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Die SFN-Zuschläge der letzten drei bezahlten Monate werden dann im Durchschnitt sozialabgabenpflichtig, wenn diese dauerhaft bezahlt wurden und wenn der Mitarbeiter im Folgemonat auf die bezahlten SFN-Zuschläge eine Fehlzeit durch Krankheit oder Urlaub hat, während der er dann nicht arbeitet.
Steuer- und sozialabgabenfrei sind alle SFN-Zuschläge nur dann, wenn wirklich geschuftet wird.
Die Rentenversicherungsträger quälen mit dieser Entgeltabrechnungsverordnung seit Jahren die ambulante und stationäre Krankenpflege, Hotels- und Gaststättenbetriebe und auch Straßen- und Gleisbauarbeitsbetriebe gezielt, um zusätzliche Einnahmen dazu zu schätzen.
Wie aber wird zeiteffizient der Durchschnittsbetrag der letzten drei Monate vor Beginn der Fehlzeit im Lohn errechnet?
Möglichkeiten zur Eingabe von selbst definierten und sich aus automatisch berechnenden Formeln gestaltete Entgeltsummen gibt es da zur Zeit in Lexware® nicht.
Also ab in den Betriebsprüfermodus, Excelliste der Abrechnungsdaten des laufenden Jahres nach Mitarbeiternummer und danach nach Lohnartennummern filtern, betroffene Monate können auch noch mal gefiltert werden, Summen ziehen und diese Entgelte dann in die entsprechend dafür kreierte Lohnart im Fehlzeitenmonat in Lexware® eingeben.
Die Excelliste stammt aus Extras-Betriebsprüfung Lohnsteuer (DLS) und ist eine von mehreren Varianten, die gesammelt an den Betriebsprüfer vom Finanzamt gehen. Im Videoclip (s.u.) ganz zu Anfang stehen alle anderen auch zur Ansicht parat.
Zur Filterfunktion von Excel hier folgende Sortier- und Summier-Hinweise per Videoclip.
Betroffene Lohnarten vorher genau definieren, auch den Zeitraum, den es gilt, rückwärts zu betrachten und dann hier Berechnungen anstellen.
Jedes Filterblatt kann als eigenes Arbeitsblatt dann in einer gesonderten Arbeitsmappe für diesen Monat einkopiert werden, um es ggf. für Betriebsprüfungszwecke vorhalten zu können: