Voraussetzungen:
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird vom Programm anhand der vorgegebenen Prämie und des sozialversicherungspflichtigen Entgelts automatisch berechnet.
Nach Eingabe dieser Beträge werden im Bereich Netto-Bezüge / Netto-Abzüge auf der Lohnabrechnung folgende Lohnarten mit den ermittelten Beträgen ausgewiesen:
- 9075 – AG-Zuschuss zur privaten KV
- 9080 – AG-Zuschuss zur privaten PV
Vorgehen
- Öffnen Sie die Mitarbeiterstammdaten über das Menü Datei – Personalmanager.
- Wählen Sie auf der Seite ‚Kassen‘ bei ‚KV‘ den Beitragsgruppenschlüssel ‚0-privat‘ aus.
- Erfassen Sie im Feld Prämie den Betrag, welchen der Arbeitnehmer an die Krankenversicherung bezahlt. Entnehmen Sie die Prämie aus der vorgelegten Bescheinigung.
- Wählen Sie für die Pflegeversicherung unter PV den Beitragsgruppenschlüssel ‚0-privat‘ und erfassen Sie im Feld Prämie den Betrag zur ‚Pflegeversicherung‘.
Ausführliche Informationen mit Berechnungsbeispielen finden Siei im PDF-Anhang
Hinweis zum Bild:
Bei ansonsten sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigten Mitarbeiter müssen die Beitragsgruppen für AV und RV dann auf die entsprechen zuständige gesetzliche Krankenkasse verweisen. Umlagepflicht ist auch anzuhaken, sofern U1-Abgaben vom Betrieb entrichtet werden müssen.
Natürlich muss die Personengruppe auf 101 und die Beitragsgruppe dann 0011 mit der dafür zuständigen Krankenkasse, die die Restsozialversicherungsbeiträge einzieht (in der Regel die Krankenkasse, die vor Inanspruchnahme einer privaten KV zuständig war) gestellt werden.
Auch gilt oben dann der Status „Versicherungspflichtige Beschäftigung“ statt der für Gesellschafter-GF versicherungsfreien Beschäftigung als einzustellen.
Lern-Ware Hinweis:
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