Lexware® Lohn: Lohnarten und deren Berücksichtigung in der Berufsgenossenschaftsliste / dem BG-Nachweis

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Damit die Lohnarten in der Berufsgenossenschaftsliste berücksichtigt werden empfehlen wir, die im Programm vorgegeben Lohnarten zu verwenden.

Möchten Sie dennoch eigene Lohnarten anlegen und verwalten, beachten Sie folgende Hinweis bezüglich der Stunden zur Berücksichtigung in der Berufsgenossenschaftsliste (BG-Liste).

Entscheidend für die Stunden in der Berufsgenossenschaftsliste sind die für die Abrechnung verwendeten Lohnarten.

Für jede Lohnart ist hinterlegt, wie sie in die BG-Liste einfließt. Dies sehen Sie über das Menü Verwaltung Lohnarten nach Auswahl der Lohnart und öffnen des aktuellen Zeitraumes unter Info zur Lohnart.

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Durch Kopieren einer vorhandenen Lohnart, die das gewünschte Merkmal Berufsgenossenschaft besitzt, steuern Sie die Berücksichtigung auf der BG-Liste. Einen direkten Einfluss auf dieses Kennzeichen in Form eines Eingabefeldes haben Sie nicht.

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Folgende Merkmale sind für die Berufsgenossenschaft (Steuerung der BG-Stunden) vorgegeben:

  • Keine Stunden: Keine Berücksichtigung der Stunden in der BG-Liste, da diese bereits über Grundlohnarten mit ausgewiesen werden. Damit wird eine Doppelerfassung der Stunden vermieden. Dieses Kennzeichen betrifft Lohnarten, die grundsätzlich keiner BG-Pflicht unterliegen. Nur der über diese Lohnart eingetragene Betrag wird in der BG-Liste berücksichtigt.
  • Erfasste Stunden: Dieses Kennzeichen wird bei Stundenlohnarten verwendet. Die über die Lohnart eingetragenen Stunden und der Betrag werden in der BG-Liste berücksichtigt.
  • Monatliche Basisstunden: Dieses Kennzeichen wird bei Gehaltslohnartenverwendet.
    Der über die Lohnart eingetragene Betrag und die in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegte regelmäßige Arbeitszeit werden in der BG-Liste berücksichtigt. Für die Berechnung der Stunden auf der BG-Liste sind die Arbeitstage relevant.

Kennzeichen Vergütung für Ausfallzeiten

Ab Gültigkeitszeitraum 1.1.2011 gibt es ein neues Lohnartenkennzeichen Vergütung für Ausfallzeiten zur Unterscheidung von bezahlten, aber nicht geleisteten Stunden.

Bei selbstangelegten Lohnarten können Sie mit Hilfe dieses Lohnartenkennzeichens unterscheiden, ob es sich um bezahlte, aber nicht geleistete Stunden oder um andere Vergütungsbestandteile handelt (z. B. Zulagen).

Dieses Kennzeichen betrifft den Bereich Lohnarten – Laufendes Arbeitsentgelt. Folgende Werte stehen zur Verfügung:

  • Nein
  • Krankheit
  • Urlaub
  • Feiertage
  • Beschäftigungsverbot MuSchuG
  • Sonstige bezahlte Freistellung

Nach Installation der Jahresversion 2011 und Wechsel in Januar 2011 erhalten die unten aufgeführten Lohnarten folgenden Wert im Kennzeichen Vergütung für Ausfallzeiten:

Lohnart Vergütung für Ausfallzeiten
0007 Lohnfortzahlung krank Krankheit
0014 Urlaubsstunden Urlaub
0015 Feiertagsstunden Feiertage
0974 Beschäftigungsverbot nach MuSchG Beschäftigungsverbot MuSchG
0975 Sonstige bezahlte Freistellung Sonstige bezahlte Freistellung

Hinweis: Dieses Kennzeichen wird auch für die Berechnung der Erstattung U1/U2 verwendet.


Bei selbst angelegten Lohnarten können Sie das Kennzeichen Vergütung für Ausfallzeiten in der Lohnartenverwaltung auswählen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie als Art der Neuanlage Manuell wählen.

Beim Kennzeichen Lohnerfassung als muss Stunden und Faktor gewählt sein.

Bei einer kopierten Lohnart wird dieses Kennzeichen übernommen, wenn es in der Ursprungslohnart bereits vorhanden ist.



Hinweis:
Eine gute Lösung ist es, von einer vorhandenen Lohnart alle Kennzeichen zu übernehmen, jedoch den Namen zu ändern.

Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

Rufen Sie den Menüpunkt Verwaltung – Lohnarten auf und wählen Sie in der Baumstruktur die Lohnart, deren Namen Sie ändern möchten. Klicken auf die Schaltfläche Neuer Zeitraum. In der Baumstruktur wird nun dieser neue Zeitraum in die Lohnart eingefügt, wobei der folgende Monat vorgegeben ist. Das Ändern einer Lohnart ist immer nur ab dem folgenden Monat möglich. Es öffnet sich das Fenster mit den Kennzeichen der Lohnart . Folgende Kennzeichen können Sie ändern:

  • Name der Lohnart
  • Lohnart gültig ab (nicht rückwirkend)
  • Lohnerfassung als
  • Kürzung
  • Zuschlag

Beachten Sie, wenn Sie den Namen ändern, wird dieser generell für diese Lohnart übernommen, nicht nur für den neuen Zeitraum.


Lern-Ware Hinweis:

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