Lexware® Lohn: Arbeitszeitkonto mit eigener Stundenlohnart und Textfeldnutzung monatsgenau erfassen

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(Beitragsbild von fotolia)


Sie möchten Ihre (Mindest-) Lohnnachweise nicht mehr zusätzlich ausserhalb von der Lohnabrechnungssoftware führen?

Sie nutzen bereits die monatliche Stundenerfassung in Lexware für die Stundennachweise?

Dann kopieren Sie sich über „Verwaltung- Lohnarten“ die Stundenlohnart „Lohn“ in eine neue Lohnart „Arbeitszeitkonto“.

Diese können Sie dann im Bereich der Stundenanzahl mit positiven und negativen Ziffern zum Ausgleich der vereinbarten Sollstundenzahl so füttern, dass die Minus- und Plusstunden den Ausgleich zum Soll monatlich ergeben.

Über das Textfeld in der monatlichen Abrechnung (graue Navigationsleiste links von der Tabelle) können dann die entsprechenden Vermerke wie z. B.:

  1. a.  Ist-Stundenzahl Jan: 180 h, Sollstunden: 160 h, Guthabenstunden: 20 h

oder

  1. b. Ist-Stundenzahl Feb: 150 h, Sollstunden: 160 h, Guthabenstunden 20h aus Jan- 10 aus Feb= 10 Guthabenstunden

Im ersten Fall werden die Stunden mit (-20) der Lohnart „Arbeitzeitkonto“ entnommen, da der Mitarbeiter anspart. Minuszeichen bitte beachten!

Im zweiten Fall füllt das Arbeitszeitkonto mit (+10) Stunden die Sollstunden wieder auf das vereinbarte Maß auf.

Die Textfelder sind per Haken in den nächsten Monat übertragbar. Definiert man mit dem Text dann den korrekten Abrechnungsmonat, kann im nächsten Monat damit ohne irgendwo nachzuschlagen, weiter gearbeitet werden.

Dem Finanzbuchhaltungskonto, dass der Lohnart „Arbeitzeitkonto“ zugeordnet wird (Verwaltung-Fibukontenverwaltung) ist damit jederzeit der Stand der Verpflichtung, entweder der des Arbeitnehmers bei Minusstunden (Fibukonto Endstand steht im Soll) oder der des Arbeitgebers bei Guthabenstunden (Fibukonto Endstand steht im Haben) entnehmbar.


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