Lern-Ware Hinweis zu den Voraussetzungen im vorhandenen Kontenplan:
Besteuerungszeiträume bis 2015 und „alte Kontenpläne“ von vor 2015 unterliegen dieser Kontenautomatik in Lexware:
Leitfaden-§-13b-UStG-fuer-Lexware-Buchhalter-mit-Kontenplaenen-vor-2015
Eine jährliche Kontenplanaktualisierung bringt Sie auf den hier neuesten Stand der Programm- und Kontenautomatik.
Ursachen für leere oder unvollständige Berichte bzw. verschiedene Gewinnhöhen in den Berichten
Mögliche Ursachen sind:
- Fehlender OP-Abgleich bei Erlösen (Istbesteuerung)
- Falscher Auswertungsbereich in der Druckvorschau
- Falscher Zeitraum als Einstellung für die Berichtsausgaben
- Differenzen zwischen steuerlichen und betrieblichen Berichten (Ergebnisse mit oder ohne USt-Zuordnungen)
- Fehlende Kontenzuordnung (für USt- und Gewinnberichte)
- Falsches Wirtschaftsjahr im Anblick
- Falscher Mandant ist in der Ansicht gewählt
- Gelöschte Stapelbuchungen
- Fehlerhafte Werte gebucht, Saldenaktualisierung noch zu tätigen
- Ältere Datensicherung wurde wieder eingespielt
Einzelheiten zur Abhilfe finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Besonderheiten der Istbesteuerung
Die Auswertung der Erlöse erfolgt in Firmen mit Istbesteuerung und Debitorenbuchhaltung erst, nachdem der Zahlungseingang gebucht ist. Mit der Verbuchung des Zahlungseingangs führen Sie den Ausgleich des Offene Postens (OP) durch. Mit dem OP-Ausgleich erhält der Umsatz programmintern das Kennzeichen für die Auswertung
Wenn in der Einnahmenüberschussrechung zudem Buchungen fehlen oder Werte nicht richtig ausgewiesen sind, kann das verschiedene Gründe haben.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die möglichen Ursachen. Prüfen Sie im Assistenten Auswertung Einnahmen-Überschuss die markierten und eingestellten Angaben in folgenden Feldern:
- Ausgabe
- Auswertungsbereich
- Zeitraum
Ansicht Druckassistent buchhalter pro/ premium
Welche Ausgabe ist im Assistenten Auswertung Einnahmen-Überschuss aktiviert? Mit dieser Auswahl aktivieren Sie die Auswahl der Formulare:
- Drucker: Zur Auswahl sind alle betrieblichen (E/Ü und BWA) und steuerlichen Berichte (Anlage EÜR SZE, Einnahmen-Überschussrechnung)
- Export: Zur Auswahl sind die betrieblichen Berichte
- Elster: Zur Auswahl ist der steuerliche Bericht Anlage EÜR SZE mit Anlage AVEÜR
Differenzen zwischen steuerlichen und betrieblichen Berichten
Differenzen zwischen steuerlichen und betrieblichen Berichten entstehen durch
- das Erfassen manueller Werte.
- dem Buchen von steuerlich nicht abziehbaren Ausgaben § 4 Abs. 5 EStG, z. B. nicht abziehbare Bewirtungskosten.
Folgende Formularvarianten stehen zur Auswahl:
Steuerlich/Betrieblich | Formularvariante | Enthaltene Werte |
Steuerliche Berichte | Einnahmen-Überschussrechnung Anlage EÜR | Manuelle Werte sind enthalten. Nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht aufgeführt. |
Betriebliche Berichte | E/Ü und BWA E/Ü und BWA (ab Version 2007) |
Manuelle Werte sind nicht enthalten. Nicht abziehbare Betriebsausgaben sind aufgeführt und mindern den Gewinn. |
Sind alle bebuchten Konten der Einnahmen-Überschussrechnung zugeordnet?
