Lexware® Lohn Lexware® Meldecenter: Meldeverfahren für einzelne Betriebsstätten mit eigener Betriebsnummer für alle Sozialversicherungszweige mit neuem Bestandsfehlerverfahren

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Die AOK teilt mit (Markierungen und Auslasssungen von Lern-Ware):

„…Unternehmen mit mehreren Niederlassungen brauchen auch mehrere BetriebsnummernNach den maßgebenden Regelungen der Sozialversicherung ist für jeden Beschäftigungsbetrieb eine eigene Betriebsnummer anzufordern und zu verwenden.

… Beschäftigungsbetrieb in diesem Sinne ist der Hauptsitz des Unternehmens sowie jede weitere Zweigstelle oder Filiale, in der Arbeitnehmer beschäftigt sind.

… Bei der Abgabe von Meldungen ist jeweils die Betriebsnummer der Niederlassung anzugeben, bei der der Mitarbeiter in dem entsprechenden Zeitraum beschäftigt war….“

Hier der ganze Text als PDF:

AOK Mitteilung für Betriebsnummernvergabe als elektronische Adresse für Betriebe mit Beschäftigten


Die Betriebsnummer dient als elektronische Absende- und Zusende-Adresse für alle Postempfänger und -versender im  elektronischen Meldeverfahren (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft)

Zahlstellenummern als Betriebsnummer bei Betrieben mit Versorgungsempfängern müssen ebenfalls beim AOK- Spitzenverband über die zuständige KK vom AG beantragt werden.

Hier der Antrag für die Vergabe von Zahlstellennummern: Antrag auf Zuteilung einer Zahlstellennummer, für den Fall, dass ausschließlich gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer betriebliche Versorgungsbezüge erhalten.

Lexware® Lohn Betriebsstättenverwaltung

Lexware® Lohn Betriebsstättenverwaltung

Jeder Verfahrensbeteiligte (Betrieb als Hauptsitz, Absender als Fremddienstleister, Filialen als Betriebsstätte, Zahlstellen für Betriebsrentner) benötigen eine individuell zuweisbare Betriebsnummer.

Ab 2017 wird ein neues Bestandsfehlerverfahren ins Leben gerufen, welches eine automatisierte inhaltliche Prüfung der Meldungs-Empfänger für  AAG (Aufwandsausgleichgesetz als Entgeltfortzahlung bei U1 und U2, DEÜV (Datenübermittlungsverordnung), EEL (Entgeltersatzleistungen), BN (Beitragsnachweise) -Nachweise zum Inhalt hat.

Die dafür zuständigen Sozialversicherungsträger (AAG die  Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, DEÜV alle Sozialversicherungsträger je nach Meldeart, EEL die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, BN die Krankenkasse) klären Abweichungen individuell mit den Meldepflichtigen ab.

Es gibt ab 2017 eine neues Datenfeld „sv-pflichtiges Arbeitsentgelt“ für Meldungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungen, welches zu Prüfzwecken herangezogen wird.

Diese sozialversicherungsrechtlich begründeten Rückmeldungen zu Abweichungen resultieren dann in Korrekturen der Meldedaten, die beim Arbeitgeber für Storni und Neumeldungen führen müssen.

Es gibt eine Liste mit 32 elektronisch empfangbaren Rückmeldegründen, die Antragsannahme oder Ablehnung allein für die Bestandsprüfung inhaltlicher Art bei Meldungen für das Entgeltfortzahlungsgesetzt gelten.

Das zur Zeit aktuellste Rundschreiben der SV-Träger mit allen Anlagen zu entsprechenden Inhalten finden Sie hier:

„Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ vom 29. Juni 2016 in der Fassung vom 29. Juni 2016


Voraussetzungen der Einrichtung von Betriebsstätten in Lexware® Lohn

Mit Betriebsstätten werden Teile eines Betriebs bezeichnet, die sozialversicherungsrechtlich als eigenständig zu beurteilen sind und von der Agentur für Arbeit eine eigene Betriebsnummer erhalten haben.

Nur wenn für einen Teil Ihres Betriebs eine eigene, von Ihrer Firma abweichende Betriebsnummer vergeben wurde, müssen Sie diese als Betriebsstätte anlegen. Das Programm erstellt dann für jede Betriebsstätte eigene Beitragsnachweise an die Krankenkasse unter der jeweiligen Betriebsnummer.

Hat Ihre Firma nur eine einzige Betriebsnummer, benötigen Sie keine weiteren Betriebsstätten. Ihre Firma hat automatisch die Betriebsstätte Hauptsitz.

Neuanlage / Änderung von Betriebsstätten

Bei Neuanlage einer Betriebsstätte gelangen Sie in den Betriebsstätten-Assistent. Rufen Sie diesen über den Menüweg Verwaltung – Betriebsstätten auf. Hier erfassen Sie alle Informationen zur Betriebsstätte. Neben den allgemeinen Angaben (Name und Anschrift) müssen Sie der Betriebsstätte eine Bezeichnung geben. Diese muss eindeutig gewählt sein und darf für keine andere Betriebsstätte verwendet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie die Betriebsstätten im Programm unterscheiden können, da in den Auswahlfenstern nur die Bezeichnung angezeigt wird.

Gleichzeitig wird das Bundesland, in dem die Betriebsstätte liegt und die Betriebsnummer der Betriebsstätte benötigt. Liegt Ihre Betriebsstätte in Ost-Berlin, wählen Sie als Bundesland Berlin und aktivieren Sie das Kontrollkästchen für Berlin (Ost).

Löschen bereits angelegter Betriebsstätten

Möchten Sie eine bereits angelegte Betriebsstätte entfernen, so können Sie dies ebenfalls über  Menü Verwaltung – Betriebsstätten durchführen. Sie können die zu löschende Betriebsstätte markieren und mit dem Button Löschen aus der Betriebsstättenverwaltung entfernen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn bei keinem Mitarbeiter diese Betriebsstätte in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt ist. Ansonsten erhalten Sie eine Meldung, dass Sie diese Betriebsstätte nicht löschen können, weil noch Mitarbeiter bei dieser Betriebsstätte registriert sind. In diesem Fall müssen Sie diese Mitarbeiter zuerst einer anderen Betriebsstätte zuweisen.

 


Lern-Ware Hinweis:

Die Erreichbarkeit der Annahmestellen von Sozialversicherungsmeldungen kann wegen Wartungsarbeiten nicht vorhanden sein. Hier der Link bei Nutzung von Lexware® Meldecenter Software für die ITSG-Annahmeportale: Wartungskalender_2016_DDC4_6572-1

Die Verarbeitung des Meldeaustausches und der Rückmeldung erfolgt über den Kommunikationsserver der ITSG, welcher für Lexware® regelmäßig automatisiert den Empfang der Daten von dort abfordert: Lexware® Kommunikationsserver


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