Lexware® Lohn Meldecenter: Flexirente und ihre lohnrechtlichen Auswirkungen ab Januar und Juli 2017

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Die Deutsche Rentenversicherung bezieht auf Ihrem Webportal für das am 21.10.2016 beschlossene „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) wie folgt Stellung (Markierungen und Auslassungen von Lern-Ware, mittels roten Link am Textanfang dieses Absatzes können Sie den ganzen Beitrag nachschauen):


„Ziel ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. […]

Unter anderem sollen danach Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze zukünftig flexibler hinzuverdienen dürfen.

Diese Regelung soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll sich ein Weiterarbeiten neben der Rente auf Antrag rentensteigernd auswirken.

Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Das Alter, in dem Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen werden können, soll vom 55. auf das 50. Lebensjahr reduziert werden. Diese Regelung soll ebenfalls am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Häufige Fragen zum Thema …

Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon
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Lern-Ware Hinweis:

Diese Neuregelung führt auch zu Erweiterungen bei den Beitragsgruppen im Lohn-Bereich und zu anderen abgabenrechtlichen Entlastungen/arbeitsrechtlichen Notwendigkeiten für den Arbeitgeber durch den Wegfall von Zahlungen für Teile der zur Zeit noch arbeitgeberseitig alleinig zu entrichtenden Sozialabgaben  bei der Beschäftigung von Rentnern. Dafür darf der weiterbeschäftigte Altersvollrentner vor Erreichen seiner persönlichen Regelaltersgrenze ab 2017 ebenfalls alle SV-Beiträge vom Lohn/Gehalt mit bezahlen (für Bestandsfälle von vor 2017 bleibt alles bei der alten Regelung).

Beachten Sie bitte auch die alleinige Verantwortung für Verbindlichkeitserklärungen zu BGR und PGR über die zuständige Krankenkasse, hier der Hinweis von SVnet:

 

Mehr zur Flexirente gibt es auf den jeweiligen Krankenkassen-Webportalen. Hier der Weg zur AOK:  Flexi-Rente ab 2017

Hier das PDF zum Text der AOK laut Webportal: aok-service-fuer-unternehmen-start-frei-fuer-die-flexirente-ab-2017

Die kostenfreie Arbeitgeberhotline der AOK lautet: 0800 0265637 rund um die Uhr (0 Cent/Verbindung aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Hier der Beitrag zur Ergänzung der Personengruppen für die Entgeltabrechnung: Personengruppe Flexi-Rentner ab 2017


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