Lexware® Buchhaltung: Handelsbilanz ab 2017 Bilanz und GuV an den Bundesanzeiger übertragen- EHUG

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Änderungen 2017

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) regelt die Umstellung des Handelsregisters auf eine computergestützte Version und das sogenannte Unternehmensregister. Kapitalgesellschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Abschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen die Bilanz in der für kleine Kapitalgesellschaften verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 beim Betreiber des Bundesanzeigers einreichen. Verwenden mittelgroße Unternehmen die verkürzte Bilanz zur Übermittlung an den Bundesanzeiger, so müssen diese Unternehmen im Anhang die Posten des § 266 Abs. 2 und 3 zusätzlich gesondert angeben.

Lern-Ware Lexware® Berichte Auswertungsaufbau

Bei der bisherigen Datenübertragung nach EHUG wurde dieser Regelung nicht unterstützt und der Umfang der Datenoffenlegung war für den überwiegenden Anteil unserer Anwender zu hoch. Parallel zur den Programmänderungen zu BilRUG wurde der Umfang der Datenübertragung zu EHUG gekürzt und entspricht nun generell den Vorgaben für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Lern-Ware Lexware® Standardberichte EHUG

Voraussetzungen

  • Die EHUG-Datenübertragung wird nur bei der Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich angeboten. Einnahmen-Überschuss-Rechner sind von der Verpflichtung zur Offenlegung befreit.
  • Es werden nur Journalbuchungen übertragen. Prüfen Sie vor der Übertragung, ob sich noch Buchungen im Stapel befinden. Buchen Sie ggf. den Stapel vor der Übertragung aus.
  • Die Positionen der Bilanz und GuV müssen dem Zuordnungsaufbau EHUG zugeordnet sein. Die Vorgehensweise zur Prüfung finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Hinweis Rumpfwirtschaftsjahr
Wenn Ihr Wirtschaftsjahr unterjährig begonnen hat und Sie das Rumpfwirtschaftsjahr übermitteln wollen, beachten Sie folgende Hinweise:

  • Der Beginn des Geschäftsjahres in der XML-Datei ist immer der 01.01. (bei normalem Geschäftsjahr). Das Datum kann nicht geändert werden.
  • Sie können entweder die Auswertung ‚Bilanz‘ nach Word exportieren, das Datum im Deckblatt ändern und dieses Dokument auf dem Portal des Bundesanzeigers hochladen.
  • Oder Sie nutzen das Notizfeld und machen eine Notiz an den Bundesanzeiger über den Beginn bzw. das Ende Ihres Geschäftsjahres.

Zuordnungsaufbau Bilanz prüfen

Bevor Sie die Abschlussunterlagen an den Bundesanzeiger übertragen, prüfen Sie die Zuordnung der Bilanz zum Zuordnungsaufbau EHUG. Sie finden den Zuordnungsaufbau EHUG für die Bilanz im Menü ‚Berichte – Auswertungsaufbau – Bilanz Aktiva (Bilanz Passiva). Der Dialog zeigt links den Auswertungsaufbau der Bilanz und rechts den Zuordnungsaufbau EHUG.

Beispiel Bilanz Aktiva

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Beachten Sie, dass Oberpositionen (Buchstaben, römische Ziffern) zugeordnet sein müssen. Unterpositionen (arabische Ziffern) dürfen nicht zugeordnet sein.

Standard EHUG-Zuordnungen

Mit der Schaltfläche ‚Standard EHUG-Zuordnungen‘ werden die Standard-Zuordnungen hergestellt. Alle individuellen Verknüpfungen werden gelöscht und müssen nach der Standard-Zuordnung wieder neu zugeordnet werden.

Manuelle EHUG-Zuordnung

  1. Markieren Sie links die Bilanzposition.
  2. Markieren Sie rechts die zugehörige Position EHUG.
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚EHUG-Zuordnung‘.

Zuordnungsaufbau GuV prüfen

Bevor Sie die Abschlussunterlagen an den Bundesanzeiger übertragen, prüfen Sie die Zuordnung der GuV zum Zuordnungsaufbau EHUG. Sie finden den Zuordnungsaufbau EHUG für die GuV ab 2016 im Menü ‚Berichte – Auswertungsaufbau – GuV ab 2016, mit BilRUG‘.

Der Dialog zeigt links den Auswertungsaufbau der GuV und rechts den Zuordnungsaufbau EHUG.

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Da der Aufbau der GuV gesetzlich vorgegeben ist, kann der Auswertungsaufbau nicht geändert werden.

