Lexware® Lohn : SVnet verliert Mandantenfähigkeit ab 2018, nur noch Einzelanwender kostenfrei bei ITSG möglich

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Hier die Meldung aus dem Infoportal von SVNet zur Abkündigung der Mandantenfähigkeit von SVnet classic:

„Sehr geehrte sv.net/classic-Anwender/innen,

wir möchten Sie informieren, dass sv.net/classic zum Jahresende 2017 eingestellt wird.

Ab dem 01.01.2018 steht Ihnen als Nachfolgeprodukt sv.net/comfort inklusive eines zahlungspflichtigen Premiummodells zur Verfügung.

Hinweise für die Umstellung von sv.net/classic auf sv.net/comfort finden Sie unter:

http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/downloads/

Als Premiumanwender können Sie im Premiummodell folgende Funktionalitäten nutzen:

  • Meldungen für mehr als eine Betriebsnummer abgeben
  • Meldungen mit mehr als einem Benutzer machen
  • mehr als 100 Meldungen im Jahr tätigen.

Um sich für das Premiummodell registrieren zu können, ist der Umstieg auf sv.net/comfort nötig.

Hinweise hierzu erhalten Sie unter

http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/produktbeschreibung/“

 

Preise / AGB für SVnet ohne Mandantenfähigkeit ab 2018:

„Im Zuge der Einführung von sv.net/comfort wird sowohl für sv.net/comfort als auch für sv.net/standard künftig immer zwischen kostenlosen Normal-Benutzer- und kostenpflichtigen Premium-Benutzer-Accounts unterschieden.

Das Produkt sv.net ist eine systemgeprüfte Anwendung nach § 22 DEÜV, trägt das GKV-Zertifikat einer geprüften Ausfüllhilfe-Software und erfüllt somit die Anforderungen des § 28b SGB IV.

Für Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, bietet sv.net eine kostenfreie Möglichkeit, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, etc. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt zu übermitteln.

Das Programm steht in einer online- und einer PC-basierten Variante zur Verfügung. In beiden Versionen können die gleichen Meldungstypen abgegeben werden. Die PC-basierte Lösung bietet jedoch die Möglichkeit, Meldungen sowie Firmen- und Personalstammdaten auf den Systemen der Anwender zu speichern und somit wiederverwenden zu können.

Sofern über 100 Meldungen pro Jahr, Meldungen für mehr als eine Betriebsnummer oder Meldungen durch mehr als eine Person abgegeben werden sollen, ist die Freischaltung der kostenpflichtigen Premium-Nutzung in sv.net notwendig.

Dies erfordert die Durchführung eines Legitimationsverfahrens. Neben der schriftlichen Bestätigung der Vertragsannahme ist die Einreichung eines Betriebsnummern-Nachweises sowie einer Vollmacht, alternativ einer Kopie eines Reisepasses, Führerscheins oder Personalausweises notwendig.

BITTE BEACHTEN:

In der Einführungsphase vom 03.07.2017 bis zum 31.12.2017 unterliegt die Anwendung zunächst keiner der o.g. Begrenzungen, sondern greift in der Einführungsphase erst ab dem Zeitpunkt der Premiumregistrierung.

Die Laufzeit der Premiummitgliedschaft beträgt 3 Jahre und verlängert sich automatisch um weitere 3 Jahre, wenn der Zugang nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kosten für die dreijährige Mitgliedschaft belaufen sich auf insgesamt 60,- Euro (36,- Nutzungsgebühr / 24,- Euro Registrierungsgebühr). Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf 36,- Euro.

Um die Nutzung der sv.net-Anwendungen zum Jahreswechsel 2017/2018 sicherzustellen, wird die rechtzeitige Beantragung der Premiumfunktionalität empfohlen.

Die AGB´s zur Premiumnutzung stehen Ihnen in der Anwendung zur Verfügung.

