Hintergrund
Mit Einführung der „Flexi-Rente“ soll die Kombination von Beschäftigung und Rentenbezug flexibler und attraktiver gestaltet werden. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann zukünftig an die individuellen Bedürfnisse des Rentners angepasst werden. Folglich entstehen mehr beitragsrechtliche Alternativen, die in Lexware® lohn+gehalt abgebildet werden. Damit Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Rentners richtig in Lexware® lohn+gehalt erfassen, sollte stets eine Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeholt werden.
Begriffserklärungen:
Regelaltersgrenze
Ist das Alter, in dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Regelaltersrente hat. Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahre 2029 auf das 67. Lebensjahr angepasst (Tabelle Regelaltersgrenze). Die Befreiung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, d.h. erreicht Ihr Arbeitnehmer am 14.04.2017 das Regeleintrittsalter, wirkt die Befreiung ab dem 01.05.2017.
Altersvollrentner
Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Vorzeitige Altersrente
Personen, die eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, jedoch das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht haben.
Teilrente
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Teilzeitbeschäftigung durch eine Teilrente ergänzt werden. Mit Inanspruchnahme einer Teilrente soll der stufenweise Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht werden.
Steuerpflicht
Für den Abzug der Lohn- und Kirchensteuer benötigen Sie die Steuermerkmale aus dem ELStAM-Verfahren.
Erfassen Sie in den Mitarbeiterstammdaten
- das Geburtsdatum und
- die Steuer-Identifikationsnummer
des Rentners.
Lexware® lohn+gehalt stellt automatisch die ELStAM – Anmeldungen für den Versand zur Verfügung.
- Versenden Sie die Meldungen über ‚Extras – ELStAM – ELStAM Meldungen… ‚
- Holen Sie die Änderungslisten über das Menü ‚Extras -ELStAM – ELStAM Änderungslisten‘ ab. Die Finanzverwaltung benötigt für die Verarbeitung bis zu 5 Werktage.
- Übernehmen Sie die zurückgemeldeten ELStAM aus der Antwortzentrale in die Mitarbeiterstammdaten.
Sozialversicherungspflicht
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gelten in den einzelnen Versicherungszweigen folgende Regeln:
- Krankenversicherung
Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Der Krankenversicherungsbeitrag wird aus dem ermäßigten Beitragssatz erhoben. Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind allein vom Rentner zu tragen. - Rentenversicherung
Für Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, besteht Rentenversicherungsfreiheit. Zur Rentenversicherung ist nur der Arbeitgeber-Beitragsanteil abzuführen.
Ab dem 01.01.2017 können Rentner durch schriftliche Erklärung auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten (Option). Der Verzicht kann nur für zukünftige Zeiträume erklärt werden und gilt ab dem Tag der Abgabe für die weitere Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Durch die Verzichtserklärung ist der volle Rentenversicherungsbeitrag abzuführen.Vorgezogene Altersvollrente:
Nimmt ein Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente nach dem 1. Januar 2017 eine Beschäftigung auf, besteht Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber haben den vollen Beitrag zur Rentenversicherung abzuführen. Dies gilt grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Bestandsschutz bei Beschäftigungsbeginn vor 1. Januar 2017:
Rentner, die bereits vor dem 1. Januar 2017 eine Beschäftigung aufgenommen haben, genießen Bestandsschutz. In diesen Fällen verbleibt es bei der Rentenversicherungsfreiheit sowie der hälftigen Beitragstragung durch den Arbeitgeber. Auch hier ist eine Verzichtserklärung seitens des Arbeitnehmers möglich.
- Arbeitslosenversicherung
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, entfällt vorübergehend die Beitragspflicht. Die Aussetzung der Beitragserhebung für die hälftigen Arbeitgeberbeiträge ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. - Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung ist der Altersvollrentner mit dem vollen Beitrag versicherungspflichtig. Bei Geburt nach dem 31.12.1939 ist gegebenenfalls ein Zuschlag bei Kinderlosigkeit zu berücksichtigen.
Eingaben im Programm
Hinterlegen Sie für Ihre beschäftigten Rentner folgende Stammdaten:
Übersicht Personengruppenschlüssel (PGR) und Beitragsgruppenschlüssel (BGR) bei Bezug einer Altersvollrente
neu ab 01.01.2017 bis 30.06.2017 |
Beschäftigungsbeginn |
Verzichtserklärung |
SV-Status |
PGR |
BGR |
|||
KV |
RV |
AV |
PV |
|||||
nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
beliebig |
nein |
Altersvollrente |
119 |
3 |
3 |
0 |
1 |
nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
beliebig |
ja1) |
keine |
101 |
3 |
1 |
0 |
1 |
vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente |
vor 01.01.2017 |
nein |
Altersvollrente |
119 |
3 |
32) |
13) |
1 |
vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente |
vor 01.01.2017 |
ja |
keine |
101 |
3 |
1 |
13) |
1 |
vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente |
nach 01.01.2017 |
nein |
keine |
101 |
3 |
1 |
13) |
1 |
Teilrentenbezug wegen Alters |
beliebig |
Altersteilrente |
101 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1) Die Verzichtserklärung gilt ab dem Datum des Zugangs beim Arbeitgeber. Mit Änderung der Personengruppe / Beitragsgruppe erzeugt Lexware® lohn+gehalt eine An- und Abmeldung. Wenn der Verzicht während eines laufenden Monats erfolgt, können Sie einen Statuswechsel durchführen.
Voraussichtlich ist die Anmeldung zum 30.06.2017 zu stornieren und zum 01.07.2017 mit dem neuen Personengruppenschlüssel 120 anzumelden.
2) Aufgrund des gewährten Bestandschutzes bleibt der Rentner beitragsfrei in der Rentenversicherung.
3) Da das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht ist, sind die vollen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu melden und abzuführen.
Bedeutung der Beitragsgruppenschlüssel
KV | RV | AV | PV |
1 – voller Beitrag
3 – ermäßigter Beitrag |
1 – voller Beitrag
3 – halber Betrag |
0 – kein Beitrag
1 – voller Beitrag |
1 – voller Beitrag (gegebenenfalls Zuschlag bei Kinderlosigkeit, wenn das Geburtsdatum nach dem 31.12.1939 liegt) |
Hinweis
Wenn der Rentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Prüfen Sie die Rentenversicherungspflicht zusammen mit den Betriebsberatern der für den Flexi-Rentner zuständigen Krankenkasse.
Lern-Ware Hinweis:
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit Fallbeispielen (Seite 15 beachten!), 3. Auflage 4/2017: flexirente_das_ist_neu_fuer_sie