Prüfen Sie die Zuordnung der bebuchten Konten zur Einnahmen-Überschussrechnung anhand der Summen- und Saldenliste. Wenn Sie in der Summen- und Saldenliste ein nicht zugeordnetes Konto finden, stellen Sie die Zuordnung im Kontenassistenten her.
- Öffnen Sie ‚Verwaltung – Kontenverwaltung‘.
- Markieren Sie das Konto und klicken Sie auf ‚Bearbeiten‘.
- Wechseln Sie zur Seite ‚Auswertung‘.
- Öffnen Sie in der Zeile ‚Einnahmen-Überschussrechnung‘ über die Pfeiltaste den Auswertungsaufbau.
- Markieren Sie die passende Position.
- Klicken Sie auf ‚Speichern‘.
Ist bei Auswahl Drucker oder Export der richtige Auswertungsbereich eingestellt?
- Öffnen Sie das Menü Berichte – Auswertung – Einnahmenüberschuss.
- Prüfen Sie auf der Seite Einstellungen den Auswertungsbereich. Sie haben drei Auswahlmöglichkeiten:
Tipp:
Prüfen Sie im Menü Ansicht – Buchungsstapel/Journal, ob Buchungen im Stapel oder im Journal zur Ansicht angeboten werden.
Befinden Sie sich im richtigen Wirtschaftsjahr?
Das aktive Jahr sehen Sie auf der Startseite. Hier können Sie das Jahr wechseln.
Ist bei Auswahl Drucker oder Export der richtige Zeitraum eingestellt?
- Prüfen Sie das Belegdatum der Buchungen im Menü Ansicht – Journal/Buchungsstapel. Stimmt das Belegdatum der Buchungen mit dem gewählten Zeitraum überein?
- Befinden Sie sich im richtigen Wirtschaftsjahr?
Wenn nein, dann wechseln Sie das Jahr über das Menü Datei – Buchungsjahr wechseln.
Stehen Sie im richtigen Mandanten?
Wenn nein, dann wechseln Sie den Mandanten über das Menü Datei – Firma wechseln.
Haben Sie Stapelbuchungen versehentlich gelöscht?
Haben Sie über die Stapelerfassung gebucht, besteht die Möglichkeit, dass der Stapel versehentlich gelöscht wurde. Prüfen Sie deshalb im Menü Berichte – Buchungsstapel, ob Buchungen vorhanden sind.
Haben Sie die Saldenneuberechnung schon durchgeführt?
Sie finden die Funktion im Menü Extras – Salden neu berechnen.
Wurde versehentlich eine ältere Datensicherung rückgesichert?
Die Funktion Datenrücksicherung überschreibt den aktuellen Datenbestand. Prüfen Sie, ob Sie eine aktuellere Datensicherung haben.
Wichtig: Bevor Sie testweise eine Datensicherung einspielen, erstellen Sie eine Datensicherung des aktuellen Datenbestands.
Lern-Ware Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass zum Jahresabschluss bei der EÜR keine Offenen (also keine noch nicht bezahlten) Verbindlichkeiten mehr in der Gewinnermittlung vorhanden sind.
Forderungen werden von Lexware® Software (Stand 2016) korrekt dann als Gewinnbestandteil in den Berichten ausgewiesen, wenn der Kunde bar oder unbar bezahlt hat.
Offene Verbindlichkeiten dürfen allerdings genauso wenig den jahresaktuellen Gewinn mindern. Erst die Bezahlung an die Lieferanten im entsprechenden Gewinermittlungsjahr darf eine Gewinnminderung zur Folge haben. Diese Aufwände also bitte stornieren und im neuen Jahr erneut gegen Aufwand und späterer Bezahlung einbuchen.
Mehr Infos dazu gibt es im Bereich der Offline Hilfe, also dem Benutzerbuch in der Software. Dieses finden Sie wie folgt:
Achten Sie bitte auf die richtige Zuordnung der Vorsteuer zum Jahresergebnis (Soll- oder Istversteuerung).