Lexware® Lohn Lexware® Meldecenter: freiwillig in GKV krankenversicherten GmbH-Geschäftsführer richtig abrechnen, Einpersonen-GmbH für BG ab 2017 ohne Beitragspflicht

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KV/PV -Einstellungen grundsätzlich:

Zur Abrechnung eines Beitragszuschusses bzw. Berücksichtigung des freiwilligen Beitrags zu Kranken- und Pflegeversicherung auf dem Beitragsnachweis für freiwillig versicherte Geschäftsführer bietet das Programm verschiedene Optionen. Diese beziehen sich auf Geschäftsführer, die wegen fehlender Arbeitnehmereigenschaft nicht versicherungspflichtig sind. Die entsprechenden Einstellungen sind daher nur bei Personengruppe 997 zulässig.

Hintergrund

Beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind mangels Arbeitnehmereigenschaft in der Regel versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Um den Status richtig in Lexware® lohn+gehalt zu erfassen, empfehlen wir den sozialversicherungsrechtlichen Status des Geschäftsführers bei der Deutschen Rentenversicherung zu erfragen.

Im Gegensatz zu versicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführern sind gewährte Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerpflichtig.

Eingaben in den Mitarbeiter-Stammdaten

Bereich ‚SV-Meldeangaben‘

  • Setzen Sie das Häkchen bei ‚Besonderer Status‘ und wählen Sie die Option ‚Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH‘.
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Bereich ‚Tätigkeit

  • Wählen Sie als Personengruppe ‚997 – <keine Angabe>‘.

Bereich ‚Kassen‘

  • Legen Sie ‚versicherungsfreie Beschäftigung‘ fest.
  • Für RV und AV sind keine Eingaben erforderlich,
    die Felder sind inaktiv. Beitragsgruppe wird jeweils auf ‚0 – kein Beitrag‘ gestellt.
  • Für versicherungsfreie Geschäftsführer sind keine Beiträge zu den Umlageverfahren U1 / U2 sowie der Insolvenzgeldumlage zu entrichten.

Hinweis: Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Unfallversicherung nicht pflichtversichert, das Entgelt ist nicht im Lohnnachweis anzugeben.

Zur Abrechnung eines Beitragszuschusses bzw. Berücksichtigung des freiwilligen Beitrags zu Kranken- und Pflegeversicherung auf dem Beitragsnachweis bietet das Programm verschiedene Optionen:

Fall

BGR-Kombination

Beschreibung

1

KV: ‚9-freiw. GF‘
PV: ‚1-freiw. GF‘
Wählen Sie diese Einstellung, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch hat.

Der Arbeitgeber-Zuschuss wird monatlich gleichbleibend aus der Beitragsbemes­sungsgrenze und dem KV-Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch) berechnet.

2

KV: ‚9-freiw. GF (ermäßigt)‘
PV: ‚1-freiw. GF‘
Sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ist der ermäßigte Beitrag an die Krankenkasse zu melden.

3

KV: ‚9-freiw. GF nur Abzug‘
PV: ‚1-freiw. GF nur Abzug‘
Es wird kein Arbeitgeber-Zuschuss berechnet.

4

KV: ‚9-freiw. GF nur Abzug (ermäßigt)‘
PV: ‚1-freiw. GF nur Abzug‘
Es wird kein Arbeitgeber-Zuschuss berechnet

5

KV: ‚9-freiw. GF indiv. Beitrag‘
PV: ‚1-freiw. GF indiv. Beitrag‘
Nach Auswahl dieser Option öffnen sich weitere Felder zur Eingabe der Beiträge zur KV und PV. In den Feldern ‚Beitrag KV‘ und ‚Beitrag PV‘ sind die vollen Beiträge zur KV/PV in EUR einzutragen. Der Arbeitgeber-Zuschuss wird mit 50% der individuellen KV-/PV-Beiträge berechnet.

Wenn von der Krankenkasse Zusatzbeiträge zur KV oder PV festgesetzt werden, werden diese in den Feldern ‚Zusatzbeitrag KV‘ bzw. ‚Zusatzbeitrag PV‘ eingetragen. Die Zusatzbeiträge werden allein vom Arbeitnehmer getragen.

6

KV: ‚9-freiw. GF indiv. Beitrag nur Abzug‘
PV: ‚1-freiw. GF indiv. Beitrag nur Abzug‘
Es wird kein Arbeitgeber-Zuschuss berechnet.

Nach Auswahl dieser Option öffnen sich weitere Felder zur Eingabe der Beiträge zur KV und PV. In den Feldern ‚Beitrag KV‘ und ‚Beitrag PV‘ sind die kompletten Beiträge zur KV/PV in EUR einzutragen. Der Arbeitgeber-Zuschuss wird mit 50% der individuellen KV-/PV-Beiträge berechnet.

