Kooperation Steuer- und Rechtsberatung


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Lern-Ware mit Steuer- und Rechtsberatern (fotolia)
Lern-Ware mit Steuer- und Rechtsberatern (fotolia)

Sie erstellen gerne Bilanzen aus GoBD- korrekten Summen- und Saldenlisten und nach Aussagen der buchführungspflichtigen Unternehmer?

Steuererklärungen werden von Ihnen unter Umständen auch mal direkt mit und beim Kunden ausgefüllt?

Ohne große Umschweife verweisen Sie auf die (noch in der BRD) verbliebenen Steuergestaltungsspielräume für Familienbetriebe und Unternehmervereinigungen, egal in welcher Rechtsform?

Umsatzsteuer- und gewerbesteuerlichen Organschaften begleiten Sie mit Rat und Tat?

Betriebsaufspaltungen und/oder Gütertrennungen im und für den Familienbetrieb sind Ihr täglich Brot?

Dann würde es uns freuen, Sie mit in unser Boot zu „ziehen“…


Steuerberater Großraum H – CE – NI – PE – WOB – HSK – SFA -Wedemark

… für Bilanzen, Steuergestaltungs-Spielräume, Steuererklärungen, Beistand in Steuersachen vor dem Finanzamt und vor Gericht, wenn die eigene Arbeitszeit wertvoller verbracht werden kann, als mit Verwaltungs- und/oder Erklärungsnotwendigkeiten:

Hannover-Celle-Peine-Wolfsburg:

StB Dipl. ök. Karin Wolters

Birnengarten 17

30539 Hannover

Tel. 0511 8746304

StB.Karin.Wolters@t-online.de


Nienburg-Neustadt-Hannover :

Steuerkanzlei Prüser
Seidenberger Straße 10

31535 Neustadt am Rübenberge

Vertretung StBin Martina Prüser
Telefon +49 (0) 5032 – 95 64 77

Email
info@steuerkanzlei-prueser.de

http://www.steuerkanzlei-prüser.de

Frau Prüser nutzt die neue Steuerkanzlei von Lexware® mit folgenden zeitsparenden Möglichkeiten für Mandant und StB:

Datenaustausch als Synchronisation mit Lexware® Buchhalter Programmen (ab Version 2011) im Bereich

  1. Sachkonten- und Personenkontenabgleich direkt beim Import der Buchungsdatendatei vom Mandanten/StB ohne zusätzliche Datei für Personenkonten/Notwendigkeit der Kontenzuordnung oder Neuanlage bei Sachkonten für StB oder Mandant
  2. alle exportierten Buchungssätze stehen in gleicher Importdatei ohne Doppelerfassungen, die zu Fehlern beim Mandanten oder StB führen können (über Ascii mit oder ohne DATEV-Funktion sind Doppelerfassung immer möglich), wenn kein zusätzlicher Kontrollaufwand betrieben wird
  3. Belegweitergabe mit gleicher Exportdatei vom Mandanten als eingescanntes Bild oder hinzugefügtes PDF für den StB, um z. B. die Qualität der Eingangsrechnung auf deren Steuernotwendigkeiten zu prüfen.

Diese Art des Datenaustausches führt dazu, dass die Offene Postenverwaltung beim StB und Kunden immer identisch ist und Zeitaufwand für die Kontrolle der hüben wie drüben einzulesenden Importdateien wegfällt, da diese immer synchron gehalten werden.

Es sind Buchungssperren bei dem einen Geschäftspartner vorhanden, sofern ein Belegstapel gerade von dem anderen Geschäftspartner in Arbeit ist.

Darüber hinaus können auch Nach- oder Korrekturbuchungen aus bereits übertragenen Zeiträumen synchronisiert werden, was bei einem einfachen Ascii-Ex-/Import zusätzlicher Dateiübertragungen bedarf oder zusätzlichen Kontrollaufwand für Buchungsidentität benötigt.

Frau Prüser stellt ihren Mandanten zudem auf Anfrage ein eigenes Mailkonto für die Zusendung von digitaler Belegverwaltung des Mandanten unter ihrer Obhut zur Verfügung.