Außerdem wird ein Programm zum Lesen von PDF-Dateien benötigt. Solche Programme erhält man im Internet zumeist kostenfrei. Ist ein solches Programm noch nicht installiert, suchen Sie in einer Internet-Suchmaschine z.B. nach dem Begriff „pdf-reader“.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen:

Systemvoraussetzungen auf der Seite „Produktbeschreibung“
Besondere Nutzungsbedingungen für sv.net (PDF-Format)“


Lern-Ware Hinweis:

Betriebe mit nur einer Firma, bzw. Betriebsnummer, können somit noch kostenfrei via SVnet -neu- arbeiten, sofern nicht mehr als 100 Meldungen (Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter beachten bei  nur einer Firma!!!)  erfolgen müssen oder mehr als ein Mitarbeiter dafür zuständig ist.

Fettschrift bei Preisangaben oben wurde von Lern-Ware hinzugefügt. Ansonsten gilt alles laut Link in der Überschrift zu den Preisangaben.

Hier noch mal der Link zur ITSG: http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/preise-agb/

Es stellt sich hier also die Frage nach Lexware® Meldecenter bzw. Svnet als Alternative für Buchführungsbüros oder Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiter (Anzahl der Meldungen für KK, BG, RV wird bei höherer Anzahl von Mitarbeitern ansonsten sehr wahrscheinlich im Jahresverlauf überschritten).

 

Preisvergleich SVNet zu Lexware® Meldecenter ab 2018, Leistungsvergleich am besten über Fehlergebundenheit in der Schnittstellenverwaltung:

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Hier die Preise für Lexware® Meldecenter als integrierte Meldschnittstelle mit EUBP-Funktion in Lexware  (leider auch mit Kommunikationsproblemmöglichkeiten, die zu Programmproblemen führen können, auch wenn die Monatsabrechnung in sich stimmig ist- passiert bei SVnet eben nicht, da Lexware® von SVnet nicht ausgelesen werden muss, sondern die Daten aus Lexware® in SVnet (nach Erstanalage bedingt automatisiert) manuell eingegeben werden müssen🙂


ITSG-Preis für Erstanträge Lexware® Meldecenter oder erneute papiergebundene Anträge auf Zertifizierung (schriftlich oder zusätzlich Online) für Lexware® Meldecenter-Anwendungen durch Lexware® Software:

Alle papiergebunden Anträge werden zum normalen Preis mit 60,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.

Erstanträge müssen stets schriftlich erfolgen. Erneute papiergebundene Anträge für ein weiteres Zertifikat zu einer Betriebsnummer oder IK werden wie ein Erstantrag eingestuft, auch wenn zusätzlich die Antragsdaten über die Online-Schnittstelle (OSTC) übermittelt werden. Alle papiergebunden Anträge werden zum normalen Preis gemäß der ITSG-Preisliste berechnet.

Preis für Online-Folgeanträge auf Zertifizierung über die OSTC (online und papierlos)

Papierlose Online-Folgeanträge werden zum reduzierten Preis mit 48,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Über die Online-Schnittstelle (OSTC) können automatisiert papierlose Folgeanträge an das Trust Center übermittelt werden. Es gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Zugelassene Software zur Nutzung der OSTC
  • Ein gültiges Zertifikat vom ITSG-Trust Center zur Authentifizierung
  • Online-Beantragung ohne jegliche Papierunterlagen
  • Erstellung eines Zertifikats bei fehlerfreier Beantragung und ohne Eingriff eines Sachbearbeiters

Die Antragsdaten müssen automatisiert aus einer zugelassenen Software (z. B. dakota oder andere) über die Online-Schnittstelle (OSTC) übertragen werden, dazu zählt nicht der Versand per Fax oder E-Mail.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bei der nachfolgenden Bearbeitung eines Online-Folgeantrags trotzdem ein Fehler in der übermittelten Schlüsseldatei festgestellt wird. Durch den Mehraufwand mit einer Korrektur durch den Antragsteller kann in diesen Fällen der reduzierte Preis nicht gewährt werden.

Nur wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können wir aufgrund der automatisierten Abwicklung den Zertifikatspreis gemäß der ITSG-Preisliste von 60,00 € auf 48,00 € reduzieren. Dieses Angebot des ITSG-Trust Centers kann jederzeit widerrufen werden.

 


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