Lexware® Buchhaltung: E-Bilanz mit Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG für Bilanzierer buchen – Anleitung von Lexware

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Hintergrund

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG mindert den steuerlichen Gewinn im Jahr der Bildung. Im Jahr der Anschaffung wird der steuerliche Gewinn um den Investitionsabzugsbetrag erhöht.

Der Investitionsabzugsbetrag kann außerbilanziell in der Steuerbilanz/Einheitsbilanz angesetzt werden. Er ist nicht Bestandteil der Handelsbilanz.

Steuerpflichtige können für die

  • künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,
  • die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes
  • ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden,

bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.

Investitionsabzugsbeträge können nur in Anspruch genommen werden, wenn

1. der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem die Abzüge vorgenommen werden, die folgenden Größenmerkmale nicht überschreitet:

  • a) bei Gewerbebetrieben oder der selbständigen Arbeit dienenden Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ermitteln, ein Betriebsvermögen von 235000 Euro;
  • b) bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einen Wirtschaftswert oder einen Ersatzwirtschaftswert von 125 000 Euro oder
  • c) bei Betrieben im Sinne der Buchstaben a und b, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 3 ermitteln, ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge einen Gewinn von 100 000 Euro;

2. der Steuerpflichtige die Summen der Abzugsbeträge und der nach den Absätzen 2 bis 4 hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermittelt.

Lern-Ware Hinweis:

Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit Beispielen zu Wirtschaftsjahre bis und ab 2016: BMF 21.04.2016-Regelung-Investitionsabzugsbetraege-steuerliche-Gewinnermittlung

Voraussetzungen

Damit Sie den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen können, müssen folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Betriebsvermögen (Gewinn) ist im Jahr der Bildung des Investitionsabzuges nicht größer als 235.000 EUR.
  • Die Anschaffung eines abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts ist geplant (neu oder gebraucht).
  • Die Anschaffung des Wirtschaftsgutes muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des Investitionsabzuges stattgefunden haben.
  • Das Wirtschaftsgut wird im Anschaffungsjahr und Folgejahr betrieblich, in einer inländischen Betriebsstätte genutzt.

Im Jahr der geplanten Anschaffung können Sie einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten/Herstellungskosten (AK/HK) bilden.

Vorgehen

Erfassen Sie Investitionsabzugsbetrag und Abschreibung in Lexware® buchhalter.

Beispiel:

  • Jahr 01: Ein Unternehmer plant den Kauf eines Lkws für den voraussichtlichen Kaufpreis von 100.000 EUR.
  • Jahr 02: Der Unternehmer erwirbt den Lkw zum Kaufpreis von 100.000 EUR.
    Im Jahr der Anschaffung wird zusätzlich Sonder-AfA § 7g(5) EStG in Höhe von 20 % in Anspruch genommen.

Übersicht

In der folgenden Tabelle finden Sie die Übersicht über die Schritte mit steuerlicher Gewinnauswirkung. Im Anschluss sind die einzelnen Schritte detailliert beschrieben.

Schritt Jahr Ablauf Dokumentation Steuerliche Gewinn-auswirkung
1 01 Bildung des Investitionsabzugsbetrages Außerbilanzielle Korrektur (u. U. mit Hilfe der Überleitungsrechnung) – 40.000
2 02 Anschaffung des Lkws. Gewinnerhöhung in Höhe des Investitionsabzugsbetrags. Außerbilanzielle Korrektur in der E-Bilanz (u. U. mit Hilfe der Ueberleitungsrechnung) + 40.000
3 02 Gewinnmindernde Buchung der Anschaffungskosten in Höhe des Investitionsabzugsbetrags. Bilanz – 40.000
4 02 Lineare Abschreibung
§ 7(1) EStG
Nutzungsdauer 10 Jahre
Bilanz – 6.000
5 02 Sonderabschreibung
§ 7g(5) EStG
20 % BMG
Bilanz -12.000

Beschreibung der Schritte:

