Lexware® Lohn ELSTAM: Verfahrenshinweis 551000009- Bitte verwenden Sie im Verfahren ElsterLohn II die im Attribut Steuernummer enthaltene Steuernummer‘

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Abhilfe

  1. Hinterlegen Sie die aktuell gültige Steuernummer des Arbeitgebers in den Firmenstammdaten über das Menü ‚Bearbeiten – Firmenangaben – Finanzamt Lohnsteuer‘. Setzen Sie sich ggf. mit dem Finanzamt in Verbindung.
  2. Damit Sie künftig von der Finanzverwaltung Änderungslisten unter der neuen Steuernummer abrufen können, ist eine Ummeldung auf die neue Steuernummer erforderlich.Sobald Sie die Eingabe der Steuernummer gespeichert haben, stellt Lexware® lohn+gehalt automatisch die erforderlichen Meldungen für den ELStAM Versand bereit.Wählen Sie, zu welchem Zeitpunkt Sie die bereit gestellten Meldungen versenden möchten.

    Lohn Buchhaltung Lexware® Lern-Ware Margit Klein 191
    © Haufe Lexware® GmbH Co. KG 80170

Beachten Sie folgende Hinweise: 

  • Damit die „Ummeldung“ auf die neue Steuernummer erfolgen kann, muss der aktuelle Abrechnungsmonat mit dem Kalendermonat (tatsächliches Kalenderdatum) übereinstimmen.
  • Die Meldungen bleiben solange auf der Prüfliste stehen, bis sie versendet wurden. Das Meldedatum ist der 01. des aktuellen Abrechnungsmonats.

Lern-Ware Hinweis:

Lexware® ELSTAM: Wechsel des Betriebssitzes oder Rechtsform und neue Steuernummer

Lexware® Lohn: Zertifikat im ElsterOnline-Portal verlängern oder Steuernummer auslesen


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