Welche Wirtschaftsgüter müssen im Sammelposten geführt werden?
- Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, dessen Anschaffungs- oder -herstellungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR liegen.
- Das Wirtschaftsgut muss abnutzbar, beweglich, selbstständig nutzungsfähig und selbständig bewertbar sein.
Hinweis: Vom Gesetzgeber wurde beschlossen und verabschiedet, ab 2010 ein Wahlrecht zwischen der alten GWG-Abschreibung und der Bildung eines Sammelpostens einzuführen.
Folgende Regeln gelten:
- Der Sammelposten wird gleichmäßig verteilt über fünf Jahre aufgelöst.
- Der Sammelposten ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Rechengröße
- Der Sammelposten wird beim Ausscheiden oder Verlust eines Wirtschaftsguts nicht vermindert.
- Mit jedem neuen Jahr ist auch ein neuer Sammelposten zu bilden.
Nachträgliche Anschaffungs- oder -herstellungskosten erhöhen den Sammelposten des Wirtschaftsjahres, in dem diese Kosten entstehen – unabhängig davon, ob die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten danach die Grenze von 1.000EUR übersteigen. (einmal Sammelposten – immer Sammelposten)
Wirtschaftsgut im Sammelposten anlegen
- Wechseln Sie über die Schaltfläche Anlagegüter in die Übersicht.
- Wird der Anlagebaum nicht angezeigt, aktivieren Sie die Anzeige im Menü Ansicht.
- Im Anlagebaum klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Anlagegruppe Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1000 Euro (Sammelposten).
- Wählen Sie im angezeigten Kontextmenü die Funktion Anlagegut neu – oder
- Gehen Sie auf das Menü Bearbeiten – Anlagegut neu.
- Folgen Sie den Eingabeaufforderungen des Anlage-Asistenten.
- Für jedes einzelne Wirtschaftsgut des Sammelpostens muss eine Inventarnummer eingetragen sein.
- Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) – die Bemessungsgrundlage für die Einstellung in den Sammelposten sind die tatsächlichen AHK. Eine Anleitung zur Berechnung der tatsächlichen AHK finden Sie im Anhang Sammelposten_Bemessungsgrundlage.
- Anschaffungsdatum – Unabhängig vom Anschaffungsdatum wird der AfA-Beginn für Wirtschaftsgüter im Sammelposten automatisch auf den ersten Tag des Buchungsjahres gesetzt. Es gibt im Sammelposten keine zeitanteilige AfA.
- AfA-Angaben – bestimmte Werte sind für den Sammelposten schon voreingestellt:
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- Die Einstellungen im Einzelnen:
Einstellung Erläuterung Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer beträgt immer 5 Jahre. AfA-Beginn Der AfA-Beginn ist der erste Tag des Geschäftsjahres. Rest-/Erinnerungswert Für den Erinnerungswert gelten folgende Regeln:
Ist der Erinnerungswert 0,00, haben alle Bestandteil des Sammelpostens den Erinnerungswert 0.
Ist der Erinnerungswert 1,00, erhält der erste Bestandteil des Sammelpostens den Wert 1,00. Alle weiteren Anlagegüter zu diesem Sammelposten bekommen automatisch den Erinnerungswert 0.Inventarnummer Sammelposten Der Sammelposten bekommt eine eigene Inventarnummer, die Inventarnummer Sammelposten. Unter dieser Inventarnummer wird der Sammelposten im Anlagespiegel ausgewiesen.
Ist in den Firmendaten der anlagenverwaltung die automatische Vergabe der Inventarnummer eingestellt, wird diese automatisch eingetragen. Ist das Feld frei, tragen Sie die Inventarnummer von Hand ein.Abschreibungsart Die Abschreibungsart ist Sammelposten. AHK-Grenze aufheben Diese Einstellung aktivieren Sie, wenn sich die Bemessungsgrundlage aufgrund einer nachträglichen, zeitnahen Minderung ändert, und das Anlagegut dadurch Bestandteil des Sammelpostens wird.
AfA-Plan – diese Seite zeigt den Abschreibungsverlauf. Der Gesamtwert wird über 5 Jahre mit 20 % pro Jahr aufgelöst.
Nachträgliche Herstellungskosten oder Minderungen im Jahr der Anschaffung
Nachträgliche Herstellungskosten oder nachträgliche Minderungen können dazu führen, dass die Bemessungsgrenzen für den Sammelposten über-/unterschritten werden.
- Im Jahr der Anschaffung führt dies zum Storno des Wirtschaftsguts im Sammelposten. Man kann das Wirtschaftsgut aus dem Sammelposten entnehmen und entsprechend der neuen Bemessungsgrundlage abschreiben.
- Ab dem zweiten Jahr der Nutzungsdauer ist die Entnahme aus dem Sammelposten nicht möglich.
- Gleiches gilt für AHK-Minderungen ab dem zweiten Nutzungsjahr. Betragen die AHK nach einer Minderung bis 1.000 EUR, ist die rückwirkende Einstellung in den Sammelposten nicht möglich.
Wichtig:
- Jedes neue Buchungsjahr erfordert von Ihnen seit 2010 die Wahlrechtentscheidung zwischen GWG-Erfassung oder Sammelpostenanlage neu ab.
