ELSTER konfigurieren
Über die Schaltfläche ‚Konfigurieren‘ öffnen Sie den Assistenten für die Konfiguration. Hier hinterlegen und bearbeiten Sie alle notwendigen Rahmendaten für die ELSTER-Übermittlung von Steueranmeldungen:
- Datenübermittler: Datenübermittler ist die Firma, die für die Übertragung der Steuerdaten verantwortlich ist. Der Datenübermittler ist der Inhaber des Elsterzertifikats. Geben Sie Name und Anschrift des Datenübermittlers ein, der für die Übertragung der Steuerdaten verantwortlich ist.
- Proxy-Einstellungen: Wenn Sie einen Proxyserver verwenden, hinterlegen Sie hier die Proxyeinstellungen.
Übertragungsprotokoll Port HTTP 8080 HTTPS 443 Wichtig: Wenn Sie eine Firewall einsetzen, schalten Sie die Ports für die ELSTER-Übertragung frei.
- ELSTER Zertifikat: Mit dem ELSTER-Zertifikat authentifiziert sich der Absender einer Datenlieferung gegenüber der Finanzverwaltung. Die Steuerdaten werden mit einer elektronischen Signatur versehen. Ein ELSTER-Zertifikat gilt für alle Steuermeldungen. Sie erhalten das Zertifikat durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal. Weitere Informationen finden Sie hier: ELSTER Zertifikat beantragen.
Wenn Sie alle notwendigen Angaben in der Konfiguration hinterlegt haben, können Sie Steueranmeldungen über das Menü ‚Extras – ELSTER‘ übermitteln.
Offene Vorgänge
Nach dem Senden von Steuerdatenfällen werden in der Registerkarte ‚Offene Vorgänge‘ alle Vorgänge gelistet, die aus technischen oder inhaltlichen Gründen nicht übermittelt wurden.
In der Spalte ‚Status‘ werden rote und gelbe Vorgänge unterschieden:
Status | Bedeutung | Abhilfe |
---|---|---|
rot: Fehler | Die Steuerdaten sind inhaltlich nicht plausibel. |
|
gelb: Zum Versenden bereit | Die Steuerdaten konnten aufgrund technischer Probleme nicht übermittelt werden. Beispiele:
|
Wenn die Voraussetzungen für die Übertragung hergestellt sind, setzen Sie den Haken im Kontrollkästchen in der ersten Spalte. Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚Erneut senden‘. |
Historie
Die erfolgreich versendeten Steuerdaten finden Sie in der Registerkarte ‚Historie‘.
Sie haben die Möglichkeit, die Liste nach Firma, Steuerart und Jahr zu selektieren.
Über die Schaltfläche ‚Filter zurücksetzen‘ wird die Standardeinstellung mit allen Firmen, Steuerarten und Jahren wieder hergestellt.
Durch Klick auf ‚Protokoll‘ öffnen Sie die Vorschau des Übertragungsprotokolls.
Hinweis: Die Löschfunktion (Papierkorb) steht in dieser Registerkarte nicht zur Auswahl. Die Historie der gesendeten Steuerdaten soll bestehen bleiben.
Lexware® Elster: Datenbereitsteller und Datenübermittler festlegen
Hintergrund
Bei der Übertragung von Steuerdatenfällen im ELSTER-Verfahren wird zwischen Datenübermittler und Datenbereitsteller unterschieden.
- Datenübermittler: Datenübermittler ist die Firma, die für die Übertragung der Steuerdaten verantwortlich ist. Der Datenübermittler ist der Inhaber des Elsterzertifikats. Die Angaben zum Datenbereitsteller hinterlegen Sie in der ELSTER Zentrale.
- Datenbereitsteller: Datenbereitsteller ist die Person oder die Firma, welche die Daten für die Übermittlung aufbereitet hat. Die Angaben zum Datenbereitsteller tragen Sie im Übertragungsdialog ein. Sie sind im jeweiligen Steuerfall gespeichert.
Wenn Sie den Steuerdatenfall für das eigene Unternehmen übertragen, sind Datenbereitsteller und Datenübermittler identisch.
Datenübermittler hinterlegen
- Öffnen Sie das Menü ‚Extras – (ELSTER) – ELSTER Zentrale‘.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚Konfigurieren‘.
