Lexware® Lohn: Vorträge aus fremder oder eigener Firma zur korrekten Ermittlung von Abgaben bei Einmalzahlungen jahresübergreifend für Midi- und Maxijobs

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Hintergrund

Vorträge aus Fremdfirmen sind für die korrekte Ermittlung der Lohnsteuer aus Einmalzahlungen (voraussichtlicher Jahresarbeitslohn) erforderlich.
Wenn Sie die Vorträge nicht korrekt hinterlegen, kann es beim Bezug einer Einmalzahlung zu einer fehlerhaften Berechnung der Lohnsteuer und der SV-Beiträge kommen.

Unterschied Vorträge eigene Firma/Fremdfirma:

  • Eigene Firma: Sie rechnen neu mit Lexware® lohn+gehalt ab (Softwarewechsel). Der Mitarbeiter war schon vorher in Ihrer Firma beschäftigt.
  • Fremdfirma: Ein Mitarbeiter tritt unterjährig in Ihre Firma ein. Er war während des laufenden Kalenderjahres bereits in einem anderen Unternehmen beschäftigt.

Wichtig:

Für pauschal versteuerte Beschäftigungen (geringfügig entlohnte oder kurzfristige) müssen Sie keine Vortragswerte eingeben.

Voraussetzung

Vorträge aus Fremdfirmen sollten Sie erfassen, wenn unterjährig:

  • Ein neuer Mitarbeiter eintritt oder erneut eintritt.
  • Im aktuellen Abrechnungsjahr bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber vorlag.
  • Eine steuerpflichtige Einmalzahlung geleistet wird.

Vorgehen bei Dateneingabe aus Fremdfirma oder eigener Firma

Schritt 1: In den Mitarbeiterstammdaten geben Sie zunächst an, ob Vorträge aus Fremdfirmen zu erfassen sind.

Vortrag aus Fremdfirma:

  1. Rufen Sie in den ‚Stammdaten‘ des Mitarbeiters die Seite ‚Vorträge‘ auf.
  2. Wahlen Sie die zutreffende Einstellung aus der Listbox (Daten aus der Fremdfirma bekannt/unbekannt/ nicht erforderlich).
  • Hinweis: Wenn Ihr Mitarbeiter in der ‚Fremdfirma‚ nur Entgelte aus pauschal versteuerten Beschäftigungen erhalten hat oder keine Vorbeschäftigung ausgeübt wurde, liegt kein vorzutragender Arbeitslohn vor.

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Vorträgen aus eigener Firma:

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Tipp:

Beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen auf den jeweiligen Seiten und in derHilfe des Assistenten.

Schritt 2: Eingaben in den Lohndaten des Mitarbeiters:

Vorträge Fremdfirma:

  1. Öffnen Sie die Jahresübersicht des Mitarbeiters im ersten Abrechnungsmonat.
  2. Tragen Sie im Bereich ‚Vorträge – Fremdfirmen‘  die Anzahl der Steuertage ein.
  3. Erfassen Sie das bei der ‚Fremdfirma‘ abgerechnete ‚Steuerbrutto‘.Tipp: Die Steuertage sind pro vollen Monat mit 30 Tagen anzusetzen.

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Vorträge eigene Firma:

  1. Klicken Sie auf ‚Erfassen‘ im Bereich des aktuellen Abrechnungsjahres. Erfassen Sie die maßgeblichen Steuer- und Sozialversicherungswerte im Assistenten.
    Die Eingaben orientieren sich an den Angaben, wie sie auch in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt sind.

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Wichtig: Beachten Sie, dass Sie die Vortragswerte nur im Ersten mit Lexware lohn+gehalt abgerechneten Monat erfassen können.

Wenn Sie die Eingabe im ersten Abrechnungsmonat vergessen haben, gehen Sie über den Korrekturmodus in den ersten Abrechnungsmonat und korrigieren Sie die Eingabe.

Vorträge Vorjahr in eigener Firma:

Wenn der Mitarbeiter im Vorjahr eingetreten ist und eine Einmalzahlung im Folgejahr Jan-März (Märzklausel) geleistet wurde, müssen Sie Vorträge für das Vorjahr erfassen,

  1. Öffnen Sie die Jahresübersicht des Mitarbeiters.
  2. Wechseln Sie in den Bereich ‚Vorträge – Eigene Firma‘.
  3. Klicken Sie auf ‚Erfassen‘ im Bereich Vorjahr.
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    Wenn der Mitarbeiter im Vorjahr nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, wählen Sie auf Seite1 den Eintrag ‚ Vorjahr ohne SV-Pflicht‘.Geben Sie im Assistenten ‚Vorträge Vorjahr‘ die relevanten Steuer- und Sozialversicherungswerte des Vorjahres ein.

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Lern-Ware Hinweis:

Lexware® Lohn: Insolvente Firma abrechnen (Insolvenzassistent mit Übernahme von Mitarbeiterstammdaten in neu angelegte Firma)

Lexware® Lohn Märzklausel: Sondermeldung mit Meldegrund 54 bei Einmalzahlungen


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