Eine Neuberechnung für bereits erfasste Wirtschaftsgüter gibt es nicht. Wollen Sie nach der Aktualisierung das Wahlrecht GWG/Sammelposten in Anspruch nehmen, müssen die bereist erfassten Anlagegüter wieder gelöscht werden. Einmal im Sammelposten aufgeführte WG müssen nach Abgabe der Steuererklärung dort 5 Jahre bleiben- also vor Abgabe der Steuererklärung bitte Zuordnung überlegen.
Hier das PDF dazu: Sammelposten_Bemessungsgrundlage_RE_WM_V011
Hintergrund des Programmverhaltens ab Version 2017:
Sie haben im Menü ‚Extras – Wahlrecht GWG ab 2010‘ als Wahlrecht ‚Sammelposten‘ festgelegt.

Folgende Anlagegüter müssen im Sammelposten geführt werden.
- Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR.
- Wirtschaftsgüter mit folgenden Eigenschaften: abnutzbar, beweglich, selbstständig nutzungsfähig und selbständig bewertbar.
Folgende Regeln gelten für den Sammelposten:
- Der Sammelposten wird gleichmäßig verteilt über 5 Jahre aufgelöst.
- Der Sammelposten ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Rechengröße.
- Der Sammelposten wird beim Ausscheiden oder Verlust eines Wirtschaftsguts nicht vermindert.
- Der Sammelposten erhält eine eigene Inventarnummer – die ‚Inventarnummer Sammelposten‘.
- In jedem Wirtschaftsjahr ist ein neuer Sammelposten zu bilden.
- Für die Wirtschaftsgüter des Sammelpostens steht eine eigene Anlagegruppe zur Verfügung.
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Wirtschaftsgut im Sammelposten anlegen
Markieren Sie die Anlagegruppe für den Sammelposten mit der rechten Maustaste und klicken Sie auf ‚Anlagegut neu‘. Der Anlageassistent wird geöffnet.
Stammdaten
- Tragen Sie eine eindeutige Inventarnummer für das Anlagegut ein.
Die Sammel-Inventarnummer für den Sammelposten geben Sie später auf Seite 3 des Anlage-Assistenten ein. - Tragen Sie die Bezeichnung ein.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG 31315 - Zusatzangaben dienen zur näheren Beschreibung des Anlagegutes. Sie können maximal 254 Zeichen eingeben.
- Wenn Sie dem Anlagegut ein Bild zuordnen wollen, klicken Sie auf ‚Bild wählen‚.
- Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
Stammwerte
- Hinterlegen Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten.
- Tragen Sie das Anschaffungsdatum ein. Das Datum muss bei einem neu erworbenen Anlagegut innerhalb des aktiven Jahres liegen.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG 31315 - Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
AfA-Angaben
- Auf dieser Seite sind die meisten Einstellungen voreingestellt.
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG 31315 - Die Abschreibungsart ist ‚Sammelposten‘.
- Die Nutzungsdauer beträgt beim Sammelposten 5 Jahre.
- Der AfA-Beginn ist der erste Tag des Geschäftsjahres, unabhängig vom Anschaffungsdatum.
- Die Check-Box ‚AHK-Grenze aufheben‘ aktivieren Sie in folgendem Fall:
Wirtschaftsgüter mit AHK größer 1.000 EUR können Bestandteil des Sammelpostens werden, wenn zeitnah (im Jahr des Zugangs) die AHK-Grenze von 1.000 EUR unterschritten wird. Wenn absehbar ist, dass eine AHK-Minderung oder der Investitionsabzugsbetrag zu einer Bemessungsgrundlage unter 1.000 EUR führen, dann legen Sie das Anlagegut mit den AHK größer 1.000 EUR an. Aktivieren Sie die Option ‚AHK-Grenze aufheben‘. Dadurch können Sie das Wirtschaftsgut in dieser Anlagegruppe anlegen. Nach dem Speichern des Wirtschaftsgutes erfassen Sie die AHK-Minderung als Bewegung. - Für den Erinnerungswert gelten folgende Regeln:
Erinnerungswert 0,00 Alle Bestandteile des Sammelpostens bekommen den Erinnerungswert 0 Euro. Erinnerungswert 1,00 Nur der erste Bestandteil des Sammelpostens bekommt den Erinnerungswert 1 Euro.
Alle weiteren Anlagegüter zu diesem Sammelposten bekommen automatisch den Erinnerungswert 0 Euro. Wegen der zusammenfassenden Behandlung der Bestandteile des Sammelpostens würden sonst die Erinnerungswerte kumuliert und der Sammelposten würde dadurch an AfA-Volumen verlieren. - Die ‚Inventarnummer Sammelposten‘ legen Sie beim ersten Anlagegut fest, das Sie im Sammelposten anlegen. Für alle nachfolgenden Wirtschaftsgüter ist diese Angabe dann vorgegeben.
- Klicken Sie auf ‚Weiter‘.
AfA-Plan
Diese Seite zeigt den Abschreibungsverlauf. Der Gesamtwert wird gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben.

Klicken Sie auf ‚Speichern‘.
Lern-Ware Hinweis:
Sammelposten in den Berichten als eigene Anlagegruppe definieren: Lexware® AV Basis und Pro- Darstellung der Sammelposten in Berichten
Anlagegut neu anlegen: Anlagegut eintragen
Anlagespiegel: Darstellung der Sammelposten in den Berichten