Nicht zugeordnete Positionen werden rot dargestellt:

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Standard EHUG-Zuordnungen

Mit der Schaltfläche ‚Standard EHUG-Zuordnungen‘ werden die Standard-Zuordnungen hergestellt. Alle individuellen Verknüpfungen werden gelöscht und müssen nach der Standard-Zuordnung wieder neu zugeordnet werden.

Manuelle EHUG-Zuordnung

  1. Markieren Sie links die GuV-Position.
  2. Markieren Sie rechts die zugehörige Position EHUG.
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚EHUG-Zuordnung‘.

Hinweis zu den Unterpositionen’Sonstige betriebliche Aufwendungen‘

In Lexware® buchhalter sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen untergliedert in Raumkosten, Versicherungen, etc.

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Diese Untergliederung findet sich nicht in der Gliederung der GuV nach § 275 HGB. Aus diesem Grund sind die Unterpositionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Standardzuodnung ohne Zuordnung zum Zuordnungsaufbau EHUG. Die Zuordnung zur EHUG erfolgt über die Oberposition.

Daten übertragen

  1. Öffnen Sie den Exportassistenten über das Menü ‚Extras – ELSTER – EHUG‘.
  2. Die Firmendaten werden aus der Firmenverwaltung übernommen. Die Handelsregisternummer (HR Nummer) können Sie auch direkt auf dieser Assistentenseite eingeben.
  3. Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
  4. Auf der Seite ‚Exportdetails‘ legen Sie fest, welche Auswertungen Sie exportieren wollen:

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  5. Wählen Sie den Bilanzstichtag und ggf. den Vorjahresvergleich.
  6. Das Verzeichnis für die Exportdatei wird automatisch vorgeschlagen. Um das Verzeichnis individuell zu wählen, klicken Sie auf ‚Durchsuchen‘.
  7. Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
  8. Auf der Seite ‚Anhang‘ können Sie Anhänge hinzufügen. Sie können die Angaben direkt in das Eingabefeld eingetragen, oder Sie übernehmen die Daten über die Kopierfunktion aus einem bestehenden Dokument. Verwenden Sie zum Einfügen die Tastenkombination ‚StrG + V‘.
    Wichtig: Nicht alle Formatierungen aus anderen Programmen können im Anhang verarbeitet werden. Möglicherweise führt eine Formatierung zum Absturz des EHUG-Assistenten. Wie Sie in solchen Fällen vorgehen, finden Sie im Abschnitt ‚Anhang einfügen‚.
  9. Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
  10. Auf der Seite Zusammenfassung erhalten Sie eine Datenvorschau.
  11. Wenn Sie eine Zusammenfassung drucken wollen, scrollen Sie in der Vorschau ganz nach unten. Klicken Sie dann auf ‚Hier klicken um zu drucken‘.

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  12. Klicken Sie auf ‚Senden‘. Eine Meldung zeigt den Speicherort der Exportdaten.

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  13. Bestätigen Sie die Meldung mit ‚OK‘.

Der Upload auf die Seite ‚www.bundesanzeiger.de‘ wird gestartet.

Anhang einfügen

Nicht alle Formatierungen aus anderen Programmen können im Anhang verarbeitet werden. Möglicherweise führt eine Formatierung zum Absturz des EHUG-Assistenten. Gehen Sie in diesem Fall so vor:

  1. Kopieren Sie den Text des Originaldokuments.
  2. Öffnen Sie den Windows-Editor über:
    Windows 7, 8: Start – Programme – Zubehör – Editor
    Windows 10: Start – Alle Apps – Windows-Zubehör – Editor
  3. Klicken Sie auf ‚Bearbeiten – Einfügen‘.
  4. Klicken Sie auf ‚Bearbeiten – Alles markieren‘.
  5. Klicken Sie auf ‚Bearbeiten – Kopieren‘. Der Inhalt wird in die Zwischenablage übernommen.
  6. In Lexware® buchhalter starten Sie ‚Extras – ELSTER – EHUG‘.
  7. Wechseln Sie auf die Seite ‚Anhang‘.
  8. Um die Daten aus der Zwischenablage einzufügen, drücken Sie auf der Tastatur gleichzeitig die Tasten StrG + V.

Hinweis

Fragen zum elektronischen Empfang und Registrierung beim Bundesanzeiger beantworte dieselbige Webseite höchstselbst über einen Fragen-Antwortkatalog oder über eine Servicerufnummer:

Inland: 0 800 – 1 23 43 39 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).

Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig).


Lern-Ware Hinweis:

Lexware® Jahresabschluss Bilanz: Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, individuelle Anlage des Ausgleichspostens auf der Aktiva-Seite

Lexware® Buchhalter: Bilanz nach BilRUG- Auswertungsaufbau Gewinn- und Verlustrechung (G+V) sowie Bundesanzeiger (EHUG) bearbeiten


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