  1. Im Jahr 01 können Sie max. 40 % der geplanten Anschaffungskosten ansetzen. Das ergibt einen Investitionsabzugsbetrag über 40.000 EUR. Außerbilanziell ziehen Sie 40.000 EUR vom steuerlichen Gewinn ab. Eine Buchung ist nicht vorgesehen.
  2. Im Folgejahr 02 kaufen Sie den LKW für 100.000 EUR netto. Der steuerliche Gewinn wird außerbilanziell um den Investitionsabzug erhöht.Sie buchen den Zugang des Anlagegutes:
    Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR
    350/540 LKW 70000 Kreditor 100.000
  3. Im Jahr 02 mindern Sie die Anschaffungskosten (AK) des Lkws um den Investitionsabzugsbetrag.
    Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR
    4854/6244
    Kürzung der AHK §7g Abs. 2 EStG
    350/540 LKW 40.000

    Hinweis Lexware® buchhalter pro/premium:
    In der Handelsbilanz werden die Anschaffungskosten nicht gemindert. Wenn sie eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz erstellen, ist die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich.

  4. Im Jahr 02 buchen Sie die lineare Abschreibung.
    Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR
    4832/6222
    Abschreibungen auf KFZ
    350/540 LKW 6.000
  5. Im Jahr 02 buchen Sie zusätzlich zur linearen Abschreibung die Sonderabschreibung.
    Sollkonto SKR-03/SKR-04 Habenkonto SKR-03/SKR-04 Betrag EUR
    4852/6242
    Sonderabschreibung nach § 7g EStG für KFZ
    350/540 LKW 12.000

Hinweise:

Lexware® buchhalter pro/premium, Business Plus, Handwerk Plus:
In der Handelsbilanz werden die Anschaffungskosten nicht gemindert. Wenn sie eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz erstellen, ist die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich.

E-Bilanz

Wenn Sie eine elektronische Bilanz erstellen, beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften nach Gesellschaftsform:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften
    Außerbilanzielle Korrekturen sind Bestandteil der E-Bilanz im Berichtsbestandteil ‚Steuerliche Gewinnermittlung‘.
  • Kapitalgesellschaften
    Außerbilanzielle Korrekturen sind nicht Bestandteil der E-Bilanz, sondern der Körperschaftssteuererklärung.

Lern-Ware Tipp zur  Überleitungsrechnung in der E-Bilanz:

Achten Sie bitte darauf, in der E-Bilanz die Überleitungsrechnung zu nutzen, wenn Sie nach Handelsrecht gebucht haben.In der Überleitungsrechnung muss der Investitionsabzugsbetrage via G+V Rechnung der Taxonomie dann auf eine Sonderposten mit Rücklagenanteil verweisen.Diese Buchung wird in dem Überleitungsbutton der Abschreibungskategorie mittels „Position“ angesteuert, der Betrag ohne Minuszeichen in der Überleitungstabelle eingetragen und dann dem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zugewiesen.

Anschaffungskosten ungleich Investitionsabzugsbetrag

Wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht dem Investitionsabzugsbetrag entsprechen oder das Anlagegut nicht gekauft wird, beachten Sie folgende Hinweise:

Höhe der Anschaffungskosten Vorgehen Beispiel
Anschaffungskosten höher Der außerbilanzielle Abzugsbetrag bleibt in Höhe des Investitionsabzuges von 40.000 EUR bestehen. Anschaffungskosten 120.000 EUR.

Der außerbilanzielle Abzugsbetrag bleibt in Höhe von 40.000 EUR bestehen.

Die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöht sich auf 80.000 EUR.

Anschaffungskosten niedriger Der Gewinn muss rückwirkend in Vorjahresbilanzen (u. U. mit Hilfe der Überleitungsrechnung in der E-Bilanz) korrigiert werden. Anschaffungskosten 80.000 EUR.

Der außerbilanzielle Abzugsbetrag darf max 40 % der AK betragen, also 32.000 EUR.

Die restlichen 8.000 EUR sind im Abzugsjahr 2012 außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzuzurechnen.

Das kann zu einer geänderten Festsetzung und ggf. Steuernachforderung führen. Der Betrag ist nach § 233a AO mit 6 % zu verzinsen.

Lern-Ware Hinweis:

Bundesfinanzhof hält die 6 % Verzinszung als zu hoch angesetzt:

Bundesfinanzhof- Nachzahlungszinsen der Finanzämter zu hoch – ZEIT ONLINE 14.05.2018

Nichtinvestition innerhalb von drei Jahren Der Gewinn ist im Abzugsjahr der Vorjahresbilanzen (u. U. mit Hilfe der Überleitungsrechnung in der E-Bilanz) zu korrigieren. Das kann zu einer geänderten Festsetzung und ggf. Steuernachforderung führen.

