Lexware® Lohn ELSTAM: Verfahrenshinweis: ‚551005003 – Der Datenuebermittler ist als nicht lebend gemeldet‘

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Ursache:

In Ihrem ELSTER-Zertifikat ist nicht die korrekte Steuernummer vorhanden.

Vorgehen:

  1. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt und erfragen Sie die korrekte Steuernummer.
  2. Beantragen Sie ein neues Zertifikat mit der aktuellen Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.
  3. Konfigurieren Sie das ELSTER Zertifikat in Lexware® lohn+gehalt.

Nachdem Sie das neue Zertifikat erhalten haben, erfassen Sie unter Extras – ELSTER – ELSTER konfigurieren:

  • Angaben zum Datenübermittler
  • Verzeichnis unter dem Sie das Zertifikat hinterlegt haben.
  • Proxy Einstellungen
  1. ELStAM Meldungen „Wechsel des Datenübermittlers“ versenden

Öffnen Sie die Prüfliste über ‚Extras – ELStAM – ELStAM Meldungen – ELStAM Meldungen versenden‘.
Versenden Sie die Meldungen.

Wenn keine Meldungen zum Versand bereit stehen, gehen Sie so vor:

  1. Wählen Sie über das Menü ‚Extras – ELStAM – ELStAM Meldungen – Wechsel des Datenübermittlers‘.
  2. Setzen Sie das Häkchen bei ‚Wechsel des Datenübermittlers zum …‘
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚Weiter‘ und schließen Sie den Vorgang mit ‚Senden‘ ab.

Lern-Ware Hinweis:

Lexware® ELSTAM: Wechsel des Betriebssitzes oder Rechtsform und neue Steuernummer

Lexware® Lohn: Zertifikat im ElsterOnline-Portal verlängern oder Steuernummer auslesen

Lexware® Lohn ELSTAM: Verfahrenshinweis mit Kennung 551005007 für “ Arbeitgeber als nicht lebend gemeldet“, also nicht als Lohnabrechner beim BZSt geführt


 

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