Lexware® Lohn Lexware® Meldecenter: Neuversand des elektronischern Lohnnachweises, FM009a0141-DSLN242 BBNR

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Problemererkennung mit Fehlermeldung „FM009a0141 – DSLN242 BBNR unzulässig beim Versand des Lohnnachweises“

Der Lohnnachweis kann nicht gesendet werden, weil bei der Anlage der Firma eine falsche Betriebsnummer hinterlegt wurde. In den bisher bekannten Fällen wurde in den Firmenstammdaten statt der Firmenbetriebsnummer die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft hinterlegt.

Problemumfeld der falschen Betriebsnummer im Firmenstamm

Im Lohnnachweis wird dadurch die Berufsgenossenschaft als lohnverantwortender Betrieb angegeben und die Sendung mit oben genannter Fehlermeldung abgewiesen (selbst wenn Sie die Betriebsnummer korrigiert haben).

Problembewältigung des Neuversands des Lohnnachweises:

Schritt 1: Korrigieren Sie die Firmenstammdaten (falls noch nicht geschehen)

Wechseln Sie in die Firmenstammdaten und hinterlegen Sie die korrekte Betriebsnummer der Firma.

Schritt 2: Stornomeldung erzeugen:

  • Damit Lexware® lohn+gehalt eine Neumeldung mit der korrekten Betriebsnummer erzeugen kann, ist zunächst die Erzeugung einer Stornomeldung im Programm erforderlich.
  • Öffnen Sie das Menü ‚Verwaltung – Berufsgenossenschaft aktuelle Firma‘. Wählen Sie im Bereich ‚Mitgliedschaft‘ den Zeitraum 01.01.JJ aus. (JJ = Jahr für das der Lohnnachweis erstellt werden soll).
  • Klicken Sie auf den Eintrag ‚Diesen Zeitraum deaktivieren‘. Übernehmen Sie die Änderung mit ‚OK‘.Lern-Ware Lexware® Lohn Neuversand BG Lohnnachweis

Ergebnis: Für die ursprüngliche BG-Stammdatenanfrage wird eine Stornomeldung erzeugt.Versenden Sie die Stornomeldung. Holen Sie dakota-Verarbeitungsprotokolle ab.

​Wichtig zu beachten:Weil die ursprüngliche Anfrage an den BG-Stammdatendienst abgewiesen wurde, erhalten Sie für die Stornomeldung die genannte Fehlermeldung oben. Ignorieren Sie die Ablehnung des Stornos.

Schritt 3: Neumeldung mit korrekter Betriebsnummer erzeugen:

  • Entfernen Sie den gesetzten Haken bei ‚Dieser Zeitraum deaktivieren‘.
  • Lexware® lohn+gehalt erzeugt eine Neumeldung mit der korrekten Folgenummer.
  • Versenden Sie die Neumeldung.

Problemlösung des Rücklaufs nach Neuversand kontrollieren:

Übernehmen und gleichen Sie die von der BG zurückgemeldeten Stammdaten ab.


Abhilfe bis Meldejahr 2017 in Kalenderjahr 2018:

Ignorieren Sie die Meldung. Sie können das Programm ohne Einschränkungen nutzen.

Nach Installation des Updates Februar 2017, das Ihnen voraussichtlich in KW 6 über Lexware® Info Service zur Verfügung steht, werden die Lohnnachweise nicht erneut erzeugt und zum Versand bereitgestellt.

Lohnnachweise, die nach der Installation noch auf der Prüfliste aufgeführt sind, werden mit dem Monatswechsel in den März endgültig verworfen.

Hinweis für alle Lohnversionen:

Beim Monatswechsel werden ungesendete Meldungen in der ‚Übersicht der noch zu versendenden Meldungen‚ = Sendestatus rot markiert. Der Sendestatus hat lediglich eine Erinnerungsfunktion und verhindert keinen Monatswechsel. Auch wenn noch zu versendende Lohnnachweise vorliegen, können Sie den Monatswechsel durchführen.

Hinweise für Lohn + Gehalt Pro und Premium ab April 2017:

  • Falsche Lohnnachweise werden nach dem Update automatisch berichtigt und für den dakota Versand bereitgestellt. Versenden Sie den berichtigten Lohnnachweis im dakota-Sendeassistenten.
  • Das Update steht Ihnen ab dem 10.04.2017 über Lexware® Info Service zur Verfügung.

Wenn auf der Prüfliste keine Lohnnachweise 2016 aufgeführt sind, war diese Firma nicht von der fehlerhaften Berechnung der beitragspflichtigen Entgelte betroffen.


