. Gewerbesteuer-Nachzahlung). |
Rechnungsabgrenzung | Aktive und passive Rechnungsabgrenzung ermitteln und ggf. buchen. |
Lern-Ware Hinweise:
Lexware® Buchhalter: E-Bilanz aus der Handelsbilanz erstellen
Lexware® Buchhalter: Konten manuell der E-Bilanz Taxonomie (Taxonomie=Kontenkategorien) zuordnen
Lexware® Buchhalter: E-Bilanz 2016 erstellen, Anleitung