Lexware® Lohn: Flexirentner, Besonderheiten in der SV bei Verzicht auf RV-Freiheit, Neuregelung ab 2017

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Hintergrund

Mit Einführung der „Flexi-Rente“ soll die Kombination von Beschäftigung und Rentenbezug flexibler und attraktiver gestaltet werden. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann zukünftig an die individuellen Bedürfnisse des Rentners angepasst werden. Folglich entstehen mehr beitragsrechtliche Alternativen, die in Lexware® lohn+gehalt abgebildet werden. Damit Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Rentners richtig in Lexware® lohn+gehalt erfassen, sollte stets eine Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeholt werden.

Begriffserklärungen:

Regelaltersgrenze

Ist das Alter, in dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Regelaltersrente hat. Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahre 2029 auf das 67. Lebensjahr angepasst (Tabelle Regelaltersgrenze). Die Befreiung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, d.h. erreicht Ihr Arbeitnehmer am 14.04.2017 das Regeleintrittsalter, wirkt die Befreiung ab dem 01.05.2017.

Altersvollrentner

Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Vorzeitige Altersrente

Personen, die eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, jedoch das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Teilrente

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Teilzeitbeschäftigung durch eine Teilrente ergänzt werden. Mit Inanspruchnahme einer Teilrente soll der stufenweise Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht werden.

Steuerpflicht

Für den Abzug der Lohn- und Kirchensteuer benötigen Sie die Steuermerkmale aus dem ELStAM-Verfahren.

Erfassen Sie in den Mitarbeiterstammdaten

  • das Geburtsdatum und
  • die Steuer-Identifikationsnummer

des Rentners.

Lexware® lohn+gehalt stellt automatisch die ELStAM – Anmeldungen für den Versand zur Verfügung.

  • Versenden Sie die Meldungen über ‚Extras – ELStAM – ELStAM Meldungen… ‚
  • Holen Sie die Änderungslisten über das Menü ‚Extras -ELStAM – ELStAM Änderungslisten‘ ab. Die Finanzverwaltung benötigt für die Verarbeitung bis zu 5 Werktage.
  • Übernehmen Sie die zurückgemeldeten ELStAM aus der Antwortzentrale in die Mitarbeiterstammdaten.

Sozialversicherungspflicht

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gelten in den einzelnen Versicherungszweigen folgende Regeln:

  • Krankenversicherung
    Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Der Krankenversicherungsbeitrag wird aus dem ermäßigten Beitragssatz erhoben. Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind allein vom Rentner zu tragen.
  • Rentenversicherung
    Für Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, besteht Rentenversicherungsfreiheit. Zur Rentenversicherung ist nur der Arbeitgeber-Beitragsanteil abzuführen.
    Ab dem 01.01.2017 können Rentner durch schriftliche Erklärung auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten (Option). Der Verzicht kann nur für zukünftige Zeiträume erklärt werden und gilt ab dem Tag der Abgabe für die weitere Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Durch die Verzichtserklärung ist der volle Rentenversicherungsbeitrag abzuführen.Vorgezogene Altersvollrente:
    Nimmt ein Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente nach dem 1. Januar 2017 eine Beschäftigung auf, besteht Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber haben den vollen Beitrag zur Rentenversicherung abzuführen. Dies gilt grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Bestandsschutz bei Beschäftigungsbeginn vor 1. Januar 2017:
Rentner, die bereits vor dem 1. Januar 2017 eine Beschäftigung aufgenommen haben, genießen Bestandsschutz. In diesen Fällen verbleibt es bei der Rentenversicherungsfreiheit sowie der hälftigen Beitragstragung durch den Arbeitgeber. Auch hier ist eine Verzichtserklärung seitens des Arbeitnehmers möglich.

  • Arbeitslosenversicherung
    Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, entfällt vorübergehend die Beitragspflicht. Die Aussetzung der Beitragserhebung für die hälftigen Arbeitgeberbeiträge ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
  • Pflegeversicherung
    In der Pflegeversicherung ist der Altersvollrentner mit dem vollen Beitrag versicherungspflichtig. Bei Geburt nach dem 31.12.1939 ist gegebenenfalls ein Zuschlag bei Kinderlosigkeit zu berücksichtigen.

Eingaben im Programm

Hinterlegen Sie für Ihre beschäftigten Rentner folgende Stammdaten:

Übersicht Personengruppenschlüssel (PGR) und Beitragsgruppenschlüssel (BGR) bei Bezug einer Altersvollrente

neu ab 01.01.2017 bis 30.06.2017

Beschäfti­gungs­beginn

Verzichts­erklärung

SV-Status
Rentenart

PGR

BGR

KV

RV

AV

PV

nach Erreichen der Regelaltersgrenze

beliebig

nein

Altersvoll­rente

119

3

3

0

1

nach Erreichen der Regelaltersgrenze

beliebig

ja1)

keine

101

3

1

0

1

vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

vor 01.01.2017

nein

Altersvoll­rente

119

3

32)

13)

1

vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

vor 01.01.2017

ja

keine

101

3

1

13)

1

vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

nach 01.01.2017

nein

keine

101

3

1

13)

1

Teilrentenbezug wegen Alters

beliebig

Altersteilrente

101

1

1

1

1

1) Die Verzichtserklärung gilt ab dem Datum des Zugangs beim Arbeitgeber. Mit Änderung der Personengruppe / Beitragsgruppe erzeugt Lexware® lohn+gehalt eine An- und Abmeldung. Wenn der Verzicht während eines laufenden Monats erfolgt, können Sie einen Statuswechsel durchführen.
Voraussichtlich ist die Anmeldung zum 30.06.2017 zu stornieren und zum 01.07.2017 mit dem neuen Personengruppenschlüssel 120 anzumelden.

2) Aufgrund des gewährten Bestandschutzes bleibt der Rentner beitragsfrei in der Rentenversicherung.

3) Da das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht ist, sind die vollen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu melden und abzuführen.

Bedeutung der Beitragsgruppenschlüssel

KV RV AV PV
1 – voller Beitrag

3 – ermäßigter Beitrag

1 – voller Beitrag

3 – halber Betrag
(nur Arbeitgeberanteil)

0 – kein Beitrag

1 – voller Beitrag

1 – voller Beitrag (gegebenenfalls Zuschlag bei Kinderlosigkeit, wenn das Geburtsdatum nach dem 31.12.1939 liegt)

Hinweis

Wenn der Rentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Prüfen Sie die Rentenversicherungspflicht zusammen mit den Betriebsberatern der für den Flexi-Rentner zuständigen Krankenkasse.


Lern-Ware Hinweis:

Lexware® vor Ort 2016 für 2017: Beschäftigte Rentener versicherungspflichtig vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Lexware® vor Ort 2016 für 2017: Flexirente und ihre lohnrechtlichen Auswirkungen ab Januar und Juli 2017

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit Fallbeispielen (Seite 15 beachten!), 3. Auflage 4/2017: flexirente_das_ist_neu_fuer_sie


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