Lexware® Lohn Lexware® Meldecenter & SVNet: Erstattungsantrag U1/U2 weist Entgelt über Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung (RV) aus

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Hintergrund

  • Erstattungsfähig ist das vom Arbeitgeber weitergezahlte Entgelt. Bei der Erstattung ist vom Bruttoarbeitsentgelt auszugehen. Für die Erstattung der Sachbezüge sind die steuerrechtlichen bzw. die in der Sachbezugsverordnung festgelegten Werte maßgebend.
  • Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte und fortgezahlte Entgelte, die nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des EFZG gelten, sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Krankenkasse kann diese gesetzlich festgelegte Erstattungshöhe durch Satzungsbestimmungen beschränken. Häufig wird die erstattungsfähige Entgeltfortzahlung auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung begrenzt.

Eingaben im Programm

Nachdem Sie die Abwesenheit des Mitarbeiters erfasst haben, achten Sie auf nachfolgende Einstellungen.

1. ‚Krankenkassenangaben allgemein – U1 Umlagesätze – Krankheit‘

Wenn die Krankenkasse des Mitarbeiters die Erstattung auf das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, markieren Sie die Check-Box (siehe Abbildung).

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2. Lohnangaben

  • Seite ‚Erstattung U1 / U2‘
    Legen Sie für die gebuchten Lohnarten die Umrechnung auf die Fehlzeit fest.
    Ergebnis:
    Das fortgezahlte Arbeitsentgelt wird ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze ausgewiesen.
  • Auch wenn bereits ein einzelner Entgeltbestandteil (z. B. Gehalt) die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet:
    Legen Sie für alle anderen erstattungsfähigen Entgeltbestandteile die gleiche Umrechnung auf die Fehlzeit fest. Andernfalls wird der Erstattungsbetrag nicht korrekt berechnet.
    Grund:
    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages müssen die einzelnen Entgeltbestandteile ins Verhältnis zum Gesamtentgelt gesetzt werden.Daraus ergibt sich folgende Formel:
    Fortgezahltes Entgelt (FE) / Gesamtentgelt (GE) x Beitragsbemessungsgrenze (BBG) x gewählter Erstattungssatz

Beispiel:

Der Mitarbeiter erhält folgende Entgeltbestandteile:

  • LA 0002 Gehalt – 6.500 EUR
  • LA 0020 sonstige Zulagen – 200 EUR
  • LA 0029 Prämie – 800 EUR
  • LA 9011 Dienstwagen – 400 EUR
  • LA 9012 Dienstwagen (KM) – 120 EUR
  • LA 0920 Altersvorsorge Zusatzleistung – 100 EUR
    = erstattungsfähiges Gesamtentgelt 8.120 EUR.

Fehlzeit ‚Krankheit, mit Entgeltfortzahlung‘ am 09.01.

  • Die Umrechnung auf die Fehlzeit sind für die Entgeltbestandteile mit ‚1/30‘ ausgewählt.
  • Der gewählte Erstattungssatz (‚Krankenkassenangaben aktuelle Firma‘) beträgt 50%.

Berechnung des Erstattungsbetrages gemäß oben aufgeführter Formel:

  • ‚0002 Gehalt‘ 216,67 EUR (FE) / 8.120 EUR (GE) x 6.350 (BBG) x 50 % Erstattungssatz
    = 84,72 EUR Erstattungsbetrag.
  • ‚0020 sonstige Zulagen‘ 6,67 EUR (FE) / 8.120 EUR (GE) x 6.350 (BBG) x 50 %
    = 2,61 EUR Erstattungsbetrag.
  • ‚0029 Prämie‘ 26,67 EUR (FE) / 8.120 EUR (GE) x 6.350 (BBG) x 50 %
    = 10,43 EUR Erstattungsbetrag.
  • ‚0920 Altersvorsorge Zusatzleistung‘ 3,33 EUR (FE) / 8.120 EUR (GE) x 6.350 (BBG) x 50 %
    = 1,30 EUR Erstattungsbetrag.
  • ‚9011 Dienstwagen‘ 13,33 EUR (FE) / 8.120 EUR (GE) x 6.350 (BBG) x 50 %
    = 5,21 EUR Erstattungsbetrag.
  • ‚9011 Dienstwagen (KM)‘ 4 EUR (FE) / 8.120 EUR (GE) x 6.350 (BBG) x 50 %
    = 1,57 EUR Erstattungsbetrag.Erstattungsbetrag: Gesamt = 105,84 EUR

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Darstellung auf dem Erstattungsantrag

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Unter ‚fortgezahltes Brutto‘ wird das tatsächlich bezahlte Entgelt, ohne Begrenzung auf die BBG zur Rentenversicherung, ausgewiesen.
Weil die Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen ist, ergibt sich der Erstattungsbetrag nicht aus dem fortgezahlten Brutto x Erstattungssatz.


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