Jahresmeldung zur Unfallversicherung mit Meldegrund 92 – Änderungen ab 2016

  • Seit 2016 sind in den SV-Meldungen keine Werte mehr für die Unfallversicherung (BG) zu melden.
  • Für die Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger sind für jeden Arbeitnehmer zusätzliche UV-Jahresmeldungen mit Meldegrund 92 abzugeben.
    Die erforderlichen Meldungen werden von Lexware® lohn+gehalt automatisch im Januar 2016 für den dakota Versand bereitgestellt.

Keine elektronische Meldung der Arbeitsstunden (‚BG-Stunden‘).

Die Meldung der Arbeitsstunden ist in der Jahresmeldung zur UV nicht vorgesehen. Sie müssen die Arbeitsstunden aber wie bisher auch im Formular ‚Entgeltnachweis‘ bzw. im elektronischen Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft melden.

 Meldezeitraum/Zeitpunkt der Erstellung

  • Der Meldezeitraum ist, unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum, immer das ganze Kalenderjahr: 01.01.-31.12.
  • Die UV-Jahresmeldung wird deshalb immer im Januar für das vergangene Abrechnungsjahr erstellt. Das gilt auch für Mitarbeiter die während des abgelaufenen Kalenderjahres ausgetreten sind.Beispiel: Beschäftigung vom 01.04.-31.08.
    Die UV-Jahresmeldung wird nicht zum 31.08 erstellt, sondern erst im Januar des Folgejahres.
    Der Meldezeitraum ist der 01.01.-31.12. Das gemeldete ‚UV-Brutto‘ ist das im tatsächlichen Beschäftigungszeitraum abgerechnete (im Beispiel: 01.04.-31.08).
  • Bei einer Betriebseinstellung wird eine 92 er Meldung zum angegebenen Datum erstellt.
  • Bei einem unterjährigen Softwarewechsel wird keine 92 er Meldung erstellt.

Ausnahme: Softwarewechsel im Dezember eines Jahres. In diesem Fall wird die Jahresmeldung mit Meldegrund 92 bereits zum 31.12 für den Versand bereitgestellt.

Wichtig: Meldefrist 16.02.

Senden Sie die UV-Jahresmeldung bis zum 16.02. des Folgejahres.
Die Meldungen stehen Ihnen den Abrechnungsmonaten Januar und Februar für den dakota Versand zur Verfügung.

Meldebescheinigung:

Für die UV-Meldung 92 ist keine Meldebescheinigung an den Mitarbeiter auszuhändigen.

Im Menü ‚Extras-dakota-Sozialversicherungsmeldungen-Meldebescheinigungen drucken‘ sind deshalb keine UV-Jahresmeldungen enthalten. Der Versand ist im dakota Archiv dokumentiert.

Hinweis:
Detaillierte Informationen zur neuen UV-Meldung mit dem Meldegrund 92 erhalten Sie auch in unserem Update Handbuch im Menü ‚?‘.


Lern-Ware Hinweis:

Ignorieren Sie die Fehlermeldung  ‚DSLNY06 Für das Mitglied ist bereits eine Meldung gespeichert‘

Das ab dem Kalenderjahr 2017 neu eingeführte Bestandsfehlerverfahren der Sozialversicherungsträger sowie der Einsatz des neuen BG-Meldeverfahren führen dazu, dass Meldungen, die bis 31.12.2016 anstandslos versendbar oder anderweitig abzugeben waren, auf einmal mit Fehlerangaben abgeblockt werden.  Da die öffentliche Hand zwar sehr einnahmenfreudig ist, aber leider nicht sehr offen für Softwarehersteller, um neue Verfahren gemeinsam zu testen, gibt es hier momentan diese Unannehmlichkeiten für Sie und Lexware® Mitarbeiter.

Falls Sie einen Fehler umgehen können, weil SVnet genutzt werden kann, wäre es sinnvoll, diese Maßnahme zu ergreifen, da die Wartezeiten in der Hotline Sie da nicht weiterbringen (Stand Januar 2017) und für noch mehr Unmut sorgen- auf beiden Seiten versteht sich. Der einen, weil ihr nicht geholfen wird, der anderen, weil sie helfen will und nur einen nach dem anderen abarbeiten kann.

Falls eine Lexware-Anleitung zur Fehlerbehebung aufgrund von Lohnartenmischungen beim Mitarbeiter auch nicht zum Erfolg führt, nutzen Sie bitte SVnet 2017, hier der Download, um schnellstmöglich mit Ihrer Arbeit voran zu kommen.

Alle Programmprobleme werden zur Zeit analysiert und im Laufe dieser Zeit auch behoben.


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