Noch mal als Übersicht alle notwendigen Jahresabschlussarbeiten:

Zu den vorrangigen Jahresabschlussarbeiten gehören:

  • Abstimmung der Konten
  • Inventur und Abstimmung der Warenbestände
  • Bewertung des Vermögens (Anlagen, Forderungen)
  • Abschreibungsbuchungen
  • Buchungen von Wertberichtigungen
  • Berücksichtigung der Besonderheiten, die durch die Reformen des deutschen Bilanzrechts (BilMoG und BilRUG) entstanden sind.

Abstimmung der Konten

Kontoart Aufgaben
Finanzkonten Konten mit Saldenbestätigung der Bank abgleichen.
Kassenkonto mit Bestand laut Kassenbuch abgleichen.
Interimskonten Abstimmen der Interimskonten. Betriebseinnahmen- und Ausgaben sind erfolgswirksam auszubuchen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Abgleich der Salden der Buchhaltung mit Lieferanten und Geschäftskunden.
Anzahlungen Erhaltene und geleistete Anzahlungen prüfen und ggf. Umbuchungen durchführen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Kreditkonto mit Bankauszug abgleichen: Tilgung, Zins, Disagio sind periodengerecht abgegrenzt.
Umsatzsteuerkonten Überprüfen der Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Umsatzsteuerforderungen mit Hilfe der Umsatzsteuerverprobung.
Privatkonten Prüfen der Privatentnahmen und Privateinlagen und Buchen des Eigenverbrauches.
Lohnkonten Prüfen der Konten ‚Verbindlichkeiten aus Lohn+Gehalt‘. Besonders die Konten zur sozialen Sicherheit sollten mit den Beitragsnachweisen und Beitragszahlungen übereinstimmen.

Abschlussarbeiten

Bereich Aufgaben
Planmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibung auf Anlagevermögen buchen.
Wirtschaftsgüter bis 410 EÜR Wahlrechte für Wirtschaftsgüter bis 410 EÜR optimal nutzen. Lern-Ware Hinweis: ab WJ 2018: 800,00 netto als GWG abzugsfähig.
Anlagenzugänge und Anlagenabgänge Anlageverzeichnis prüfen und Anlagenzugänge und Anlagenabgänge korrekt buchen.
Sonderabschreibungen Prüfen, ob es steuerrechtliche Möglichkeiten zur Sonderabschreibung gibt, oder ob handelsrechtlich auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden muss.
Leasing Geleaste Gegenstände werden je nach Vertragsgestaltung dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet. Die Leasingraten sind periodengerecht abzugrenzen.
Leasingsonderzahlungen Leasingsonderzahlungen müssen auf die Laufzeit des Vertrages verteilt werden (aktiver Abgrenzungsposten).
Steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben: Nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 EStG z. B. Bewirtungskosten, Geschenke, Gewerbesteuer dürfen den steuerlichen Gewinn nicht mindern.
Eigenleistungen Sind Herstellungskosten optimal erfasst und Eigenleistungen aktiviert?
Teilwertabschreibung Für nicht mehr marktgängige Waren muss der niedrigere Teilwert herangezogen werden.
Wertberichtigungen Uneinbringliche und zweifelhafte Forderung müssen von den einwandfreien Forderungen getrennt werden.
Pauschale Wertberichtigung Ausfallrisiko (Forderungen, Zins, Skonto) prüfen und nach Erfahrungswerten den Prozentsatz zur pauschalen Wertberichtigung ermitteln.
Steuerfreie Rücklagen Bildung oder Auflösung steuerfreier Rücklagen prüfen (z. B. Investitionsabzugsbetrag).
Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten buchen (z. B. Gewerbesteuer-Nachzahlung).
Rechnungsabgrenzung Aktive und passive Rechnungsabgrenzung ermitteln und ggf. buchen.

Lern-Ware Hinweise:

Lexware® Buchhalter: E-Bilanz aus der Handelsbilanz erstellen

Lexware® Buchhalter: Konten manuell der E-Bilanz Taxonomie (Taxonomie=Kontenkategorien) zuordnen

Lexware® Buchhalter: E-Bilanz 2016 erstellen, Anleitung


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