Ursache:
Weil Sie euBP Daten ohne „Aufforderung“ gesendet haben, wird die Verarbeitung abgelehnt.
Die Rentenversicherung kann die Daten nur nach vorheriger „Absprache“ verarbeiten.
Abhilfe:
Wenden Sie sich vor dem erneuten Versand an Ihren Betriebsprüfer der Rentenversicherung.
Terminfestlegung:
Der Betriebsprüfer der Rentenversicherung kann maximal 180 Tage vor dem Prüfbeginn schriftlich einen Termin festlegen.
Die Datenverarbeitung läuft hierbei über Nacht, sodass ab 179 Tage vor dem Prüfbeginn euBP-Daten bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger (DSRV) in Würzburg angenommen werden können.
Lern-Ware Hinweis: