Lexware® Buchhaltung: E-Bilanz-Einstellung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen in den jeweiligen Bilanzjahren mit Abänderung der Ursprungsbilanzen und Nutzung der Überleitungsrechnung

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Wenn der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gewinnmindernd in 2012 eingebucht wurde, müssen Sie diesen jetzt gewinnerhöhend über ein Konto „Erlöse/Erträge aus der Auflösung von § 7 g EStG“ wieder dem Gewinn des betroffenen Wirtschaftsjahres (2012), also nicht des gerade im Abschluß befindlichen Kalenderjahres (in der Regel 2 ganze Kalenderjahre weiter) zuschreiben.

Grundsätzlich erfolgen diese Buchungen aber nicht in der Handelsbilanz, also Ihrer normalen Buchführung, sondern ausserhalb der Bilanz in der Einkommsteuererklärung bzw. seit 2013 in der

Anbei eine Anleitung von Lexware® für den Umgang bei der Einbuchung, die an sich keine Einbuchung ist:

2014-11-05 INvestitionsabzugsbetrag-Lex

Um die Gewinnminderung in Folgejahren bei der weiteren Erstellung der Folgebilanzen nicht zu vergessen, kann ausserbilanziell in der Handelsbilanz über Konto 9972 an 9973 eine Einbuchung zur Erinnerung an diese Tatsache erfolgen.

Da der gleiche Betrag im Soll und Haben gebucht wird und die benutzten Konten als „Hilfskonten zur Bilanzierung“ gelten, erfolgt für das laufende Jahr keine Gewinnänderung- diese muß nach wie vor in der Einkommensteuererklärung und seit 2013 in der Überleitungsrechnung der E-Bilanz stattfinden.

Die Auflösung des IAB findet grundsätzlich in der Überleitungsrechnung der historischen E-Bilanz als Hinzurechnung zum Gewinn des betroffenen Jahres statt.

Sie erstellen gerade die Bilanz für 2014 und haben noch eine (Rest-) IAB aus 2012?

Dann muß unabhängig davon, sofern der IAB nicht genutzt wurde, die Bilanz 2012 neu eingereicht werden, da dann die Einkommensteuer und Gewerbesteuer 2012 neu ermittelt wird (Seite 2 vom PDF des BMF im Anhang)- wenn der IAB nicht voll genutzt wurde, ebenso.

Hier das Schreiben vom BMF dazu:

2015-06-25-e-bilanz-veroeffentlichung-der-taxonomie-5-4


Lern-Ware Hinweis:

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