Wenn Sie einen Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung gewähren, übernimmt lohn + gehalt den Zuschuss in der Lohnabrechnung in die steuerpflichtigen Lohnarten 0917 und 0918.

Die Beiträge zur KV / PV werden im Bereich Netto-Bezüge / Netto-Abzüge über die Lohnarten 9074 und 9079 einbehalten.

Der Beitrag wird mit dem Beitragsnachweis an die Krankenkasse abgeführt.


BG-Einstellungen ab 2017:

Vorgehen bei nur einem Mitarbeiter in der GmbH:

Wenn Sie eine Firma abrechnen bei der nur ein nicht berufsgenossenschaftspflichtiger GmbH Gesellschafter Geschäftsführer angestellt ist, gehen Sie so vor:

1. Zuständige Berufsgenossenschaft auswählen und (fiktive) Mitgliedsnummer eingeben

  • Wählen Sie in der BG-Verwaltung (Menü ‚Verwaltung-Berufsgenossenschaften aktuelle Firma‘) sowie in den Firmenstammdaten, die für Ihre Branche zuständige Berufsgenossenschaft aus.
  • Falls Ihnen eine Mitgliedsnummer mitgeteilt wurde, hinterlegen Sie die Mitgliedsnummer in der BG-Verwaltung.
    Wenn Sie keine Mitgliedsnummer von der Berufsgenossenschaft erhalten haben, geben Sie eine fiktive Mitgliedsnummer in der BG-Verwaltung ein. Im Anhang finden Sie eine Übersicht der Berufsgenossenschaften mit den jeweiligen Formatvorgaben der Mitgliedsnummer.Sie erhalten bei jedem Programmstart folgende Meldung:

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  • Klicken Sie auf ‚PIN später erfassen und erneut erinnern‘. Sie können ohne Einschränkungen weiter arbeiten und auch einen Monatswechsel durchführen.

2. Angelegte Berufsgenossenschaft deaktivieren

Um die Abfrage zukünftig zu unterdrücken und die fiktive Berufsgenossenschaft vom Verfahren auszuschließen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie unter ‚Verwaltung – Berufsgenossenschaft aktuelle Firma‘ die Seite ‚Mitgliedschaft‘ auf.
  • Klicken Sie auf ‚Diesen Zeitraum deaktivieren‘. Der gewählte Zeitraum ist durchgestrichen.

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Ergebnis: Die Aufforderung zur PIN – Eingabe wird nicht mehr angezeigt. Es werden keine Meldungen für die Berufsgenossenschaft erzeugt.

Wichtig: Nach dem Jahreswechsel wird automatisch ein neuer Zeitraum zum 01.01.2017 angelegt. Deaktivieren Sie auch diesen Zeitraum.


Vorgehen bei mehr als einem Mitarbeiter in der GmbH:

Wichtig: Erstellen Sie zunächst eine aktuelle Datensicherung.

Stammdaten des Mitarbeiters im Vorjahr ergänzen:

  1. Wechseln Sie über ‚Datei – Abrechnungsjahr wechseln‘ in das Abrechnungsjahr 2016.
  2. Öffnen Sie im Abrechnungsjahr 2016 die Jahresübersicht des betroffenen Mitarbeiters.
  3. Rufen Sie den ersten Abrechnungsmonat (Januar bzw. Eintrittsmonat) über das Menü ‚Bearbeiten’im ‚Korrekturmodus’auf.
  4. Wählen Sie bei der nachfolgenden Abfrage den Eintrag ‚Korrigieren‘.
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    Die Lohnangaben des Mitarbeiters werden im Korrekturmodus geöffnet.

  5. Rufen Sie in den Mitarbeiterstammdaten die Seite ‚Berufsgenossenschaft‘ auf.
  6. Öffnen Sie über die Schaltfläche ‚Bearbeiten‘ die ‚Angaben zur Gefahrtarifstelle‘.
    Wählen Sie dort die Option ‚Versicherungsfreiheit nach SGB VII‘ und übernehmen Sie die Änderung.

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  7. Die nachfolgende Meldung wird für jeden nachfolgenden Monat des Abrechnungsjahres angezeigt.
    Bestätigen Sie die Meldungen mit ‚OK‘.

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    Ergebnis: Nach Abschluss der Korrekturen ist der Lohnnachweis 2016 berichtigt.

  8. Wechseln Sie wieder in das Abrechnungsjahr 2017 und senden Sie den Lohnnachweis über den dakota Sendeassistenten.

Lern-Ware Hinweis:

Lexware® Lohn: Scout meldet keine BG eingetragen

Lexware® Lohn: Meldeverfahren für einzelne Betriebsstätten mit Bestandsfehlerverfahren


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