- Hinterlegen Sie auf der Seite ‚Datenübermittler‘ die Angaben.
- Klicken Sie auf ‚Speichern‘.
Lern-Ware Hinweis zur Nutzung von verschiedenen Elster-Zertifikaten:
Falls der Datenübermittler ein ogranisationsspezifisches oder persönliches Zertifkat des Betriebes, dessen Daten versendet werden sollen, nutzen soll, kann bei Verzicht auf die Hinterlegung des Kennworts der jeweiligen Zertifikate eine Blockade sichtbar werden, die Anlass dazu gibt, das zu nutzende Zertifikat aufzurufen, falls es nicht mit dem übereinstimmt, welches herangezogen werden soll.. weil einfach das Kennwort noch eingetragen werden muss.Eine Zertifikatsverwaltung, die die jeweiligen Zertifikate den dazugehörigen Betrieben zuordnet, gibt es in Lexware® zur Zeit nicht, da grundsätzlich der Datenübermittler für jeden Fremd-Betrieb mit seinem eigenen Zertifikat übermitteln kann.
Laut Steuerberatungsgesetz darf jeder Berechtigte (Genehmigung vom Finanzamt muss vorliegen, dass Diensleistungen in Steuersachen erbracht werden dürfen) Lohnsteuermeldungen, -bescheinigungen etc. abgeben. Lediglich für die Abgabe der UStVA und Steuererklärungen an sich (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) sind Einschränkungen vorgesehen, sofern der Datenübermittler kein Steuerberater sein sollte, bzw. mit keinem StB kooperiert. Da bietet sich die Nutzung von betrieblich organisierten Zertifkaten oder persönlichen Zertifikaten des Betriebshinabers an.
Die jeweilige Finanzverwaltung achtet weniger auf die rechtliche Zulässigkeit des Versands (da gibt es bei „unzulässiger Steuerberatung“ dann Abmahungen vom Steuerberaterverband, nicht vom FA) sondern mehr auf die inhaltliche Korrektheit. Betriebsprüfer weisen Betriebsinhaber lediglich darauf hin, dass der Steuerberaterverband abmahnen kann, wenn offenbar wird, dass dem Steuerberatungsgesetz nicht in vollem Umfang entsprochen wird, falls keine angestellten Mitarbeiter (z. B. Minijobber, Teil- oder Vollzeitangestellte) für Elsterversand zuständig sind sondern Honorarkräfte ohen Steuerberaterstatus dafür zu Rate gezogen werden.
Datenbereitsteller hinterlegen
Bei der ersten Übermittlung eines Steuerdatenfalls tragen Sie die Angaben zum Datenbereitsteller ein. Der Datenbereitsteller ist verantwortlich für den Inhalt der bereitgestellten Daten.
Zur Auswahl stehen folgende Einstellungen:
Einstellung | Beschreibung |
Aktiven Mandanten als Datenbereitsteller angeben | Diese Einstellung ist standardmäßig aktiviert. Die Angaben werden aus den Firmenstammdaten übernommen. |
Anderen Datenbereitsteller eintragen | Diese Einstellung wählen Sie, wenn Sie den Steuerdatenfall im Auftrag eines Mandanten übertragen. Tragen Sie die Angaben zum Datenbereitsteller ein. Die Angaben werden zentral gespeichert und gelten für jeden weiteren Übertrag. Prüfen Sie bei der nächsten Übertragung den Datenbereitsteller und korrigieren Sie ggf. diese Angaben. |
Protokoll der Steuerdatenübertragung erstellen
Nach der Übertragung des Steuerdatenfalls finden Sie das Übertragungsprotokoll in der ELSTER Zentrale im Register ‚Historie‘.
In der Zusatzinformation zur Übertragung finden Sie außerdem die Angaben zu:
- Mandant/Firma
- Datenbereitsteller
- Datenübermittler
Lern-Ware Hinweis:
Lexware® Elster im Lohn: Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren und stornieren
Lohnsteuerbescheinigungen mit Elster übertragen
Lexware® Elster Update manuell installieren
Lexware® Elster 17.01: Die „PIN“ ist ungültig